Diskussion:Fußgängerfurt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2003:CF:E706:F900:C068:D014:CD05:CA5F in Abschnitt Müssen Radwegfurten (und Fußgängerfurten) genutzt werden?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regelungen zu Lichtzeichen für Fußgänger/Radfahrer

[Quelltext bearbeiten]

Kann das jemand klarstellen (#Verkehrsrechtliche Regelungen), ggf. mit Quellenangabe juristischer Kommentare:

StVO Par. 37 Abs. 2/6 besagt: "Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind."

Dass Radweg- und Fußgängerfurt aneinander grenzen gilt - m.W. - konkludent, unabhängig davon, ob beide durch zwei, drei oder vier Linien gekennzeichnet sind. Im Artikel steht etwas anderes.

Und "Dies gilt unabhängig davon, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Rad- oder Gehweg fahren", widerspricht der Zuordnung der Lichtzeichenanlage zum Fahrweg (ergibt sich indirekt aus tVO Par. 37 Abs. 2/4). D.h. für Fahrradfahrer auf der Straße gilt die dortige Ampel.

-- 87.160.172.96 00:41, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ist doch klar definiert¹. Eine Linie zwischen RF und FF - beide grenzen aneinander. Zwei Linien zwischen RF und FF - beide grenzen nicht aneinander. Keine Linie - gemeinsame RF und FF.
Was die Zuordnung zwischen Fahren auf der Fahrbahn und Beachten der LSA für Fußgänger betrifft - das frag besser mal das Verkehrsministerium des Bundes (so es für Dich zuständig ist). Die haben sich das ausgedacht und auch schriftlich auf eine entsprechende Anfrage ausdrücklich so bestätigt. Eine Kopie der Antwort kursiert irgendwo im Netz, habe jetzt keine Quelle bei der Hand.
¹was nicht bedeutet, daß es auch sinnvoll ist. Radionaut 16:48, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Nachtrag: ich habe jetzt die zwei mir bekannten Stellungnahmen des BMVBS zur Gültigkeit der Fußgänger- bzw. Radfahrerampeln auch für Radfahrer auf der Fahrbahn herausgesucht: Schreiben des BMVBS zur Gültigkeit der Radfahrampeln für die Fahrbahn und Bestätigung der Ungefährlichkeit, bei "Grün" der Fahrbahnampel zu halten. Zumindest das erste würde ich als ref. zu der entsprechenden Aussage aufnehmen. p.s. die Schreiben sind keine Satire. Radionaut 23:15, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Haltegebot für Kfz wie bei Zebrastreifen?

[Quelltext bearbeiten]

Ein Bekannter von mir meint, daß wenn an solchen Überwegen die Ampeln ausgeschaltet sind, diese Markierungen als "angedeuteter Zebrastreifen" zu betrachten sind und sich daher - wie bei einem Zebrastreifen - ein Haltegebot für Autos ergibt, wenn ein Fußgänger den Überweg benutzen möchte. Meiner Meinung ist das nicht so. Kann das jemand klären? Danke! F.S. 212.77.163.102 11:11, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Hallo IP! M.W.n. ist die Rückfallebene bei abgeschalteten LSAs zuerst das Fahren nach vorfahtsregelnden Verkehrszeichen und wenn die nicht vorhanden sind dann gilt "Rechts vor Links". Fußgänger ordnen sich dann immer dem unter und verhalten sich als normale Verkehrsteilnehmer. Das führt zu drei Möglichkeiten:
  • du bist auf einer Hauptstraße und vorfahrtsberechtigt, Fußgänger queren die Hauptstraße: Fußgänger sind wartepflichtig weil Querverkehr
  • du bist auf einer Hauptstraße und willst abbiegen, Fußgänger queren die Nebenstraße: Du bist wartepflichtig weil die Fußgänger für dich Längsverkehr sind
  • du bist auf einer Nebenstraße und willst entweder abbiegen oder durchfahren, Fußgänger queren die Haupt- oder Nebenstraße: Du bist in jedem Fall wartepflichtig weil die Fußgänger entweder "vorfahrtsberechtigter Querverkehr" (queren Nebenstraße) oder Längsverkehr (queren der Hauptstraße) sind
Darüber hinaus haben die Markierungen keine rechtlich bindende Wirkung. Auch wenn ein Fußgänger beim queren der Furt sich außerhalb der Markierung befindet, ist dies keine "Verletzung der Verkehrsregeln". Noch weniger bist du grundsätzlich wartepflichtig.
Trotzdem solltest du in so einem Fall (LSA ooo) langsam an die Furt heranfahren, falls dein Bekannter gerade rübermachen will und meint er hätte ein Vorrecht und du hättest zu warten ;-) Alles klar? Grüße --Asmodai 20:45, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Danke für die Klärung, die auch meine Meinung bestätigt.
Nebenbei bemerkt sind bei Zebrastreifen alleine die Markierung (d.h. die Streifen), die die Wartepflicht gebieten, nicht das Verkehrsschild. Das war mit bis dato auch nicht klar.
Und natürlich ist es verboten die Fußgänger über den Haufen zu fahren, selbst wenn man Vorfahrt hat ... F.S. 212.77.163.101 13:55, 26. Jan. 2010 (CET)Beantworten
der Witz mit den Fußgänger über den Haufen fahren ist so witzig nicht: ich sehe und höre schlecht und habe deshalb keinen Führerschein. Wenn Ampeln an der Fußgängerfurt ausgeschaltet sind, wird es zur Qual!!! Thats liev ... Da liebe ich Zebrastreifen! --188.97.3.18 15:35, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Falsches Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt Fußgängerfurt (Deutschland), allenfalls Fußgängerfurt (Deutschland mit vergleichenden Anmerkungen zu Österreich und der Schweiz). Entweder sollte belegt werden, dass die Fußgängerfurt tatsächlich ein endemisches Phänomen wäre, dass außerhalb der genannten Länder nicht existiert (was aber angesichts der Realität schwerfallen dürfte) oder das Lemma muss verschoben werden. BerlinerSchule 15:46, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wie wärs erstmal mit {{vorlage:deutschlandlastig}} ?-- Asmodai 10:02, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich bin kein hauptberuflicher Benutzer und kenne daher nicht alle Vorlagen, Bausteine, Abkürzungen et c. Und es ist auch nicht deutschlandlastig, sondern das Lemma ist falsch. Deutschlandlastig ist ein Artikel (m.E.), wenn oben drübersteht Gummibärchen und dann das erste Kapitel Gummibärchen in Deutschland heißt und die anderen 194 Kapitel fehlen. Hier steht Zebrastreifen drüber und dann geht es übergangslos - nicht, als gäbe es keine Zebrastreifen außerhalb Deutschlands, nein, sondern als gäbe es nichts außerhalb Deutschlands - auf die deutschen Zebrastreifen. Genauer gesagt, auf die DACH-Zebrastreifen (denn Schweiz und Österreich werden ja zumindest gestreift...). Es müsste also der Baustein DACHlastig sein. Aber es lastet eben nicht nur, sondern das Lemma verspricht anderes als dann im Text steht. BerlinerSchule 12:45, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Radfahrerfurt als eigenes Lemma ?

[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll die Radwegefurt aus diesem Artiekel herauszunehmen und dann ein eigenes Lemma "Radfahrerfurt" anzulegen ?
--Mainpage 01:18, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Radwegfurt vs. Radwegefurten

[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach sollte als Singular einheitlich der Begriff Radwegfurt verwendet werden. Nur im Plural sollte der Begriff Radwegefurten entsprechend der Formulierung in der VwV-StVO benutzt werden. Das klingt für mich logischer. (nicht signierter Beitrag von 78.52.199.250 (Diskussion) 12:53, 16. Jul 2012 (CEST))

~~ Mich irritiert sehr, dass man unter Fußgängerfurt eine Fahrradfurt suchen muss! Auch Fehlt einen klaren Bezug auf den Gründungstext dieser Einrichtung: Ich (Ausländer, insbesondere Bildungsausländer, verstehe nicht, woher diese Institution herkommt, die in dem Wiener Verkehrsabkommen 68 nicht klar erkennbar ist, welche Rechte und welche Pflichten damit verbunden sind. Die Lage ist in Deutschland total wirr... Einerseits behauptet man, es würde oft jede Grundlage für Radwege fehlen, und andererseits gibt es sie doch und immer mehr Fahrradfurten an Kreuzungen! Auch an Kreuzungen, wo es keine Pflichtradwege. Und nirgends kann man klar und deutlich nachlesen, welche Pflichten ich a/ als Radfahrer und b/ als Autofahrer, ich bin ja beides, ich da habe, und welche zivilrechtliche Folgen das Ganze hat, und das ist ja besonders wichtig! Ich finde der Umgang der Deutschen mit ihrer Strassenverkehrsordnung, die so stark von dem weltweit gültigen Verkehrsabkommen abweicht, in ABWESENHEIT einer glasklaren und für Ottor-Normal=Verbraucher geeigneten Belehrung (die VWV-StVO + Ampelgesetze + Strassenstrichmarkierung sind es nicht: Es ist ein Labyrinth oft dunkelsten Unterparagraphen, wo sogar Juristen, Polizisten, Fahrschullehrer verzweifeln, zumal die flankierende ERA gar nicht frei erhältlich ist, sondern nur gebührenpflichtig, einfach unverantwortlich, dilettantisch und skandalös, und ein Artikel, wo nicht mal der Suchbegriff das leichte Herausfinden in Suchmaschinen ermöglicht, hat gar kein Niveau!~~ (nicht signierter Beitrag von 93.130.240.190 (Diskussion) 22:13, 20. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Bezug auf Zebrastreifen oder Furt?

[Quelltext bearbeiten]

Die Fußgängerfurt hat begrifflich mit dem Fußgängerüberweg, auch „Zebrastreifen“ genannt, nichts gemein. Diese Art von Verkehrsführung für Fußgänger gibt es in Österreich und der Schweiz nicht. Worauf bezieht sich hier der zweite Satz? Auf Zebrastreifen oder die Furt? --Asomy (Diskussion) 10:22, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Rubrik Kritik

[Quelltext bearbeiten]

Dazu gibts bisher nix, obwohl es viel Kritik über diese schlecht signalisierte und erheblich gefährlicher strassenbauliche Massnahme gibt, als den herkömmlichen Zebrastreifen. --82.192.229.198 14:41, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Oh? Wieso sind denn Lichtsignalanlagen gefährlicher als Fußgängerüberwege? Bei "unpraktischer" würde ich zustimmen, aber gefährlicher? Wo gibt es denn diese "viel Kritik" zu Furtmarkierungen? --nenntmichruhigip (Diskussion) 15:53, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Jede Kreuzung, die elektrisch geregelt wird ist gefährlicher als eine ohne. Einfache Binsenweisheit aus der Rechtssprechung: Technik kann versagen. Darum sind Bahnübergänge ohne Signalanlage sicherer als welche mit. Genauso wie der Kreisverkehr ggü. einer Ampelkreuzung. --188.109.136.101 12:32, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Mein Vorredner betrachtet dies jedoch auch nur aus einer Richtung. Es gibt unzählige beispiele von Menschlicher Fehler. --92.76.78.79 12:53, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Fußgängerfurt außerhalb von Ampelanlagen?

[Quelltext bearbeiten]

Wie kommt es, dass es in unserem Ort eine Fußgängerfurt gibt (inkl. Haltestreifen), an der es weder Ampelanlagen, noch Verkehrshelfer gibt, wenn es doch in diesem Artikel heißt:

Für den Fußgängerquerverkehr sind an Ampelanlagen Fußgängerfurten einzurichten. Ferner dürfen Überwege, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, durch unterbrochene Linien abgegrenzt werden. Darüber hinaus ist eine derartige Markierung auf den Straßen unzulässig.

Ist die Fußgängerfurtmarkierung nun unzulässig, oder fehlt im Artikel eine Ausnahmeregelung?

Der Gehweg ist auch in einer Richtung für Radfahrer freigegeben. Da es diese Markierung jedoch schon gab als der Gehewg nicht für Radfahrer freigegeben war, kann es sich nur um eine Fußgängerfurt handeln. Es befindet sich außerdem noch ein Konvexspiegel am Übergang. Die Markierung gab es allerdings auch schon lange vor dem Spiegel.--2001:16B8:5C50:9700:B575:DF55:8FE4:B8F6 05:58, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Müssen Radwegfurten (und Fußgängerfurten) genutzt werden?

[Quelltext bearbeiten]

Oftmals werden Radwegfurten genutzt, um Radfahrer im Kreuzungsbereich durch einen Rechtsschwenk zunächst aus dem fließenden Verkehr herauszuleiten, am Ende der Kreuzung schwenkt die Furt wieder nach links und der Radfahrer gerät wieder in den Fließverkehr.

Solchen Verschwenkungen folge ich oft nicht, weil das Aus- und Wiedereinfädeln in den Fließverkehr gefährlich ist.

Den meisten Radfurten folgt man automatisch, weil sie ohnehin dort langführen, wo man fährt. Aber muss man auch verschwenkten Radfurten folgen? Ich meine nicht, denn in der STVO findet sich gar nichts zu diesen Markierungen. Wäre diese Frage, sozusagen nach einer Benutzungspflicht der Radwegfurten, vielleicht auch was für den Artikel?

Viele Fußgänger gehen schräg auf die Straße, wenn die Ampel grün wird, und sind dann zunächst ebenfalls nicht auf der Fußgängerfurt. Auch hier stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit. (nicht signierter Beitrag von 2003:CF:E706:F900:C068:D014:CD05:CA5F (Diskussion) 17:28, 15. Aug. 2019 (CEST))Beantworten