Diskussion:Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

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Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von Pass3456 in Abschnitt Parteipolitische Neutralität
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personen des politischen lebens

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äh ... wer versteht das juristische blaba '"rechtsdogmatisch". kann jemand nachvollziehbar erklären, warum hier "personen dey politischen lebens' bevorzugt behandelt werden? warum soll das kein verstoß gegen den gleichheitsgrundsatz sein, und wer hat das abschließend festgestellt? was soll das gequatsche über eine duldungspflicht, wo doch eine besserstellung vorliegt? letztendlich handelt es sich um eine neufassung von majestätsbeleidigung. aber ist von wikipedia etwas anderes zu erwarten, als das volk hinter die fichte zu führen? --2003:C9:6F28:179E:EC80:192C:5551:9D93 21:10, 20. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich handelt es sich um eine Version der Majestätsbeleidigung, was in Analogie zum neue Verständnis des Staats steht, der heute mit den ihn regierenden Personen gleichgesetzt wird, die also nicht mehr den Staat regieren (im Sinne der Bürger), sondern das Volk beherrschen (im Sinne des Staats). Das ist so weit banal und trivial. Interessanter wäre, wie man es rechtfertigen möchte, beliebige Staatsbürger als "Nichtpersonen" des "politischen Lebens" zu bezeichnen. Weil damit nun auch das "politische Leben" mit der Ausübung der Herrschaft gleichgesetzt wird. --- --46.244.251.106 20:52, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten
--2A01:599:70F:5DA3:777:9DA6:4F23:6B7F 02:20, 24. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, hier verbirgt sich unter viel geschwurbelter Rechtfertigung eine Umkehrung des Staatsverständnisses.
Faktisch handelt es sich um eine besonders repressive Form der Majestätsbeleidigung, wie ein gewisser Habeck ja eindrucksvoll unter Nutzung des gesamten staatlichen Repressionsapparats und durch Massenbestrafungen hinreichend unter Beweis gestellt hat. --2A01:599:70F:5DA3:777:9DA6:4F23:6B7F 02:21, 24. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Nach der im Artikel inzwischen zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Strafvorschrift nicht gegen den Gleichheitssatz, weil (jedenfalls auch) die Funktionsfähigkeit des Staates geschützt werde. In der aktuellen strafrechtlichen Literatur wird sogar vertreten, dass die Strafvorschrift ein überindividuelles Rechtsgut schütze, so dass keine Einwilligung möglich sei. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:00, 24. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Nicht aufregen alles wird gut, bleibn Sie zuversichtlich  ;-) ICH bin ganz Ihrer Meinung. ABER, das man sich auch rechtlich absichern muss ist Ihnen bewust? 1UHR 48 Gute Nacht an alle. Nichts für gut. Schde sie werden es nie erfahren --2A02:B98:4766:F494:4ADE:FD2B:AD9C:61D3 01:50, 27. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Parteipolitische Neutralität

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Marie-Agnes Strack-Zimmermann erstattet laut Spiegel monatlich 250 Anzeigen und auch wegen einer mutmaßlichen Beleidigung von Friedrich Merz kam es nach dem Stern zu einer Haussuchung. Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Pressespiegel. Insofern plädiere ich dafür, Vorwürfe gegen bestimmte Opfer von mutmaßlichen Beleidigungen zumindest aus den juristischen Artikeln herauszuhalten. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:55, 24. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ich glaube, dass die Zuordnung entsprechender Anzeigen zu Parteien zwar interessant, aber für den Artikel nicht relevant ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:28, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ich hab mal eine Aufliste gemacht um ein paar Dinge zu veranschaulichen:

Minister Robert Habeck Annalena Baerbock Marco Buschmann Bettina Stark-Watzinger Cem Özdemir Boris Pistorius
Zahl der Anzeigen 805 513 26 24 14 10
Stand des Verfahrens Bekannt "Einige wenige Einzelfälle" 0 15 16 5 4
Wie oft Verurteilung oder Einstellung gegen Geldauflage 0 0 0 2 2 0
  • Mit dem Begriff "Opfer" muss man vorsichtig umgehen. Das jemand jemand anderen anzeigt beweist noch nicht das ein Opfer und eine Straftat vorliegen. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es nur 2 Minister die zwei Mal Opfer von Beleidigung wurden. Die allermeisten Anzeigen führten nicht zu einer Verurteilung.
  • Die beiden Minister die mit großem Abstand die meisten Anzeigen gestellt haben, hatten kein Interesse zu verfolgen ob diese erfolgreich waren.
  • Das Politiker gar nicht selbst Anzeigen stellen, sondern gewinnorientierte Abmahnunternehmen bevollmächtigen mit Hilfe von Bots das Internet zu durchsuchen halten z.B. die Professoren Holm Putzke und Christian Rieck für bedenklich. Rieck weist darauf hin, dass viele von den Angezeigten keine Akademiker sind. Klar, wir Juristen sind in der Lage die Verästelungen der Lüth-Folgeentscheidungen nachzuvollziehen und unsere Meinung rechtssicher zu äußern. Bei nichtjuristischen Akademikern hätte ich da schon Zweifel. Aber wie soll sich ein Hauptschulabsolvent der zwanzig Jahre auf dem Bau geschafft hat im Internet rechtssicher seine Meinung sagen? Rieck weist auch darauf hin, dass gerade Habeck eine recht kompromisslose Politik macht und sich so mancher VW-Mitarbeiter, Thyssen-Mitarbeiter, Heizungsbesitzer ... (you name it) getriggert fühlen kann. Die äußern sich dann im Facharbeiter-Duktus im Internet und prompt steht am nächsten Tag die Polizei vor der Tür, durchsucht das Haus und nimmmt alle Computer, Tablets, Handys mit. Ist das förderlich um Vertrauen in die Demokratie zu stärken?

--Pass3456 (Diskussion) 19:54, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Parteipolitische Neutralität ist wichtig (auch wenn ich hier nicht Parteien sondern Personen herausstellen würde, denn es ist ja nicht so dass alle Grünen-Politiker wie wild Anzeigen stellen).
Marie-Agnes Strack-Zimmermann: fair enough, das sollte man mit der angegebenen Quelle ergänzen.
Friedrich Merz: laut der angegeben Quelle, hat Merz verschiedenen Personen wegen Beleidigungen, die auch jenseits des Netzes strafbar sind angezeigt. Zwei mal wurde das Verfahren wohl eingestellt, mehrmals endeten Verfahren mit Verurteilung. Zur Häufigkeit der Anzeigen gibt es leider keine Angaben, offenbar wurden die Anzeigen aber höchstpersönlich unterschrieben, das klingt aber eher nicht nach Abmahnindustrie. --Pass3456 (Diskussion) 20:24, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Mit § 188 StGB hat das Ganze aber nur am Rande zu tun. Persönlich zweifele ich daran, dass bei einer Bezeichnung als "Schwachkopf" "die Tat geeignet [ist], sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren," (vgl. dazu auch die von mir eingefügte Entscheidung des OLG Celle). Daher wäre für mich persönlich die Begründung des Amtsgericht im Durchsuchungsbeschluss zur Schwachkopf-Sache interessant. Aber hier auf Wikipedia ist der Teil mit dem Bezug auf aktuelle Ereignisse schon im Vergleich mit dem juristischen Teil schon jetzt zu lang. Zudem fehlen die Ereignisse, die Rechtsausschuss und Bundestag zu der letzten Erweiterung des § 188 StGB führten. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:24, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
§ 188 StGB wurde verschärft damit Politiker nicht durch Shit Storms im Internet dazu getrieben werden ihr Amt aufzugeben. Das sollte noch besser herausgearbeitet werden, dann wird der Kontrast klarer zu Politikern die echte oder angebliche Beleidigungen gar nicht selbst gelesen sondern von KI getriebenen Abmahn-Bots suchen lassen. Das Unternehmen mit dem Anzeigen von Bürgern Geld verdienen ist ganz weit weg von der Gesetzesbegründung. --Pass3456 (Diskussion) 20:33, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hier ist zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Verfolgung zu unterscheiden. Mit "Anzeigen" kann man höchstens als Rechtsanwalt etwas Geld verdienen. Kann keine Gründe erkennen, warum § 188 StGB eine Wirkung haben sollte mit seinen Unterschieden zu §§ 185 ff. StGB (höhere mögliche staatliche Strafe und lediglich relatives Antragsdelikt) für die ggf. in ein Schmerzensgeld mündende zivilrechtliche Verfolgung, mit denen Unternehmen ggf. Geld verdienen könnten. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:04, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Wer außer dir sieht das noch so? -> Wikipedia:Belege#Grundsätzliches. --Pass3456 (Diskussion) 18:54, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Siehe dort: "Wikipedia-Artikel sollen gut gesichertes, etabliertes Wissen enthalten, mit dem Ziel, den aktuellen Kenntnisstand darzustellen. Grundsätzlich sind daher wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke, begutachtete Veröffentlichungen und systematische Übersichtsarbeiten, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen." --Pistazienfresser (Diskussion) 22:15, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der Meinungsartikel von Kubicki befasst sich mit keinem Wort mit § 188 StGB. Im Gegenteil wird kritisiert, dass ein Politiker wegen Beleidigung einen Strafantrag stellt (was bei § 188 StGB gerade nicht in jedem Fall erforderlich ist - relatives, statt absolutes Strafantragsdelikt). --Pistazienfresser (Diskussion) 22:21, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Zu Marcel Schröder ist kein Beleg zu finden. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:24, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Zum knapp 35 min langem Youtube-Video von Christian Rieck ist noch nicht einmal eine Zeitangabe zur Fundstelle angegeben, an dem sich das Video des Wirtschaftswissenschaftlers mit § 188 StGB befassen würde. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:32, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Die befassen sich mit der jüngsten Anzeigenflut wegen echten und vor allem vermeintlichen Politikerbeleidigungen im Allgemeinen und im Speziellen mit dem Habeck Meme und der Hausdurchsuchung deswegen. "Laut Rechtsexperte Marcel Schröder müsse die Politik gelassener mit Schmähungen umgehen. Er fordert zudem die Abschaffung des Tatbestands der Politiker-Beleidigung, der eine „kompromisslose Verfolgung vermeintlicher Straftaten“ fördere". --Pass3456 (Diskussion) 23:57, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Zu Marcel Schröder hast du keinen Beleg gefunden weil du ihn vorgestern gelöscht hast. Nachdem das offensichtlich ein Versehen war hab ich ihn wieder eingefügt. --Pass3456 (Diskussion) 23:57, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Christian Rieck befasst sich tatsächlich 35 Minuten lang mit dem Thema, er ist ja auch ein Professor. Wenn du etwas spezielles anspielen willst kann ich dir eine Zeitangabe geben, ansonsten empfehle ich das gesamte Video. --Pass3456 (Diskussion) 00:00, 1. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Habe die ersten 10 Minuten des Youtube-Videos gesehen. Darin ist weder explizit noch sinngemäß (z. B. über Strafverschärfung, zusätzliche Tatbestandsmerkmale, grundsätzlicher Verzicht auf Strafantragserfordernis) von § 188 StGB die Rede. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:13, 3. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Da ist von dem die Rede für was es zitiert ist. Wie du schon selbst gesehen hast, es ist 35 Minuten lang ;-) Rieck analysiert die gesellschaftlichen Folgen der neuerdings beobachtbaren Anzeigenflut aus Sicht der Spieltheorie. Ist für uns Juristen eine Erweiterung des Horizonts. --Pass3456 (Diskussion) 22:40, 3. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also kein Beitrag zu § 188 StGB. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:14, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Also ein wertvoller Beitrag zu 188 StGB.--Pass3456 (Diskussion) 14:39, 4. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Majestätsbeleidigung

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Majestätsbeleidigung war $ 95 des Reichsstrafgesetzbuches (Link) --Nordprinz (Diskussion) 23:21, 25. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Abwägung mit Meinungsfreiheit - Prüfungsort

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Der in dem Abschnitt zitierte Tobias Reinbacher prüft die Abwägung von Ehrenschutz gegen Meinungsfreiheit im Rahmen der strafrechtlichen Rechtfertigung. Allerdings spielt die Meinungsfreiheit ebenfalls schon vorher bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale eine Rolle. (Reinbacher, a. a. O. S. 804 f.) --Pistazienfresser (Diskussion) 17:57, 29. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Nachweis für § 188 StGB als Schranke der Meinungsfreiheit?

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In dem Aufsatz der entsprechenden Fußnote konnte ich nichts zu § 188 StGB als Schranke der Meinungsfreiheit finden. Dabei ist zu beachten, dass § 188 StGB als bloße Qualifikation (Strafverschärfung) zu den vorhergehenden §§ 185 ff. kein Verhalten verbietet, welches nicht schon ohne § 188 StGB verboten wäre. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:38, 29. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Die Strafverschärfungsnorm ist Teil der Schranke, sonst wäre sie per se verfassungswidrig. Außerdem sind hier die Entscheidungen des BVerfG speziell zu den Fällen die unter §188 fallen dargestellt. --Pass3456 (Diskussion) 09:36, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Teil einer Schranke ist nicht Schranke. Das BVerfG nennt in BVerfG, Beschluss vom 4. April 2024 – 1 BvR 820/24 –, hrr-strafrecht.de Rn. 11 allgemein die §§ 185 ff. StGB: "für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB" --Pistazienfresser (Diskussion) 17:50, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Worauf willst Du hinaus? Soll das eine abstrakte Diskussion juristischer Systematik werden oder willst Du den Abschnitt hier löschen? Falls letzteres die Intention ist: 95$ der Leser dürften keine Volljuristen sein. Die Rechtsprechung zu § 188 in §185 mit abzuhandeln wärenicht leserfreundlich. --Pass3456 (Diskussion) 18:43, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten

OLG Zweibrücken, 30.09.2024 - 1 ORs 1 SRs 8/24

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In OLG Zweibrücken, 30.09.2024 - 1 ORs 1 SRs 8/24 dürfte es um die Merkmale "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)" gehen. Genaueres dürfe die Veröffentlichung des Volltextes ergeben. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:38, 30. Nov. 2024 (CET)Beantworten