Diskussion:Freihof

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Hans-Jürgen Hübner in Abschnitt Redundanz
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Das Privileg, den Titel Freihof zu tragen, war seit dem 15. Jahrhundert ein besonderes Vorrecht, das nur wenigen Höfen und Gaststätten erteilt wurde. Verbunden war mit dieser Auszeichnung eine besonders ehrsame Gastfreundschaft, die im Mittelalter durch den jeweiligen Landesherren in Form eines vererbbaren Rechtes erlassen wurde.

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Redundanz

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Die Artikel Freihof und Freihaus sind praktisch deckungsgleich, was ja schon die im hiesigen Artikel verwendete vielsagende Synonym-Formulierung „(oder Freihaus)“ anzeigt. Die Unterscheidung zwischen städtischen Freihäusern und ländlichen Freihöfen (keineswegs konsequent so verwendet, auch in Städten heißen sie oft Freihöfe) ist so marginal bzw. schwimmend, dass man sie auch in zwei Abschnitten ein und desselben Artikels darstellen kann. Ich plädiere daher für die Integration dieses Artikels in den Artikel Freihaus (oder meinetwegen auch umgekehrt), woraufhin der andere Artikel zu einer Weiterleitungsseite gemacht werden kann. --Equord (Diskussion) 14:52, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ohne mich im Thema auszukennen: Sprich mit den Autoren der beiden Seiten und bitte um Zusammenführung. Oder setz den Baustein Redundanztext und setz es auf die Monatsliste der Redundanzen. So hab ich das ein paar wenige Male gemacht. Allerdings ist Freihof der ältere, ursprüngliche Ausdruck. LG Hutch (Diskussion) 18:13, 1. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@Benutzer:Hutch: Danke, ich habe die Redundanz-Bausteine gesetzt und die Diskussion über eine Zusammenführung der Artikel eröffnet. Beide Artikel sind bisher äußerst dünn und fast komplett ohne Belege. Leider habe ich keine Spezialliteratur, um die Details und die Belegdichte zu erhöhen. Dafür − und zur Diskussion − bitte ich um Beiträge. Ich erwähne hier mal: Benutzer:CRolker, Benutzer:Vive la France2, Benutzer:LotharPawliczak, Benutzer:Tusculum, Benutzer:Paintdog, Benutzer:Sir Gawain, Benutzer:Soenke Rahn, Benutzer:Jbergner, Benutzer:Horst-schlaemma, Benutzer:AxelHH, Benutzer:PodracerHH, Benutzer:Benowar, Benutzer:Zweedorf22, Benutzer:Armin P., Benutzer:Volkes Stimme, Benutzer:Hans-Jürgen Hübner. Gruß, --Equord (Diskussion) 17:53, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
@Equord, gerne und gutes Gelingen Euch allen. LG Hutch (Diskussion) 19:09, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube, die Rechtsunterschiede zwischen Stadt und Land sind den meisten nicht geläufig, Haus und Hof, bzw. Grundbesitz gehören als zentrale Begriffe dazu. Das Deutsche Rechtswörterbuch unterscheidet – wenn die Rechtsgeschichte selbst auch manchmal zu statisch gedacht hat – „Freihaus“ (Digitalisat) und „Freihof“ (Digitalisat). Daher sollten wir das m. E. auch tun. Dass die Grenzen unscharf oder in der Zeit wandelbar sind, dass die Begriffe unzutreffend benutzt worden, aufeinander hervorgegangen sind usw., führt nicht an der Tatsache vorbei, dass die „Freiheit“ hier nicht identische Gegenstände hatte. Daher sollten die Artikel bestehen bleiben und nicht zusammengeführt werden, die Beziehungen dargestellt, aber auch die Abgrenzungen präzisiert werden. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 17:45, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Herzlichen Dank für diesen ersten Beitrag, vor allem auch für die interessanten Links. So einfach ist es mit den "Rechtsunterschieden zwischen Stadt und Land" nur leider nicht. Es gab freie Reichsstädte, landesherrliche Städte mit mehr oder weniger Selbstverwaltung und innerhalb von Städten oft Immunitätsbezirke, in denen wieder anderes Recht galt. So lagen Freihäuser bisweilen in der Burgfreiheit oder in der Domfreiheit und unterlagen schon damit nicht der städtischen Verwaltung oder Rechtsprechung. Nicht selten gingen sie aus Burgmannshöfen hervor. Von solchen Umständen hing es oft ab, ob das Haus im Stadtzentrum, am Stadtrand (bisweilen als Teil der Stadtmauer oder einer Burgmauer) oder vor den Toren lag. Ein Gehöft mit Stallungen gehörte meist dazu, in der Regel auch Felder außerhalb der Stadt. Die Beziehungen oder Abgrenzungen von "Stadt und Land" mit Bezug auf die hiesige Thematik herauszuarbeiten, wäre sicherlich wünschenswert. Ob sich daraus wirklich eine Unterscheidung in Bezug auf die Begriffsbestandteile -haus und -hof ergibt, bleibt abzuwarten. Ich habe Zweifel. --Equord (Diskussion) 19:22, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Das zu klären ist ja nicht unsere Aufgabe, sondern nur darzustellen, wie das Rechtsverständnis in der Literatur dargestellt wird (daher die Links), und, falls es dazu Literatur gibt, die dinglichen Verhältnisse. Wie die gesellschaftliche „Wahrheit“ dahinter aussah, wie also die Dynamik aussah, die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten, das können wir nicht klären. Unsere Aufgabe ist es nur, die Darstellung in der Literatur zu referieren. Dass wir nicht alle inner- wie außerstädtischen Rechtsverhältnisse, deren Dynamik und Verschränkungen darstellen können, ist ja klar. Ich sehe allerdings hier niemanden, der dort genügend Zeit, Energie und Wissen inverstieren würde und könnte. Eine Zusammenlegung der beiden Artikel scheint mir aber keine Lösung zu sein. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 22:15, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten