Diskussion:Günstigerprüfung
Edit-War um Weblink
[Quelltext bearbeiten]Es reicht nicht aus, aus anderen Lexikas abzuschreiben. Wenn Du Dich schon an Steuerfachartikeln versuchen willst, dann solltest Du auch in der Lage sein, deine Behauptungen durch die Original-Gesetzesquelle zu belegen. Este (Diskussion) 19:42, 19. Jun. 2012 (CEST)
- Also abgeschrieben ist hier nichts. Die ersten beiden Punkte "von Amts wegen" sind und waren mit den Paragrafen des ESt belegt, der EN zeigte auf eine private Website, die unter Zugrundelegung des entsprechenden Paragrafen das Thema kurz und prägnant behandelt hat, den habe ich jetzt durch die nüchterne Angabe des Paragrafen ersetzt, dann muss sich eben der Leser selbst was zum Thema zusammensuchen. Zum Weblink: Ein Vergleich zeigt, dass da nichts abgeschrieben ist, es ist eben nur der Hinweis auf einen Lexikon-Eintrag, der auch weiterführende Links enthält. Da es sich um die Marke Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag von Wolters Kluwer Deutschland handelt, sollte der Vorwurf der "Werbung" gegenstandslos sein. Solche Weblinks zu (im weitesten Sinne) analogen Anbietern sind üblich. Der Artikel war zwei Jahre unbeanstandet in diesem Zustand, er sollte jetzt so akzeptierbar sein. -- Jesi (Diskussion) 01:45, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Ich finde den Link zu steuertipps.de noch erträglich, da m.E. der mögliche Informationsgewinn für den Leser den negativen Beigeschmack der Werbung deutlich aufwiegt. In jedem Fall aber finde ich das ständige Löschen und Zurückrollen hier nicht gerade zielführend; gibt's denn keinen Kompromiss? -- Philit (Diskussion) 08:32, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Wo soll da der INformationsgewinn sein? Und der letzte Satz im Artikel ist immer noch nicht belegt! Este (Diskussion) 08:37, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Den letzten Satz und dessen Zeitangabe habe ich soeben durch die entsprechende Gesetzesfundstelle belegt. --91.64.122.218 20:53, 25. Jun. 2012 (CEST)
- Wo soll da der INformationsgewinn sein? Und der letzte Satz im Artikel ist immer noch nicht belegt! Este (Diskussion) 08:37, 20. Jun. 2012 (CEST)
- Ich finde den Link zu steuertipps.de noch erträglich, da m.E. der mögliche Informationsgewinn für den Leser den negativen Beigeschmack der Werbung deutlich aufwiegt. In jedem Fall aber finde ich das ständige Löschen und Zurückrollen hier nicht gerade zielführend; gibt's denn keinen Kompromiss? -- Philit (Diskussion) 08:32, 20. Jun. 2012 (CEST)
Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung.
[Quelltext bearbeiten]ich bin hier gelandet, weil Tante Google meine Anfrage nach 'Günstigerprüfung' mit einem Link hierher beantwortete. Der Satz, den ich als Überschrift verwende, ist Zitat aus dem Koalitionsvertrag, Abschnitt 2.3. Soziale Sicherheit.
Keiner der Punkte des Artikels beantwortet mir die Frage, was ich mir unter einer Günstigerprüfung bei Erwerbsminderungsrente vorstellen soll.
---schnipp--- Erwerbsgeminderte besser absichern
Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung. ---schnapp---
Zitiert nach Focus http://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl-2013/der-koalitionsvertrag-im-wortlaut-2-vollbeschaeftigung-gute-arbeit-und-soziale-sicherheit_id_3436514.html
heute mal uneingeloggt, weil ja nicht jeder wissen muss, dass ich erwerbsgemindert bin --91.4.166.90 10:06, 2. Feb. 2014 (CET)
- Mein Vorschlag: Abwarten, bis eine gesetzliche Regelung zitiert werden kann und nähere Umstände bekannt sind (Günstigerprüfung von Amts wegen, auf Antrag). -- Jesi (Diskussion) 14:02, 2. Feb. 2014 (CET)