Diskussion:Günther Adler

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:908:F17:B1E0:200A:B4FF:E637:74A5 in Abschnitt Antrag auf Aufmerksamkeit
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Einleitung / weiteres

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Ich habe den Einleitungssatz abgeändert, so wie es seither dastand, erweckte dies den Eindruck, als wenm Herr Adler nicht mehr am Leben ist. Weiß man da weiteres? er wäre nun immerhin 84 Jahre alt. --H.A. (Diskussion) 12:20, 18. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Skript Günther Adler

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Das LMU Skript zur Person Günther Adler ist recht ausführlich. Da kein Todeszeitpunkt erwähnt ist muss man davon ausgehen, dass der Mann entweder tot ist, oder unter einem anderem Namen entlassen wurde- wie recht häufig bei Tätern die Morddrohungen erhalten hatten.

Ein Nebenkläger war übrigens ein Kollege und Nachbar von Adler (Ludwig F. / in anderen Abschriften Luedwig F.) , der sich durch die Nebenklage einen finanziellen Ausgleich zum vorher entstandenen Schaden erhofft hatte (Skript Seite 30-35 und juristisches Jahrbuch 1981 Baden-Württemberg Kapitel zwei und drei ) .

An den Ermittlungen waren deutsche und französische Spezialisten beteiligt. --DrLMUSabrinaM (Diskussion) 00:53, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Von welchem LMU Skript ist hier die Rede? Warum wird die Entscheidung des BVerfG nicht mit Datum und Aktenzeichen zitiert? Die Forderung von Adler, ihm beim Suizid zu helfen, hat durch Von Schirachs Fernsehfilm „GOTT“ neue Aktualität gewonnen. Adlers Korrespondenz mit dem Strafvollzugsarchiv an der Universität Bremen liegt jetzt beim Universitätsarchiv Bremen.— Johann Nepomuk (Diskussion) 23:52, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Antrag auf Aufmerksamkeit

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Ich finde es sehr fragwürdig dass Adlers Antrag beim Verfassungsgericht eben soviel Raum und somit auch Aufmerksamkeit eingeräumt wird wie der von ihm verübten Entführung, Ermordung und Erpressung. Jeder kann einen solchen Antrag einreichen, das ist ein reiner publicity stunt, und höchstens eine Zeile wert. Maikel (Diskussion) 09:14, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ohne Rechtswegerschöpfung ist das so effektiv wie ein Regentanz in der Meterorologie und siehe da: "... beantragte er ab 1986 staatliche Beihilfe zum Suizid bei der JVA Mannheim und anschließend bei diversen Gerichten". Und offen gestanden: Das Verbrechen ist gewiss schrecklich gewesen, kommt aber in vergleichbarer Form alle Jahre vor, die Rechtsfrage, ob ein Strafgefangener zum (assistierten) Suizid berechtigt ist, hat hingegen grundsätzlichen Charakter und berührt eine wesentliche Frage unserer Gesellschaft. --2A02:908:F17:B1E0:200A:B4FF:E637:74A5 17:09, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Haftentlassung.

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Eine Entlassung nach über zwanzig Jahren Haft ist wahrscheinlich. Wo aber ist der Beleg, daß diese im Jahr 2005 erfolgte? Murkus69 (Diskussion) 01:46, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ergänzung: ich glaube schon, daß er 2005 entlassen wurde. Wer aber hat das hier rein geschrieben? Sehe da drei Möglichkeiten: erstens jemand, der beruflich mit ihm zu tun hatte. Zweitens jemand, der ihn privat kennt. Drittens: Günther Adler selbst. Murkus69 (Diskussion) 23:56, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten