Diskussion:Freiwillige Feuerwehr
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Groß- oder Kleinschreibung von Freiwillige Feuerwehr
[Quelltext bearbeiten]Auf der Seite Portal Diskussion:Sprache bekam ich auf meine Anfrage die Antwort
lt. §60 4.1 bzw. §60 4.2 der Deutsche Rechtschreibung (Überarbeitetes Regelwerk Fassung 2006) ist die Schreibung: "Freiwillige Feuerwehr" zulässig da es sich um einen Eigennamen einer Körperschaft öffentlichen Rechtes handelt, somit ist der Name unter Organisation oder Behörde (je nach Staat) zu zählen.
Ich bitte daher alle Beteiligten es nunmehr bei der Großschreibung zu belassen und auch Wikipedia:Du brauchst uns nichts zu beweisen zu beachten.--Blaufisch 21:51, 18. Nov. 2007 (CET)
- (Wie gesagt: Großschreibung, wenn es sich um Namen bestimmter freiwilliger Feuerwehren handelt, darauf beziehen sich § 60 4.1 und 4.2 des Regelwerks; Kleinschreibung, wenn die freiwillige Feuerwehr allgemein beschrieben wird. So hat es auch die Duden-Redaktion interpretiert, und ich sehe keinen Anlass zu der Annahme, sie könnte sich geirrt haben. 84.177.65.179 10:22, 26. Nov. 2007 (CET))
- Den letzten Beitrag kann ich nur voll unterstützen:
Also die Freiwillige Feuerwehr Hintertupfing aber: in Bayern gibt es viele Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren. Ich revertiere also nochmals und bitte dringend, es so zu lassen, sonst droht erneut eine Sperre des Artikels. --Schubbay 21:31, 26. Nov. 2007 (CET)
Nach der vorherigen Ansicht würden sämtliche Gesetze der deutschen und österreichischen Bundesländer sowie die Websits aller Feuerwehrverbände im deutschsprachigen Raum fehlerhaft sein. Gerade im Bayerischen Feuerwehrgesetz werden die Freiwilligen Feuerwehren sowohl in die Einzahl als auch in der Mehrzahl ausnahmslos (28 Erwähnungen) in Großschreibung festgeschrieben. Es kann wohl nicht sein, dass eine einzelne Person dies besser wissen will, als die Feuerwehren und ihre Verbände selbst sowie die Innenministerien der Länder. Ich bitte dringend, die falsche Rücksetzung wieder zurückzunehmen.
- Wer bittet hier etwas dringend? (Signatur fehlt!) Wir schreiben hier keine Gesetze und erst recht keine Homepages (ab). Maßgebend sind allein die gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung (vgl. Duden: Die deutsche Rechtschreibung, Stichwort freiwillig: die freiwillige Feuerwehr, aber: (→K 150) die Freiwillige Feuerwehr Nassau oder Wahrig: Die deutsche Rechtschreibung, Stichwort freiwillig: freiwillige Feuerwehr. Eine Rücksetzung in eine eindeutig falsche Schreibweise kommt deshalb nicht in Betracht. Von Besserwisserei einer einzelnen Person kann aus den genannten Gründen nicht die Rede sein. --Schubbay 15:35, 27. Nov. 2007 (CET)
Diese Diskussion ist nicht neu. Am 9. Oktober 2010 hatte diese Problematik mit einem Schreiben folgenden Inhalts an die Redaktion des Bibliographisches Institut AG, Dudenverlag, Mannheim, gerichtet:
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem o. a. Sachbuch wird unter dem Wort „freiwillig“ erläutert, dass der Namensteil „freiwillige“ von „die freiwillige Feuerwehr“ ohne weitergehenden Namenszusatz klein zu schreiben ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie in Erwägung zu ziehen, diese Kleinschreibung zu überprüfen.
Hierfür darf ich folgende Begründung vortragen: Das „freiwillige“ bezieht sich nicht als Adjektiv auf die Institution Feuerwehr (die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe ist nicht freiwillig), sondern auf die Feuerwehrangehörigen, die sich als freiwillige Personen zu ihrer Zugehörigkeit zur Feuerwehr verpflichten. So ist m. E. der allgemeine Begriff „Freiwillige Feuerwehr“ ein Begriff der nur zusammenhängend den Unterschied zur Berufsfeuerwehr, Pflichtfeuerwehr oder Werkfeuerwehr darstellt und nicht gegen einen anderen Begriff wie z.B. „ehrenamtliche Feuerwehr“ oder „unentgeltliche Feuerwehr“ austauschbar ist. Bei folgenden Beispielen wird auch das Technische Hilfswerk (THW) auch nicht als „technisches Hilfswerk“ mit Ortsbezeichnung geführt und das Rote Kreuz (DRK) nicht als „rotes Kreuz“ mit Ortsangabe bezeichnet, obwohl hier das Adjektiv zutrifft.
Schaut man in die Gesetze der deutschen und österreichischen Bundesländer sowie die Internetpräsentationen der Feuerwehrverbände im deutschsprachigen Raum, ist diese Kleinschreibung kaum vertreten. Beispielsweise werden im Bayerischen Feuerwehrgesetz die „Freiwilligen Feuerwehren“ sowohl in die Einzahl als auch in der Mehrzahl ausnahmslos (28 Erwähnungen) in Großschreibung verfasst.
Bei einer Internetsuche im Wikipedia ist eine kleingeschriebene „freiwillige Feuerwehr“ bis auf seltene Ausnahmen (beispielsweise bei Zitaten aus der früheren Feuerwehrgeschichte, als das freiwillige Feuerwehrwesen noch unterentwickelt war) nicht zu finden.
Aus meiner Sicht hat sich der Begriff „Freiwillige Feuerwehr“ auch ohne weitergehenden Namenszusatz zu einem feststehenden Begriff entwickelt, da sich im deutschsprachigen Raum nahezu in jedem Ort eine solche besteht.
Die Duden-Sprachberatung des Instituts antwortete mit einem Brief am 27. Dezember 2010 wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Zuschrift an die Duden-Sprachberatung.
Die Verbindung „freiwillige Feuerwehr“ ohne Namenszusatz gehört zu denjenigen Wortgruppen, die keine Namen sind, obwohl sie oft als Namen angesehen werden. Hier ist das Adjektiv nach § 63 des amtlichen Regelwerks kleinzuschreiben.
In § 64 heißt es dann: „In bestimmten substantivischen Wortgruppen werden Adjektive großgeschrieben, obwohl keine Eigennamen vorliegen. Die betrifft [...]
(3) fachsprachliche Bezeichnungen bestimmter Klassifizierungseinheiten, so von Arten, Unterarten oder Rassen in der Botanik und Zoologie [...)“.
Weitere Großschreibungen werden in § 64 (E) zumindest nicht als regelwidrig bezeichnet:
E: Die Großschreibung von Adjektiven, die mit dem Substantiv zusammen für eine begriffliche Einheit stehen, ist auch in Fachsprachen außerhalb der Biologie und bei Verbindungen mit terminologischem Charakter belegt, zum Beispiel:
Gelbe Karte, Goldener Schnitt, Kleine Anfrage; Erste Hilfe.
In manchen Fachsprachen wird demgegenüber die Kleinschreibung bevorzugt, zum Beispiel:
eiserne Lunge, grauer Star, seltene Erden.
Dementsprechend heißt es in K 151 der Duden-Rechtschreibung:
3. Adjektive, die mit dem folgenden Substantiv einen idiomatisierten Gesamtbegriff bilden, können großgeschrieben werden; die Kleinschreibung der Adjektive ist aber auch hier der Regelfall <§ 64 E>.
© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl Mannheim 2009 [CD-ROM]
Üblich und stets korrekt ist also die Kleinschreibung „freiwillige Feuerwehr“, die Großschreibung „Freiwillige Feuerwehr“ ist nach dem Wortlaut des amtlichen Regelwerks aber ebenfalls zu tolerieren.
Ich halte es für richtig, die bisher praktizierte Großschreibung beizubehalten, da sie nach der Aussage der Duden-Sprachberatung zu tolerieren ist.--Nassauer27 (Diskussion) 18:07, 27. Nov. 2023 (CET)