Diskussion:Gebietsschutz (Wettbewerbstheorie)
Hallo,
ich habe Fragen zu meinem Arbeitsvertrag:
Als Angestellter im Aussendienst betreue ich in festgelegten PLZ Gebieten Kunden und Interessenten. Zusätzlich habe ich lt. Arbeitsvertrag einen Gebietsschutz für die PLZ Gebiete vereinbart. Ich beziehe ein Gehalt zzgl. Provisionen.
Zwischenzeitlich passiert es eben, dass Kunden aus dem Gebiet auch Produkte in der Zentrale meiner Firma direkt bestellen, von denen ich
1. nicht informiert bin bzw. werde oder erst durch Nachfragen 2. habe ich auch Anspruch auf Provisionen aus diesen Geschäften?
Vielen Dank für Antworten.
MfG Hermann(nicht signierter Beitrag von 84.245.175.16 (Diskussion) 10:18, 22. Sep. 2006 (CEST))
Das ist eine Frage deines Vertrages und für solche Auskünfte ist ein Anwalt zuständig. --Eingangskontrolle 12:36, 15. Nov. 2010 (CET)
Schornsteinfeger?
[Quelltext bearbeiten]Haben Schornsteinfeger in Deutschland nicht auch einen Gebietsschutz? --80.130.145.112 01:53, 20. Mär. 2012 (CET)