Diskussion:Funktionsarzneimittel
Klärung
[Quelltext bearbeiten]Funktionsarzneimittel und Präsentationsarzneimittel sind unterschiedliche Kategorien - könnte das mal bitte wer klähren, ich bin weder Aphoteker noch Jurist und weiss nur das es erheblich Unterschiede gibt.
- Antwort:
- Die ganze Arzneimittelgeschichte ist eigentlich recht simpel: Sobald etwas dazu geeignet ist, etwas zu HEILEN ist es ein Arzneimittel - Ergo: Sobald etwas eine HEILWIRKUNG hat, ist es ein Arzneimittel. Eine alleinige pharmakologische Wirkung aber nicht aus! Wenn es nur um das "Pharmakologisch" gehen würde, dann wäre selbst unser Frühstücksei ein Arzneimittel und die Schale ein Arzneimittelapplikator ;O)
- Leider wird dies vom BfArM ( Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ) immer wieder vergessen und es kommt immer wieder ( natürlich auf Kosten des Steuerzahlers ) zu Prozessen, die bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgefochten werden. Sobald das BfArM mal begreift, dass die HEILEIGENSCHAFT das vordringliche Argumentist, könnten solche teuren ( und unsinnigen ) Prozesse endlich mal vermieden werden.
- Obwohl... das BfArM weiss eigentlichh sehr gut Bescheid, wie das Beispiel "E-Zigarette" zeigt: Die zuständige Fachapothekerin für Arzneimittelinformationen vom BfArM hat am Mittwoch, 27. Mai 2009 ( und damit lange vor der jetzt aufgetretenen Polemik und Arzneimittelfrage ) das folgende über das Nikotin (in einer E-Zigarette) geschrieben Zitat:
- "Hauptkriterium für die Einstufung als Funktionsarzneimittel ist
- sicherlich die pharmakologische Wirkung des Produktes. Nicotin als
- pharmakologisch wirkender Stoff stellt alleine noch kein Arzneimittel
- dar." Quelle: http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf
- Merke: Wenn eine Heilmitteleigenschaft fehlt, dann ist es kein Arzneimittel!
- Wenn jetzt jemand mit den Produkten "Ibuprofen, Paracetamol, Diclofenac oder Loperamidhydrochlorid" kommt: Nun, es gibt Funktionsarzneimittel und Präsentationsarzneimittel.
- Während Funktionsarzneimittel eine nachgewiesene Heilwirkung haben müssen, sind Präsentationsarzneimittel alleine wegen eines eventuellen Heilungsanspruches derart eingeordnet.Bedeutet also nicht anderes, als dass ein Funktionsarzneimittel eine Wissenschaftlich nachgewiesene Heileigenschaft und ein Präsentationsarzneimittel eine behauptete Heileigenschaft hat.
- Grob formuliert: Man nehme ein Pfund Salz, färbe es rot, schreibe auf die Packung "Heilt Durstlosigkeit" und schon ist es ein Präsentationsarzneimittel. Das Zulassungsverfahren ist bei beiden anders. Während beim Funktionsarzneimittel das ganze durch verschiedene klinische Studien laufen muss, reicht beim Präsentationsarzneimittel ein vereinfachtes Verfahren ( welches eigentlich nur eine grob Schädigende Wirkung ausschließt ). In der Vergangenheit ist die Nahrungsmittelindustrie schon öfter auf die Präsentationsarzneimittelschiene aufgefahren: Einen hier nicht näher benannter Trinkjogurt oder ein Streichfett für Brötchen wurde deswegen beinahe in die Apotheke verbannt.--Merlin 1971 (Diskussion) 17:09, 14. Okt. 2012 (CEST)
Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]"Funktionsarzneimittel sind Arzneimittel, die aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung als solche einzustufen sind. Sie unterscheiden sich dadurch von den Präsentationsarzneimitteln, die allein wegen ihres Heilungsanspruches in den Augen eines (möglichen) Anwenders den Eindruck eines Arzneimittels erwecken und daher als solches gelten, unabhängig von einer pharmakologischen Wirksamkeit."
Ich habe Abitur, ich habe ein abgeschlossenes Hochschulstudium, und ich bilde mir ein, eine halbwegs brauchbare Allgemeinbildung zu haben. Und ich habe nach dreimaligem Lesen dieser Definition immer noch keine Ahnung, was mit diesem Satz ausgesagt werden soll bzw. was ein "Funktionsarzneimittel" sein soll.
Was soll Oma dazu erst sagen?
Dass bei obiger Anfrage es für nötig erachtet wurde, hier auf der Artikeldisk. noch ellenlage Zusatzerklärungen zu geben, spricht ja wohl Bände. --91.34.35.174 17:03, 21. Mär. 2018 (CET)
- Nach diesen Überarbeitungen sollte die Definition nun so verständlich sein, dass der Baustein entfernt werden kann. --Benff 20:31, 17. Jun. 2018 (CEST)