Diskussion:GICC

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.180.207.243 in Abschnitt Fachlich mittlerweile falsch
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Fachlich mittlerweile falsch

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Seit einiger Zeit ist das "G" in der Abkürzung von "German" zu "General" geändert worden. Das Protokoll wird auch nicht nur in Deutschland eingesetzt, sondern mittlerweile mindestens in Europa.

Eine Verwandtschaft mit dem Poseidon-ZVT-Protokoll kann natürlich theoretisch hergestellt werden, da beide Protokolle auf dem ISO-8583-Standard basieren. ISO-8583 ist aber kein eigenes Protokoll sondern nur eine Beschreibung, wie ein Protokoll auszusehen hat und welche Felder wie zu verstehen sind. Insofern ist die ISO-Norm nur ein Template. Da aber alle ISO-8583-basierten Protokolle die ganzen Felder jeweils anders interpretieren (ohne gegen die ISO zu "verstoßen") sind sie natürlich nicht miteinander kompatibel.

Zudem ist im Artikel die Rede davon, dass Kreditkartenzahlungen auch über POZ-Protokolle abgewickelt werden können. Das ist totaler Humbug, weil es keine "POZ-Protokolle" gibt. POZ ist ein Protokoll gewesen, was vom Handel erfunden wurde um die Gebühren bei PIN-Zahlungen zu vermeiden; es ist nichts anderes als eine Lastschrift, bei welcher der Kunde den Beleg unterschreiben muss. Der Händler hat hierbei keinerlei Zahlungsgarantie (im Gegensatz zu einer PIN-basierten Transaktion). Das ganze bezieht sich aber immer nur auf die deutsche Girocard, für die Transaktion wird im Regelfall das Poseidon-ZVT-Protokoll benutzt (wobei solche Lastschrift-Transaktionen ein bestimmtes Abwicklungskennzeichen haben).

Bei Kreditkartentransaktionen muss bislang grundsätzlich vom Kunden unterschrieben werden, und der Händler hat bei einer Kreditkartentransaktion immer eine Zahlungsgarantie des Kartenherausgebers. Dem zugrunde liegt aber kein "POZ-Protokoll", sondern auch Kreditkartentransaktionen werden zwischen Terminal und Knotenrechner üblicherweise über das Poseidon-ZVT-Protokoll abgewickelt, und dann weiter zu den Kreditkarten-Autorisierungssystemen über GICC.

Ebenfalls nicht korrekt ist, dass die Terminals im GICC-Umfeld administriert werden müssen. Das hängt vollkommen vom jeweiligen Autorisierungssystem ab. Es ist richtig, dass das AS sich die Terminal-ID merkt, weil Transaktionen mit fortlaufenden Sequenznummern versehen werden (nicht zu verwechseln mit den Belegnummern oder Tracenummern vom Terminal, Sequenznummern werden pro Kreditkarten-AS separat geführt). Mehr aber auch nicht. Es werden üblicherweise keine weiteren Stammdaten hierzu verwaltet.

Gicc ist zudem kein Terminal-To-Host-Protokoll. Es gibt kaum Terminals, die GICC sprechen. Vielmehr ist es ein Protokoll zwischen dem Knotenrechner, bei dem sich die Terminals melden, und den entsprechenden Autorisierungssystemen. Außerdem findet hier eine eklatante Verwechslung mit KAAI statt. KAAI wird auch gerne als "GICC Light" gesehen, denn in diesem Protokoll fehlen einfach einige Felder, die in GICC vorhanden sind. Insofern ist es fachlich falsch, GICC als Terminal-To-Host und KAAI als Host-To-Host-Protokoll zu bezeichnen. Es sind beides Protokolle, die sowohl als Terminal-to-Host als auch Host-to-Host eingesetzt werden können, wobei KAAI einen geringeren Umfang aufweist. Nachteil bei KAAI: dieses Protokoll arbeitet nicht verbuchend, d.h. hier muss auf jeden Fall vom Knotenbetreiber täglich eine Clearing-Datei eingereicht werden (UDK-Format, da KAAI ein reines Kreditkartenprotokoll ist). (nicht signierter Beitrag von 77.180.207.243 (Diskussion) 23:12, 9. Nov. 2012 (CET))Beantworten