Diskussion:Freizeitausgleich

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von DelSarto in Abschnitt Freizeitausgleich
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Freizeitausgleich

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Ich möchte hier mal über das Thema "Freie Tage" diskutieren. Wenn man an den Wochenden und Feiertagen arbeitet und für 30 Stunden die Woche aber täglich 8 oder 12 Stunden arbeitet hat man natürlich auch Überstunden. Da hat man das Recht diese abzubummeln in Form von Freizeitausgleich. Nun kann ich aber nicht verstehen, dass jetzt mein Arbeitgeber von mir verlangt, dass ich mitteile was ich an meinen freien Tagen mache bzw ob ich wegfahre oder zu Hause bin. Ich soll mir doch ein Anrufbeantworter kaufen. Ist das nicht eigentlich die Privatsphäre auf die jeder Anspruch hat, die in dem Moment verletzt wird? Das ist doch dann Bereitschaftsdienst und der wird als Arbeitszeit gewertet. Seid wann darf sich ein Arbeitgeber in alles einmischen. Hat man als Arbeitnehmer den gar keine Rechte mehr? Aber sowas erlauben sich nur die privaten die anderen nicht. (nicht signierter Beitrag von 178.5.26.19 (Diskussion) 13:16, 10. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Es ist nachvollziehbar, dass Du das diskutieren willst, aber bitte nicht hier!--DelSarto 13:17, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten