Diskussion:Günther Goldschmidt

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von H.Parai in Abschnitt Nachfrage
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Nachfrage

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War Goldschmidt Halbjude? (Übrigens: Kein terminus im Jahre 1933) Es hätte zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ausgereicht, wenn er "Vierteljude" (jüdischer Mischling zweiten Grades) gewesen wäre. --H.Parai (Diskussion) 18:18, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

§ 3 Abs. 1 des Gesetzes: „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen […]“ --Malabon (Diskussion) 21:53, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Einschlägig ist hier der §3 der ersten Verordnung zum Gesetz: "Es genügt, wenn ein Elternteil oder Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat." Das heißt: Aus der Tatsache der Entlassung lässt sich nicht erschließen, ob der Betreffende/Betroffene "Halbjude" oder "Vierteljude" oder "Volljude" war. --H.Parai (Diskussion) 22:26, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten