Diskussion:Fremdenpolizeigesetz 2005

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Plani in Abschnitt Neuanlage
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Neuanlage

[Quelltext bearbeiten]

Fremde statt Ausländer, Erkenntnis statt Urteil, Fremdenpolizei statt Ausländerbehörde, Kundmachung statt Verkündung, Hauptstück statt Abschnitt oder Kapitel, Vertretungsbehörden statt Auslandsvertretung, Schubhaft statt Abschiebungshaft, Fremdenpass statt Reiseausweis für Ausländer oder Ausweisersatz, Aufenthaltsehe statt Scheinehe und vieles andere mehr: Es ist nicht leicht, als Deutscher einen Artikel in „österreichisch“ zu schreiben - aber zumindest interessant. Seht es mir nach, wenn ich nicht immer eure Vokabeln getroffen habe und habt Mut zum Verbessern. --Opihuck 21:05, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich darf mich jedenfalls schon einmal ganz herzlich bei dir für deine Bemühungen Bedanken, Opihuck! Der Artikel war schon lange ausständig und ist heute aktueller denn je. Dass unser Fremdenrecht andere Begrifflichkeiten kennt, als das Deutsche Ausländerrecht, macht die Sache natürlich nicht einfacher. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:26, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten