Diskussion:Geblütsrecht
Der Artikel scheint mir zu kurz. Der letzte Satz ist so, wie er da steht, nicht verständlich, d.h. ich verstehe ihn nicht. Wie denn "in den Ländern"? Fehlt da nicht irgendein Attribut?Elchjagd 14:57, 12. Nov 2004 (CET)
Habe es nun etwas erweitert. Jmd sollte das Ganze aber noch ordentlicher hinbekommen als ich.--84.162.241.159 11:49, 24. Feb 2006 (CET)cyhyryiys--84.162.241.159 11:49, 24. Feb 2006 (CET) Ein Teil des alten Artikels wurde wohl von Mitteis direkt in den Artikel kopiert "n bezug auf das deutsche Königtum kann sich ein G. gegenüber dem Wahlgrundsatz nicht entscheidend durchsetzen. Dagegen steigert sich in den Ländern das G. sogar zum Erbrecht (Erbmonarchie). Lit.: Mitteis, H., Die deutsche Königswahl, 2. A. 1944, Neudruck 1965, 1981, 28; Rörig, F., Geblütsrecht und freie Wahl, Abh. d. Akad. d. Wiss. Berlin, 1948"--84.162.241.159 12:03, 24. Feb 2006 (CET)cyhyryiys--84.162.241.159 12:03, 24. Feb 2006 (CET)
Beginne eine Diskussion über den Artikel „Geblütsrecht“
Auf dieser Diskussionsseite kannst du dich mit anderen Wikipedianern und Interessierten darüber austauschen, wie der Artikel „Geblütsrecht“ verbessert werden kann. Diskussionsseiten sind öffentlich und für alle einsehbar, eine allgemeine Diskussion zum Thema des Artikels ist hier aber nicht das Ziel.