Diskussion:Franz Guggisberg

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Schloeth in Abschnitt Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt

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@=: Guggisberg war von der Ausbildung Jurist, aber ich sehe nicht, dass er in der Funktion als Rechtsanwalt tätig war. Selbst als Jurist war er wohl nur kurz (und nicht relevanzstiftend) tätig, daher würde ich selbst das in der Einleitung und der Personendaten-Kurzbeschreibung eher nicht erwähnen. Auch die Zuordnung zur Kategorie:Rechtsanwalt (Schweiz) ist wohl falsch. Oder übersehe ich da etwas? --Alpöhi (Diskussion) 14:21, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ich denke, seine Ausbildung als Jurist und seine Weiterbildung und Anerkennung als Rechtsanwalt und Notar bildeten die Basis seiner Tätigkeit als Beamter. Rechtsanwalt ist sein primärer „Ausbildungsberuf“ und ist meines Erachtens deswegen nennenswert. --= (Diskussion) 17:04, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Ich glaube du verwechselst die Begriffe "Jurist" (das ist man nach Abschluss des Jus-Studiums) und Rechtsanwalt (RA). RA ist nur eine mögliche Tätigkeit eines Juristen. Ein Jurist kann auch tätig werden als: Richter, Staatsanwalt, Staatsschreiber, Gemeindeschreiber, Justiziar, Adjunkt der Finanzkontrolle, etc. Das sind alles keine Rechtsanwälte. Guggusberg hat zwar auch noch eine Weiterbildung zum "Fürsprech (=Rechtsanwalt) und Notar im Kanton Solothurn" gemacht, also i.W. die notwendigen Vorraussetzungen für die Zulassung als RA gesammelt, aber offenbar nie als RA praktiziert. --Alpöhi (Diskussion) 00:09, 23. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Nein, = hat Recht: Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist mit Zusatzausbildung bzw. -diplom. So wie ein Dr. med. ein Arzt bleibt, unabhängig davon, ob er eine Arztpraxis betreibt oder nicht, so bleibt ein Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei ein Rechtsanwalt, d.h. Staatsanwälte oder Richter mit Anwaltspatent sind ebenfalls Rechtsanwälte.--Schloeth (Diskussion) 11:03, 25. Aug. 2021 (CEST)Beantworten