Diskussion:Friedrich Schenck von Winterstädt

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gmünder in Abschnitt Statthalter
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Statthalter

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Der Artikel stammt von 1890, sollte also in jedem Fall kritisch betrachtet werden. Auf die Rolle des Statthalters geht von der Ohe in seiner 1955 erschienen Dissertation Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg (Celle) und ihre Beamten 1520 - 1648 detailliert ein. Schenck von Winterstadt kam zwar erst nach dem Untersuchungszeitraum, ich sehe jedoch in der Literatur keinen Hinweis darauf, dass sich die Rolle des Statthalters danach geändert hat. Die jetzige Formulierung erweckt demnach einen falschen Eindruck, gleich ob das so im Artikel der ADB steht oder nicht. Von der Ohe ist im Zweifelsfall eindeutig die verlässlichere Quelle. Da es sich aber am Ende nur um eine etwas unglückliche Formulierung handelt kann es meinetwegen auch so stehen bleiben, soll der Hauptautor entscheiden. Tönjes 15:48, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Grundsätzlich stimme ich deiner Haltung zu. Der Statthalterposten bedingt in diesem Fall als solcher nicht die Regierugsgeschäftsübernahme, aber in diese Fall wurde der Statthalterposten zwecks Regierungsgeschäftsübernahme übertragen, was daran wohl lag, das der Herzog der Trunksucht ergeben war (siehe u.a. Artikel dort) Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 22:17, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten