Diskussion:Gehen (Sport)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Klausb in Abschnitt 50-km-Einzelmarathon
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Artikel

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1. Die Wikipedia ist KEIN Linkverzeichnis. 2. Walking sollte einen eigenen Artikel erhalten. Von Gehen kann dann auf Walking verwiesen werden!

Das ist richtig, Wikipedia ist kein Linkverzeichnis, und Walking hat ja nun auch einen eigenen, wenn auch sehr einfachen Artikel, allerdings sollte auch jeder Beitrag signiert werden...Gruß vom --Kind der Sonne 02:09, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Bildunterschrift

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Meiner Meinung nach sollte diese beim oberen Bild geändert werden. Ein Regelverstoß muss für das menschliche Auge sichtbar sein, es reicht nicht aus, dass ein Standbild erzeugt oder ein Foto herangezogen wird. Agent 996

Völlig richtig, habe zumindest die Regelbeschreibung des Gehens dahingehend korrigiert, bzw. ergänzt. Allerdings wüsste ich nicht, wie man in der Wikipedia einen Regelverstoss anders als durch Fotos bzw. eine Videodatei dokumentieren sollte. --Klausb 18:55, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dass hier gerade dieses Bild eingesetzt wurde, verwundert mich schon; zumal nicht nur der führende, sondern auch der fünfte Läufer keinen Bodenkontakt mehr hat. Ich zeige in einem Hundeartikel ja auch keine Katze, die ein wenig so aussieht wie ein Hund .... Gruß, Giacomo1970 11:03, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wiederholungen bei Gehen (Sport), 20 km Gehen und 50 km Gehen

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Beim Bearbeiten des Artikels habe ich festgestellt, daß z.b. die Regeln (und teils die Geschichte des Gehsportes) in allen drei Artikeln mehr oder weniger identisch wiederholt werden, was natürlich keine so glückliche Lösung ist. Vielleicht wäre es besser, die Regeln und die Geschichte nur im allgemeinen Artikel aufzuführen und sich in den "Spezialartikeln" auf die Geschichte der jeweiligen Strecke zu konzentrieren. --Klausb 18:55, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten

mindestens vier Gehrichter und Veto?

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Gibt es für die Aussage „Damit eine Disqualifikation nicht am Veto eines einzelnen Kampfrichters scheitern kann, kommen mindestens vier Gehrichter zum Einsatz.“ im Abschnitt Verwarnungen und Disqualifikationen einen Beleg?

Die Aussage „mindestens vier Gehrichter“ widerspricht zwar nicht direkt dem Regeltext 230 der Internationalen Wettkampfbestimmungen: „Bei Gehwettbewerben auf der Straße sollen normalerweise mindestens 6 bis maximal 9 Gehrichter einschließlich Gehrichterobmann eingesetzt sein.“ (Punkt 2e), lässt sich aber auch nicht daraus ableiten. Ebenso kann ich in den Regeln auch keinen Hinweis auf ein Vetorecht eines einzelnen Kampfrichters finden. -- Klausb 15:08, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Das sogenannte Vetorecht ist in Regel 230 Nr. 6b und c begründet. Bei internationalen Veranstaltungen, darf ein Gehrichter nicht aus der gleichen Nation kommen, wenn er gegen einen Geher eine Rote Karte übermittelt. Ebenso darf bei nationalen Veranstaltungen, nicht der Kampfrichter aus den selben Verein sein. ansonsten kann Veto eingelegt werden. --Funkruf WP:CVU 04:42, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeitung – Regeln nicht (mehr) aktuell

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Meiner Meinung nach müssten folgende Abschnitte/Sachverhalten überarbeitet werden:

1. Bild erscheint mir unpassend, da der Geher eine lange Hose trägt und es Gehern im Normalfall nicht gestattet ist, eine solche zu tragen.

2. Warnhinweise gibt es nicht mehr, diese werden ausschließlich als »Gelbe Kellen« bezeichnet. »Antrag auf Disqualifikation« ist ebenfalls nicht mehr aktuell, sowie »Disqualifikationsantrag-Tafel«.

3. Der erste Absatz im Abschnitt »Warnhinweise, Rote Karten und Disqualifikationen« ist nicht mehr aktuell. Das aktuelle Regelwerk formuliert hier in 230.4 IWR anders.

4. Internationale Veranstaltungen. Dieser Begriff ist zu allgemein gehalten. Da bestimmte Vorgehensweisen/Regeln nur auf *bestimmte* Internationale Veranstaltungen zutreffen.

5. Im Abschnitt »Strecken« muss die mögliche Länge eines Straßenkurses geändert werden. Ab 1.11.2013 (IAAF Competition Rules 2014–2015) gilt: 1–2 km. Zudem gibt es Bahnwettbewerbe international bereits ab 3000 m und national in Deutschland bereits ab 1000 m. (Bahnstrecken werden immer in Metern angegeben.) --Kilian89 (Diskussion) 11:07, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Foto von Jochen Mellin

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Habe zwar die Bildunterschrift korrigiert, bin aber mit dem Foto nicht zufrieden. Gibt es keine vernünftigen Fotos von halbwegs internationalen oder wenigstens nationalen Wettkämpfen, die einigermassen repräsentativ sind? Beim Artikel Hochsprung z.B. würde ich ja auch kein Foto einstellen, auf der meine Tochter mehr oder weniger gekonnt über die Latte hopst. Ich bin für Löschen des Fotos. --Klausb (Diskussion) 23:46, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Gehrichter?

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Warum heißen die Schiedsrichter beim Gehen "Gehrichter"? Dem Artikel fehlt sowohl der Hinweis, dass es sich bei "Gehrichtern" um Schiedsrichter handelt, als auch eine Erklärung warum diese sehr außergewöhnliche Benennung (Mir fällt spontan kein anderer Sport ein in dem der Schiedsrichter nach der Sportart benannt ist) gerade hier verwendet wird. Sprechender Kopf (Diskussion) 15:28, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Aus dem Wort geht aber nicht hervor, ob er nach der Sportart benannt ist, oder nach dem was er überwacht: das (korrekte) Gehen. In anderen Sportarten gibt es Torrichter, Preisrichter, Ringrichter, Wertungsrichter, Kampfrichter usw. Sprache ist nicht immer logisch und es ist doch schön, dass die nicht alle banal Schiedsrichter heißen. --178.7.246.68 17:10, 8. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ist das eigentlich gesund?

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Es fehlt jegliche Erwähnung möglicher Verletzungen oder Gelenk- oder anderer körperlicher Schäden. Doping scheint auch keine Erwähnung wert. (nicht signierter Beitrag von 2003:d2:7f09:7a5d:357d:1a2a:55e:78dc (Diskussion) 00:10, 22. Mär. 2022 (CET))Beantworten

50-km-Einzelmarathon

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Ich finde die Bezeichnung "50-km-Einzelmarathon" im Abschnitt Strecken ("ersetzt den 50-km-Einzelmarathon im Gehen") sehr unglücklich. Es handelt sich doch einfach um die alte 50-km-Strecke. Wohl niemand hatte früher von "50-km-Einzelmarathon" gesprochen. --Klausb (Diskussion) 22:26, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten