Diskussion:Frisch-Glück-Fundgrube
weitere Daten
[Quelltext bearbeiten]Danke für die Blumen. Die Frage ist, ob man die weitere Entwicklung der Schachtanlage nur bei Vereinigt Feld beschreibt, oder hier auch noch einige Daten einfügt. Glück Auf--Privoksalnaja (Diskussion) 19:17, 20. Jan. 2016 (CET)
- Hier auch die wichtigsten Eckdaten der späteren Betriebsphase wären sicherlich auch nicht schlecht, denn der Leser wird eher unter diesem Lemma als unter Vereinigt Feld suchen. --Hejkal (Diskussion) 19:22, 20. Jan. 2016 (CET)
- O.K. Dann bastle ich das noch zusammen. Glück Auf--Privoksalnaja (Diskussion) 19:23, 20. Jan. 2016 (CET)
Erbbereiten, erbvermessen
[Quelltext bearbeiten]Blöd geschrieben. Erbbereiten ist vermessen und verleihen. Bereiten ist vermessen und das Erbe verleihen. Die Gruben wurden erbwürdig verliehen. Das bereiten (vermessen) ist nur ein Akt der Prozedur. Die Grube wurde vom Fundpunkt aus vermessen. Deshalb hat sie noch lange kein Erbrecht. Das wurde verliehen und nicht vermessen. Ein Recht kann man nicht vermessen. Auch wenn Engelschall das schreibt ist es falsch. Bitte ändern. Glück Auf.--Privoksalnaja (Diskussion) 15:10, 31. Jan. 2021 (CET)
- Ich denke mal, du bist derjenige von uns mit dem entsprechenden Fachwissen, es inhaltlich richtig zu ändern. Kannst du es bitte übernehmen? --Hejkal (Diskussion) 16:00, 31. Jan. 2021 (CET)
- Mach ich. Glück Auf--Privoksalnaja (Diskussion) 17:32, 31. Jan. 2021 (CET)
- Diese Textzeile stand ja schon so ähnlich vorher drin, aber eben nur mit dem Datum was im Engelschall steht. Da ja bereits veröffentlichte Literatur in Wikipedia das Maß der Dinge ist, habe ich diese Zeitangabe so stehen lassen, erlaube mir trotzdem den Hinweis auf das andere Datum aus dem Bergamtsprotokoll. Der Primärquelle gebe ich immer den Vorzug, möchte aber eben den wie so oft hier eingetretenen Meinungsverschiedenheiten nicht Feuer geben. Zusätzlich steht bei Engels. Erbvermessen bzw. erbliches Vermessen im Protokoll - da würde ich jetzt nicht unbedingt eine andere Wortwahl einbringen. Nur eben halt das Verleihen nicht - weil die Maasen schon längst gemutet und bestätigt / Verliehen waren. --Fördermann (Diskussion) 18:20, 31. Jan. 2021 (CET)
- Es geht nicht um das Datum, sondern um den Fakt der Erbverleihung. Ich wußte nicht, das ich dir jetzt den Unterschied zwischen muten, verleihen und erbverleihen erklären muß. Ich dachte das weist du. Noch einmal, Erbe ist eine rechtliche Angelegenheit, die kann man nicht vermessen. Wenn eine Grube fündig wird, wird sie neu vermessen. Selbstverständlich war sie vorher schon verliehen, sonst hätte man keinen Bergbau betreiben können. Dieses vermessen wird Erbbereiten oder Erbvermessen genannt. An den Akt des vermessens schließt sich ein Protokoll an, die Erbverleihung. Das hatten wir doch alles schon. Glück Auf--Privoksalnaja (Diskussion) 19:01, 31. Jan. 2021 (CET)
- Es stört mich, das du sofort mit dem erhobenen Zeigefinger kommst. Versuche dich bitte mal, bevor du schreibst, in Ruhe zu üben und zu erkennen, was der Vorschreiber in der Kürze des Textes darlegen wollte. In deinem vorletzten Satz schreibst du, das sich dem Akt des Vermessens ein Protokoll anschliesst - die Erbverleihung. Wenn man das rein sachlich aus der Bergrechtsebene sieht, dann könnte und sollte es wohl so sein. Doch geht es hier im expliziten Fall rein um die Vermessung und dem Setzen der Lochsteine. Geht man auf den von dir genannten "Fakt der Erbverleihung" ein, so würde man diesem expliziten Bergamtsprotokoll von 1686 zu diesem Ereignis etwas hinzufügen, das also demnach fälschen. Verstehst du was ich meine?--Fördermann (Diskussion) 06:21, 1. Feb. 2021 (CET)
- Es geht nicht um das Datum, sondern um den Fakt der Erbverleihung. Ich wußte nicht, das ich dir jetzt den Unterschied zwischen muten, verleihen und erbverleihen erklären muß. Ich dachte das weist du. Noch einmal, Erbe ist eine rechtliche Angelegenheit, die kann man nicht vermessen. Wenn eine Grube fündig wird, wird sie neu vermessen. Selbstverständlich war sie vorher schon verliehen, sonst hätte man keinen Bergbau betreiben können. Dieses vermessen wird Erbbereiten oder Erbvermessen genannt. An den Akt des vermessens schließt sich ein Protokoll an, die Erbverleihung. Das hatten wir doch alles schon. Glück Auf--Privoksalnaja (Diskussion) 19:01, 31. Jan. 2021 (CET)
Nein.--Privoksalnaja (Diskussion) 13:06, 1. Feb. 2021 (CET)
- Ich habe keinen Zeigefinger erhoben. Es nervt nur wenn ich dir etwas erklären muß, was wir vor Jahren schon ausdiskutiert haben. Ja sicher werden Lochsteine gesetzt. Wie soll es denn sonst gehen. Das steht schon in der Erbverleihung von 1470 (Schneeberg S. 29). Nein, es geht nicht explizit um Vermessung und Lochsteine setzen. Ich wiederhole es noch einmal und jetzt langsam zum mitschreiben. Ist eine verliehene Grube fündig geworden, wird ein Erbbereiten durchgeführt. Im Verlauf dieses "erbwürdigen Vermessens" der Grube werden an die Enden der Grube Lochsteine gesetzt. Da die Grube ja schon verliehen ist, ist die Erbverleihung nur noch ein Verwaltungsakt, dem die Erbvermessung vorangeht. Wenn du mir das nicht glaubst, dann beschäftige dich bitte mit den einschlägigen Berggesetzen und Bergordnungen.--Privoksalnaja (Diskussion) 13:27, 1. Feb. 2021 (CET)
- Mir ist das völlig bewusst, was du geantwortet hast. Dennoch möchte ich vom real existierten Bergrecht aus Freiberg beim expliziten Fall Frisch Glück bleiben. Sollte man also 100% übernehmen, das das EXPLIZIT genannte Erbvermessen = Erbverleihen ist und die nur (!!) benutzte Nennung des Wortes Erbvermessens eine Johannstädter "Floskel" ist?--Fördermann (Diskussion) 16:33, 1. Feb. 2021 (CET)
- Wenn das Bergrecht real existiert, macht da auch Johannstadt keine Ausnahme. Nein, es ist keine Johannstädter Floskel. Hier ein Zitat von Engelschall zu diesem Thema, unabhängig von Johannstadt: "Weil auch das Erbvermessen oder Erbbereiten zum Bergwerck gehöret, und eine solche Handlung ist, da wenn eine Fundgrube oder Maaße Ausbeutet giebet, und auf der Sohle und vor Ort noch Anbrüche stehen bleiben, die Zeche mit gewissen Solennitäten (Feierlichkeiten) am Tage vermessen und Lochsteine gesetzet werden, dass man sehen kann, wieweit und wohin sich das Feld erstrecket, und ist gleichsam eine Confirmation und Bestätigung." Noch mal in Deutsch. Der Vorgang wird Erbbereiten oder Erbvermessen genannt, ist aber eine Erbverleihung. Dem Vermessen folgt die Confirmation oder Bestätigung. Der Grubenbesitzer muß das Erbbereiten beantragen. In einem feierlichen Akt wird die Grube neu vermessen, denn sie muß nicht mit der vorher verliehenen Grube übereinstimmen, danach erfolgt die Bestätigung, also die Erbverleihung. Eigentlich ganz einfach. Wahrscheinlich wird das ganze Prozedere als Erbvermessen bezeichnet, weil der Grubenbesitzer dieses beantragen muß, nicht die Erbverleihung. Diese ist die zwangläufige Folge des Vermessens. Ich hoffe ich hab es jetzt richtig erklärt.--Privoksalnaja (Diskussion) 17:14, 1. Feb. 2021 (CET)
- Ist ok so. Ich werde das dennoch zusätzlich im Auge behalten, ob die Johannstädter Bergbeamten sich aufgrund der "Abgeschiedenheit" auch an die Regeln hielten, grins...--Fördermann (Diskussion) 19:30, 3. Feb. 2021 (CET)
- Wenn das Bergrecht real existiert, macht da auch Johannstadt keine Ausnahme. Nein, es ist keine Johannstädter Floskel. Hier ein Zitat von Engelschall zu diesem Thema, unabhängig von Johannstadt: "Weil auch das Erbvermessen oder Erbbereiten zum Bergwerck gehöret, und eine solche Handlung ist, da wenn eine Fundgrube oder Maaße Ausbeutet giebet, und auf der Sohle und vor Ort noch Anbrüche stehen bleiben, die Zeche mit gewissen Solennitäten (Feierlichkeiten) am Tage vermessen und Lochsteine gesetzet werden, dass man sehen kann, wieweit und wohin sich das Feld erstrecket, und ist gleichsam eine Confirmation und Bestätigung." Noch mal in Deutsch. Der Vorgang wird Erbbereiten oder Erbvermessen genannt, ist aber eine Erbverleihung. Dem Vermessen folgt die Confirmation oder Bestätigung. Der Grubenbesitzer muß das Erbbereiten beantragen. In einem feierlichen Akt wird die Grube neu vermessen, denn sie muß nicht mit der vorher verliehenen Grube übereinstimmen, danach erfolgt die Bestätigung, also die Erbverleihung. Eigentlich ganz einfach. Wahrscheinlich wird das ganze Prozedere als Erbvermessen bezeichnet, weil der Grubenbesitzer dieses beantragen muß, nicht die Erbverleihung. Diese ist die zwangläufige Folge des Vermessens. Ich hoffe ich hab es jetzt richtig erklärt.--Privoksalnaja (Diskussion) 17:14, 1. Feb. 2021 (CET)
- Mir ist das völlig bewusst, was du geantwortet hast. Dennoch möchte ich vom real existierten Bergrecht aus Freiberg beim expliziten Fall Frisch Glück bleiben. Sollte man also 100% übernehmen, das das EXPLIZIT genannte Erbvermessen = Erbverleihen ist und die nur (!!) benutzte Nennung des Wortes Erbvermessens eine Johannstädter "Floskel" ist?--Fördermann (Diskussion) 16:33, 1. Feb. 2021 (CET)