Diskussion:Gedenkstätte für die Menschenwürde
Einrichtung in Wehnen
[Quelltext bearbeiten]Warum beschreibt der Artikel zu geschätzt 2/3 die Ereignisse in Wehnen, wo es hier um eine Gedenkstätte geht? Die langen Absätze Geschichte der Einrichtung in Wehnen und Übersterblichkeit von Patienten in Wehnen ab 1936 gehören in den Artikel Karl-Jaspers-Klinik Wehnen, wo nur 5 Sätze zu der Zeit stehen. Dort dürfte der Leser umfangreiche Informationen über die NS-Zeit erwarten aber nicht unter Gedenkstätte für die Menschenwürde. Man könnte die beiden Absätze auslagern und hier nur einige Sätze belassen. --AxelHH-- (Diskussion) 22:45, 11. Sep. 2024 (CEST)
Bedeutung Wehnens für die 88 Geehrten
[Quelltext bearbeiten]In keiner der zitierten Quellen und auf keiner der Informationstafeln auf der Gedenkstätte wird behauptet, dass alle namentlich genannten Opfer in Wehnen verstorben seien. Auf der Seite Liste der Stolpersteine in Oldenburg (Oldb) werden die Geschwister Evers aufgeführt, deren Namen sich auch auf der Stele der Gedächtnisstätte befinden. Sie werden auf der Oldenburg-Liste aber dem Kloster Blankenburg zugeordnet. Das Wort Wehnen wird im Zusammenhang mit den Geschwistern Evers in dem Artikel nicht benutzt.
Zur Zahl 88 schreibt das Andreaswerk ([1]): „[Für sein neuestes Buch] hat Dr. Ingo Harms, Medizinhistoriker und Vorsitzender des Gedenkkreises Wehnen, die Krankenakten der 88 Opfer aus dem Landkreis Vechta im Archiv ausfindig gemacht und mit Unterstützung von Axel von Besser, Facharzt für Psychiatrie, aufbereitet.“ „der 88 Opfer“ bezieht sich auf diejenigen Opfer, auf die er in seinem Buch eingeht. Wenn „im Archiv“ „im Archiv der Karl-Jaspers-Klinik“ bedeuten sollte, bliebe eine Ungereimtheit zu klären: die Nichterwähnung Wehnens im Zusammenhang mit den Stopelsteinen für die Geschwister Evers in Oldenburg: Wenn sie sich nie in Wehnen aufgehalten haben, dann sind auch dort nie für sie Krankenakten angelegt worden.
Im Übrigen halte ich es nicht für zielführend, dem Phänomen der „Mehrfachehrung“ von Opfern durch Namensnennung auf der Stele in Vechta und der Verlegung von Stolpersteinen an anderen Orten weiter nachzugehen. IMO wäre selbst eine hypothetische Verlegung von Stolpersteinen für die auf der Stele Genannten im Landkreis Vechta unproblematisch. --CorradoX (Diskussion) 10:42, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Hier, schreibt Ingo Harms (auf S. 7), dass die zunächst in der „Bewahr- und Pflegeanstalt“ Gertrudenstift in Oldenburg „bewahrten“ Kinder, zu denen auch die Evers-Geschwister gehörten, von 1935 bis 1937 „in der Anstalt Wehnen untergebracht“ gewesen seien, bevor sie nach Blankenburg verlegt worden seien. Daraus resultiert der Umstand, dass für diese Kinder in Wehnen Krankenakten angelegt wurden. Diejenigen, die das Jahr 1941 noch erlebten, wurden danach von Blankenburg aus in andere „Heil- und Pflegeanstalten“ im Reich verlegt, wo sie vor Kriegsende verstarben. --2A02:8206:88D6:E700:809B:214D:C760:1F2E 11:07, 13. Sep. 2024 (CEST)
Bereinigung der Ungereimtheit
[Quelltext bearbeiten]Mit Hilfe des Textes Ingo Harms' vom Mai 2018 habe ich den scheinbaren Widerspruch zwischen dem Artikel Liste der Stolpersteine in Oldenburg (Oldb) und diesem Artikel bereinigt. In dem erstgenannten Artikel war nur Wehnen als Zwischenstation ausgelassen worden. Den Sachverhalt habe ich in dem Artikel Karl-Jaspers-Klinik Wehnen ergänzt.
Durch seinen 2018 verfassten Artikel schränkt Harms zudem die Aussage ein, es habe kaum einen Krankenaustausch mit anderen Kliniken in Wehnen gegeben. Diese Aussage trifft nicht auf Minderjährige zu. --CorradoX (Diskussion) 11:46, 13. Sep. 2024 (CEST)
Zuständigkeiten "Wehnens" und des Andreaswerks
[Quelltext bearbeiten]Es müsste im Artikel deutlicher werden, dass die Personengruppen, für die das Andreaswerks zuständig ist, nichts mit denen zu tun hat, die heute von der Karl-Jaspers-Klinik Wehnen behandelt werden, und dass einige der 88 Opfer, wenn sie heute leben würden, weder zur Klientel des Andreaswerks noch zu der der Karl-Jaspers-Klinik Wehnen gehören würden.
Das Andreaswerk betreut ganz überwiegend Menschen, die früher als geistig behindert eingestuft worden wären. Da deren Behinderung als solche keine „Krankheit“ ist, gehören zu den Einrichtungen des Andreaswerks keine Krankenhäuser oder andere Einrichtungen, in denen Behandlungspflege die Hauptaufgabe des medizinischen Personals ist.
Das Schicksal der Geschwister Evers, die alle drei kognitiv beeinträchtigt, aber nicht primär krank waren, zeigt die Übergriffigkeit der „Heil- und Pflegeanstalt Wehnen“ in der Zeit des Nationalsozialismus. Über die inflationäre Anwendung des Begriffs Erbkrankheit gelang es der Klinikleitung, in großer Zahl Menschen zu finden, die angeblich „nach Wehnen gehörten“. Vor allem wurden Aussagen von Angehörigen zu Ungunsten der Psychiatrisierten ausgelegt („Ach! Der/die also auch! Klarer Fall von Vererbung!“). Ebenso inflationär wurde mit den Begriffen „Asozialer“/„Gemeinschaftsfremder“ und „Schwachsinniger“ als Rechtsfertigung für eine Zwangseinweisung in Wehnen umgegangen.
Die Schließung des Langzeittrakts der Karl-Jaspers-Klinik im Jahr 1990 signalisierte einen „Schlussstrich“: In Wehnen sollten nur noch akut psychisch Erkrankte behandelt und nach Möglichkeit wirklich geheilt werden. Durch eine Schärfung ihres Profils sollte die Klinik aufhören, ein „unspezifisches Großkrankenhaus“ ([2]) zu sein.
Was hat das alles mit der Gedenkstätte zu tun? Unter den 88 namentlich erwähnten Opfern gehören nicht alle in die Kategorie „Menschen, für die, wenn sie heute leben würden, das Andreaswerk zuständig wäre“. So war Alfred Warnking von Geburt an gehörlos, ansonsten aber körperlich und geistig gesund. So ein Mensch würde heute die Gebärdensprache erlernen und könnte seine normale Intelligenz für die Gesellschaft Gewinn bringend einsetzen. Kein ansonsten gesunder Gehörloser gehört heute zur Klientel des Andreaswerks, und eine Notwendigkeit, diese Menschen psychiatrisch zu behandeln, besteht auch nicht. --CorradoX (Diskussion) 11:46, 23. Sep. 2024 (CEST)