Diskussion:Funkmesswagen (Fernmeldewesen)

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Autorenhinweis

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Ich bezweifle nicht die Urheberschaft des Einstellers, mangels anderen Bausteins habe ich diesen genommen. Das Problem des Artikels ist: Der Artikeleinsteller hat einen Copyrightvermerk angebracht. Das verträgt sich nicht mit der Wikipedia-GNU-Lizensierung. --Schweißer 14:36, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Text geändert, sorry, muss die Spielregeln noch lernen, war wegen dem Hinweis die Quellen zu nennen text von mir, ist öffentlich. DH6UFB

Zweck

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Ich vermisse ziemlich viele Informationen im Artikel: Irgendwie wird nicht klar, für was denn diese Dinger überhaupt gebraucht werden. Zudem ist der Zusammenhang zwischen dem Absatz mit dem RADAR und den Folgeabsatz nicht erkennbar. 91.65.89.111 (22:46, 30. Sep. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Angepasst, ich hoffe es ist jetzt verständlicher. --Dickbrettbohrer (Diskussion) 11:01, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Naja, immer noch etwas dünn. Mit fehlt da noch der Zusammenhang zum FTZ. Der Fernmeldedienst der Deutschen Bundespost war zuständig für den Funkverkehr in Deutschland, unter anderem auch das FTZ-Siegel. In diesem Zusammenhang mussten natürlich auch das Aufspüren von Störfrequenzen gesehen werden. Da gibt es offenbar noch etwas Lücken hier. --Suricata (Diskussion) 09:54, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten


Fehlende Relevanz von Artikelteilen

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Moin, inwiefern ist es denn relevant dass die Bundesnetzagentur mit Bussen der Marke VW fährt? (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:4701:BA57:F438:1E53:4068:620D (Diskussion) 11:23, 10. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Einsatzbereich

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In der alten Monopolzeit der Deutschen Bundespost war es Privatleuten verboten zu funken. Ausnahme Amateurfunk bzw. später CB-Funk.

Die FuK (Funk- und Kontrollmessdienste) überwachten mit stationären Einrichtungen und mobilen Fahrzeugen das Land und suchten Schwarzsender.

Daher waren die Fahrzeuge zumeist getarnt und nicht so gelb, wie das hier dargestellt wird.

Ein anderer Einsatzbereich war natürlich das Aufspüren von Störquellen. Nach VDE 0871 / 0875 darf jedes Gerät nur ein gewisses Maß an Funkenergie abstrahlen. Auch solche "Störer" wurden vom FuK aufgespürt. --93.228.150.129 09:09, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Lange kursierte die Legende, dass Messwagen auch im Auftrag der GEZ „Schwarzseher“ aufspüren würden. Dies war aber nie der Fall und wäre technisch auch gar nicht möglich.[1]

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Was für ein Quark!

Ob etwas technich nicht möglich ist, entscheidet nicht die GEZ sondern die Machbarkeit bzw. Verfügbarkeit von Einrichtungen.

Selbstverständlich ist es technisch möglich, Schwarzseher aufzuspüren. Wenn es darauf ankam, wurde die Zwischenfrequenz, die für den Empfang der Signale vom Fernseher generiert wurde, aufgespürt.

Da hat wohl jemand ohne ausreichend Sachverstand fabuliert. --93.228.150.129 09:14, 4. Jan. 2023 (CET) Der korrekte Teil der Aussage liegt bei der Rolle der GEZ. Diese hatte keine Befugnis, mit Hilfe von technischen Einrichtungen Schwarzseher aufzuspüren. Dies oblag allein dem Beamtenstaat. (nicht signierter Beitrag von 93.228.150.129 (Diskussion) 09:33, 4. Jan. 2023 (CET))Beantworten

Die Zwischenfrequenz kann aber wohl nur zeigen, ob ein Fernsehgerät läuft und nicht, ob es angemeldet ist. --Murkus69 (Diskussion) 11:04, 8. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Es wurde aber vom SFB im Jahre 1964 ausdrücklich bestätigt, daß mittels Peilwagen Schwarzseher aufgespürt werden:

https://www.ardmediathek.de/video/rbb-retro-berliner-abendschau/schwarzsehern-auf-der-spur/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvYmVybGluZXItYWJlbmRzY2hhdS8xOTY0LTA0LTIwVDE5OjMwOjAwXzdkMDAxMzdiLTZjMTQtNDFkNi1iYzI3LWYzNDk5ZjZhZGRhNi9yZXRyb18xOTY0MDQyMF9zY2h3YXJ6 --2001:9E8:6AED:A000:A9CE:35DB:C866:2D31 18:21, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten