Diskussion:Freistaat Anhalt
anhaltisch/anhaltinisch
[Quelltext bearbeiten]und der gesamten anhaltischen Fürstenfamilie
Sollte das in diesem Fall nicht anhaltinische Fürstenfamilie heißen? Beides wird oft durcheinandergeworfen, doch die Einwohner des Landes sind Anhalter und die Angehörigen der (ehemaligen) Fürstenfamilie Anhaltiner. Oder gibt es dazu inzwischen andere Erkenntnisse? –Falk2 (Diskussion) 15:19, 15. Jun. 2020 (CEST)
- "Anhaltiner" sollte man für die Fürstenfamilie reservieren, "Anhalter" sind die Einwohner des Landes, das stimmt soweit. Aber die Anhaltiner sind natürlich in aller Regel auch Anhalter gewesen, daher passt in diesem Kontext beides. Anders wäre es, wenn ein Familienmitglied in München geboren wäre und in Hamburg lebte, der wäre zwar Anhaltiner, aber kein Anhalter. -- Perrak (Disk) 17:00, 15. Jun. 2020 (CEST)
Übersichtskarte
[Quelltext bearbeiten]Die derzeitige Übersichtskarte „Lage im Deutschen Reich“ ist fehlerhaft; sie ordnet den ursprünglich Braunschweigischen Kreis/Landkreis Blankenburg fälschlicher Anhalt zu, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Braunschweig_1932-1945.png sowie
und die entsprechenden Artikel zum Gebietsaustausch Harz und zum Land Braunschweig. Bitte korrigieren, Stephan Hense (Diskussion) 11:47, 31. Mai 2021 (CEST)
- Der Kreis Blankenburg liegt nur sehr scharf angeschnitten an der linken Kante und ist nicht schwarz eingerahmt. Das Selketal zwischen Frohse und Güntersberge gehörte dagegen Anhalt, sonst hätte die Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn nie den Beinamen »Anhaltische Harzbahn« bekommen. Erst bei Stiege erreichte sie Blankenburger und damit braunschweigisches Gebiet. Ich kann den genannten Fehler nicht erkennen. –Falk2 (Diskussion) 11:58, 31. Mai 2021 (CEST)
Entwicklung
[Quelltext bearbeiten]„Aus dem seit 1918 existierenden Freistaat Anhalt wurde das Land Anhalt.“ Das klingt so, als ob die Gleichschaltungsgesetze den Namen des Landes geändert hätten. Das ist aber nicht der Fall. Freistaat ist nur eine Eigenbezeichnung. In der Weimarer Reichsverfassung wird dieser Begriff nicht verwendet: „Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder (Art. 2 S. 1 WRV)" sowie Art. 60-63 WRV. Die Eigenbezeichnung Freistaat bedeutet keine andere Qualität als der Begriff Land – das gilt auch heute noch unter dem Grundgesetz. --Malabon (Diskussion) 20:24, 28. Jun. 2022 (CEST)
Verwaltungsgliederung
[Quelltext bearbeiten]Diese Gebiete hießen zunächst (bis 1933 ? Datum ?) allerdings offenbar nicht Landkreis, sondern einfach Kreis. Das geht jedenfalls recht undeutlich aus mehreren Artikeln zu diesen Territorien hervor. Könnte klargestellt werden. --2001:A61:42E:4F01:EC0A:D0DF:BBAB:7BDF 07:10, 25. Dez. 2023 (CET)