Diskussion:Freihaltebedürfnis (Markenrecht)
Bessere und eindeutigere Beispiele benötigt
[Quelltext bearbeiten]Die Beispiele eignen sich IMHO nicht, um die Spitzfindigkeiten zu verstehen. Es wäre hilfreich, die jeweiligen Beispiele mit Überschriften zu versehen, die verdeutlichen, welchen konkreten Sachverhalt das Beispiel erklären möchte. --178.59.70.78 13:33, 16. Dez. 2014 (CET)
- Auch ich denke, daß die vorhandenen Beispiele etwas besser erläutert werden sollten. Wollte denn nicht auch die Deutsche Telekom AG ab 1995 das "T" und/oder das "T-" sich schützen lassen? Und sind nicht auch sämtliche Zahlen ("1", "2" usw.) ungeeignet zum Eintragen als Schutzmarke? Habe leider keine Quellen dafür, aber wenn sie jemand fände oder kennt, wären das doch schöne Beispiele zum Verständnis mancher dieser Spitzfindigkeiten. --Guenni60 (Diskussion) 04:58, 10. Apr. 2020 (CEST)
Unbetitelter Eintrag
[Quelltext bearbeiten]Freihalteinteresse ist das falsche Wort. Richtig ist Freihaltebedürfnis. Das kann jedem aktuellen Kommentar zum Markengesetz sowie auch jeder einschlägigen BGH- oder Bundespatentgerichtsentscheidung entnommen werden.
In einen enzyklopädischen Artikel
[Quelltext bearbeiten]gehört neben der Beschreibung des Gegenstandes auch eine Erklärung. Die fehlt hier bisher. Sie sollte z.B. beinhalten, wer (außer profitgierigen Anwälten und Gerichten) eine derart sachlich unfaßbare juristische Hütchenspielerei wirklich braucht. Die ohnehin in der Rechtspraxis weitestgehend inkonsistenten Ergebnisse derart schwammiger Grundüberlegungen und Kriterien sollte man, statt gerichtich zu klären, besser auswürfeln, da käme man wenigstens hin und wieder per Zufall zu sachlich richtigen Lösungen - wollte sagen: Auch ein Abschnitt "Kritik und Probleme" fehlt im vorliegenden Artikel bisher. Und die Probleme überwiegen beim Urheberrecht und seinen Verzweigungen den Nutzen um Größenordnungn - außer für die Berufsjuristen, die verdienen sich an derart unpraktischen Regelungen und deren stets fatalen Folgen dumm und dämlich ... (nicht signierter Beitrag von 109.41.128.13 (Diskussion) 13:15, 1. Jul. 2020 (CEST))
- "...wirres Gewäsch" ist reine Theoriebildung (wie man sie von Juristen kennt, die sachlich nicht mehr weiterwissen ;-) ) und jedenfalls kein Löschungsgrund für einen diskussionsbeitrag, der wesentliche Fakten benennt, die der Artikel verschweigt!