Diskussion:Gefahrengebiet (Luftfahrt)
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Gefahrengebiete im polizeilichen Recht
[Quelltext bearbeiten]Gefahrengebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Sicher. Und bis zu welcher Höhe sind Gefahrengebiete bei polizeilichen Maßnahmen wirksam, wo diese für ganze Stadtteile eingerichtet werden? Bis in den dritten Stock eines Wohngebäudes, oder doch nur bis ins Hochparterre? Gelten diese auch für Brücken, oder sind die dann schon oberhalb der entsprechenden Höhenlage, für die ein Gefahrengebiet definiert wurde? Der komplette Bereich des Polizeirechts scheint in diesem Artikel irgendwie ein wenig zu fehlen. Ich fühle mich allerdings aktuell zu befangen, um ihn neutral genug formulieren zu können...Stefan aka Kiezkicker (Diskussion) 05:49, 4. Jan. 2014 (CET)
- Ein Anfang ist nun unter Gefahrengebiet (Polizeirecht) gemacht. Bitte ausbauen und verbessern! Grüße, --Birger (Diskussion) 07:31, 4. Jan. 2014 (CET)
- Hat jemand was dagegen, aus dieser Seite eine BKS zu machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:31, 7. Jan. 2014 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www2.tech.purdue.edu/at/courses/at300/Documents/Annex2.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: 1807624 3824349 (aktuell)