Diskussion:Gefahrtarif

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Zweck des Gefahrtarifs
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Zweck des Gefahrtarifs

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Ist der unter "Zweck des Gefahrtarifs" eingestellte Text nicht eher für ein NZV/BAV gültig? Die allgemeine Veranlagung via Gefahrtarif gilt doch nicht für einzelne Unternehmen sondern für gewerbliche Branchen? Somit hat ein spezifischer Unternehmer mit Blick auf den Gefahrtarif nichts von erfolgreich durchgeführten Präventionsmaßnahmen. Hierfür ist eher das NZV/BAV da. (nicht signierter Beitrag von 217.91.145.112 (Diskussion) 14:20, 28. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Bitte nochmal genau nachlesen: Wie in dem Artikel ausgeführt, wird der Gefahrtarif nach Gewerbszweigen gegliedert. Für jeden Gewerbezweig wird eine Belastungsziffer ermittelt, auf deren Grundlage die Gefahrklasse festgesetzt wird. Der Unternehmer wird dann nach der Gefahrklasse veranlagt, die für die Gewerbezweige gilt, der seine Betriebe zuzurechnen sind. Weil er selbst über Art und Umfang seines Unternehmens entscheidet, entscheidet er schon an dieser Stelle auch über die Unfallgefahr, der seine Beschäftigten ausgesetzt sind. Das gilt auch für die Wahl des Standorts hinsichtlich der Wegeunfälle. Die Unfallgefahr ist immer auch vom allgemeinen Stand der Produktionstechnik abhängig. Allerdings gibt es auch das Verfahren nach § 162 SGB VII. Der Rest ist der Besonderheit der Unfallversicherung als Versicherung geschuldet, die das Kollektiv der Unternehmer einer Branche zusammenfaßt und gemeinsam für die von ihnen zu verantwortenden Schäden haften läßt. Die Betriebsgefahr wirkt sich unmittelbar auf die Beitragslast aus. Wer weniger gefahrgeneigt produziert, zahlt langfristig weniger.--Aschmidt (Diskussion) 15:42, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten