Diskussion:Geheimdienstkoordinator
Abteilungsleiter (der Abteilung 6 ("Bundesnachrichtendienst, Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes", siehe Ernst Uhrlau)) = Geheimdienstkoordinator ? Würde mit den Daten nicht passen. Und dann kommt noch Beauftragter der für die Nachrichtendienste des Bundes hinzu. Auch das würde sich zeitlich überschneiden. Die Website des Bundeskanzleramts stellt leider weder Organigramm noch detailierte Beschreibung bereit. --C.Löser Diskussion 18:35, 22. Jan 2006 (CET)
- So, habe mal eine Email hingeschrieben. Ich hoffe, dass die fehlende Info zusätzlich recht bald online zur Verfügung gestellt wird (vgl. § 11 II, III IFG). --C.Löser Diskussion 19:50, 22. Jan 2006 (CET)
- Habe am 3. Feb. eine Antwort bekommen, in der zum einen gesagt wird, dass das Organigramm des Bundeskanzleramtes derzeit noch überarbeitet und aktualisiert wird und daher für Informationszwecke der Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung stünde. Damit kann ich leben. Weniger zufriedengeben kann ich mich mit der Aussage, dass Organigramme für die Öffentlichkeit grds. in anonymisierter Form versandt werden, da die Publikation der Namen nur für dienstliche Zwecke gestattet sei, zumal ich die über ein reines Organigramm hinausgehenden personellen Daten ausdrücklich "bis zur Ebene der Abteilungsleiter, wenn möglich auch bis zur Ebene der Referatsleiter" beschränkt hatte und zumind. bei den Abteilungsleitern imo das öffentliche Interesse überwiegt, die Verwaltung zudem einen Ermessensspielraum in Bezug auf die zusätzliche Namensnennung hat (§ 11 II i. V. m. § 5 IV 1. Var. IFG) und auch BfDI oder BStU die Namen der Abteilungsleiter und sogar der Referatsleiter auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Dass in den beiden Fällen alle Betroffenen erst ihre Einwilligung gegeben haben halte ich für außerst unwahrscheinlich. Ich habe daher in meiner heutigen Email nochmals darauf hingewiesen, dass, sollte das Ermessen nur in der Minimalversion ausgeübt werden, ich mein Auskunftsersuchen nach wie vor auf § 1 I IFG stütze und gleich darum gebeten mir im Falle einer ablehnenden Bescheidung dies schriftlich zukommen zu lassen. Ich hoffe ich habe dem Sachbearbeiter mit meinem penetranten Stil nicht den Tag versaut. --C.Löser Diskussion 21:47, 9. Feb 2006 (CET)
- Ich bin mir sicher, dass Du genau das getan hast! *g* Irgendso ein armes Schwein muss jetzt Überstunden schieben, weil Du keine Ruhe gibst! --Forevermore 22:28, 10. Feb 2006 (CET)
- Ja, ich fühle mich irgendwie schuldig, aber: ich habe es für mein Land getan! Für die FDGO! *stolzgeschwellter Brust der freiheitlichen Grundwerte gedenk* --C.Löser Diskussion 22:33, 10. Feb 2006 (CET)
- Ich bin mir sicher, dass Du genau das getan hast! *g* Irgendso ein armes Schwein muss jetzt Überstunden schieben, weil Du keine Ruhe gibst! --Forevermore 22:28, 10. Feb 2006 (CET)
- Habe am 3. Feb. eine Antwort bekommen, in der zum einen gesagt wird, dass das Organigramm des Bundeskanzleramtes derzeit noch überarbeitet und aktualisiert wird und daher für Informationszwecke der Öffentlichkeit noch nicht zur Verfügung stünde. Damit kann ich leben. Weniger zufriedengeben kann ich mich mit der Aussage, dass Organigramme für die Öffentlichkeit grds. in anonymisierter Form versandt werden, da die Publikation der Namen nur für dienstliche Zwecke gestattet sei, zumal ich die über ein reines Organigramm hinausgehenden personellen Daten ausdrücklich "bis zur Ebene der Abteilungsleiter, wenn möglich auch bis zur Ebene der Referatsleiter" beschränkt hatte und zumind. bei den Abteilungsleitern imo das öffentliche Interesse überwiegt, die Verwaltung zudem einen Ermessensspielraum in Bezug auf die zusätzliche Namensnennung hat (§ 11 II i. V. m. § 5 IV 1. Var. IFG) und auch BfDI oder BStU die Namen der Abteilungsleiter und sogar der Referatsleiter auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Dass in den beiden Fällen alle Betroffenen erst ihre Einwilligung gegeben haben halte ich für außerst unwahrscheinlich. Ich habe daher in meiner heutigen Email nochmals darauf hingewiesen, dass, sollte das Ermessen nur in der Minimalversion ausgeübt werden, ich mein Auskunftsersuchen nach wie vor auf § 1 I IFG stütze und gleich darum gebeten mir im Falle einer ablehnenden Bescheidung dies schriftlich zukommen zu lassen. Ich hoffe ich habe dem Sachbearbeiter mit meinem penetranten Stil nicht den Tag versaut. --C.Löser Diskussion 21:47, 9. Feb 2006 (CET)
So, ich muss mich nicht weiter schuldig fühlen. Mein Antrag war an das zuständige Referat weitergeleitet worden und wurde nun auf postalischem Wege positiv beschieden. Sogar über mein Begehren hinaus. Wahrscheinlich waren die Mitarbeiter so von meinem unsystematisch vorgetragenen und zur Hälfte aus nicht-zwingenden Analogieschlüssen bestehenden Widerspruch so schockiert, dass sie aus Mitleid mit den Informationen rausgerückt sind :) Ein bisschen mit der Angst zu tun bekam ich es allerdings, als ich keinen Kostenbescheid in dem Brief fand. Nach einem Blick in die IFGGebV gehe ich aber nun davon aus, dass aus Billigkeitsgründen auf Gebührenerhebung verzichtet wurde. Ich werde in den nächsten Tagen die WP aus meinem frisch erschlossenen Informationsfundus beglücken. --C.Löser Diskussion 14:10, 23. Feb 2006 (CET)
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