Diskussion:Gehilfe
Komplize oder Gehilfe?
[Quelltext bearbeiten]Es mag ja sein, dass in der Herleitung aus juristischer Fachsprache (BGB von 1900!) Gehilfe überzeugend verankert ist. Aber ich bitte doch klar einzuräumen, dass dies ein sprachlicher Sondergebrauch ist, der sich so GAR NICHT im üblichen deutschen Sprachgebrauch wiederfindet. Und den halte ich für maßgeblich! Oder habe ich nur übersehen, dass wikipedia-de eigentlich ein enzyklopädisches Wörterbuch für Juristenkreise zu sein beabsichtigt? - Ich meine, das muss argumentativ klar herausgearbeitet werden, was als Kriterium hier zum Zuge kommt, und dann abgestimmt werden! Temistokles 20:48, 7. Jan 2005 (CET)
- Abgesehen davon, daß wir aus guten Gründen über Artikelinhalte diskuzieren und nicht abstimmen, erlaube ich mir den Hinweis, daß auch nach dem Sprachgebrauch des 21. Jahrhunderts die im BGB (und diesem Artikel) beschriebenen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen nicht als "Komplizen" bezeichnet würden. Beispiel: Hausmeister A beauftrgt seinen Bruder, während des Winterurlaubs für ihn Schnee zu kehren. Der Bruder ist im zivilrechtlichen Sinne Gehilfe, aber sind beide Komplizen? -- Stechlin 17:26, 8. Jan 2005 (CET)
Gehilfe ist durchaus nicht veraltet und obsolet. Es gibt in verschiedenen deutschen Berufen nach abgeschlossener Ausbildung ("Gehilfenprüfung") auch im noch heute üblichen Sprachgebrauch die Bezeichnung "Gehilfe".
- Die juristische Antwort von Stechlin bestätigt eigentlich die Ansicht von Temistokles.
Komplize hat für mich auch eine andere Bedeutung, als Gehilfe. Im Juristische muß man auch berücksichtigen, dass in einem laufenden Verfahren, im Schriftverkehr, der Gebrauch des Wortes Komplize schon einer Vorverurteilung darstellen würde. Da ist dann das Wort Gehilfe einfach erst mal neutraler. Die Begriffe Meister und Gehilfe kommen aus der Zunft und sind natürlich alt. Komplizen sind dagegen eher Genossen, Gefährten, Kollegen, Kumpane oder Mafiosis aus der Gilde der Gauner, Ganoven. Der Begriff Komplize enthält auch keine hierarchische Klassifikation des Innenverhältnisses, wie dies im Begriff Gehilfe der Fall ist. Juristisch beinhaltet der Begriff Gehilfe im Gegensatz zu Komplize in der Beurteilung der Urheberschaft, das der Gehilfe nicht als der Rädelsführer einer Straftat angesehen wird. Rolling Thunder
Sprachen
[Quelltext bearbeiten]AARGH da sind ja gar keine anderen Sprachen verlinkt!
Verrichtungsgehilfe auch Erfüllungsgehilfe: Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Grund: Das Wort exculpieren steht nicht im Duden und auch nicht im Wiktionary. Gibt es dieses Wort überhaupt?? Unabhängig davon sollte man vielleicht eine einfachere Sprache verwenden...--Sammler05 09:37, 15. Jan. 2007 (CET)
- Naja, ein paar zeilen drüber war Exkulpation verlinkt... hab es jetzt nochmal lesbarer gemacht.
Unterschied Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe unklar
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Trotz zweimaligen Durchlesens des entsprechenden Abschnitts habe ich immer noch eine nur sehr vage Ahnung, was denn jetzt genau der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe ist. Könnte nicht jemand, der es wirklich verstanden hat, zusätzlich eine ganz klare Aussage in einem Satz machen? Ich finde juristische Definitionen ohnehin sehr kompliziert, und wenn man zur Abgrenzung zweier ähnlicher Begriffe jedesmal einen ganzen Absatz voller „subtiler Informationen“ lesen muss, hilft das nicht immer weiter. Gruß, --84.161.225.74 13:40, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Habe mal einen einleitenden Satz zur Unterscheidung dazu, aber man müsste wohl noch mehr ändern. Es sind zwei ganz unterschiedliche Dinge; einmal geht es um bereits bestehende Schuldverhältnisse, das andere Mal um unerlaubte Handlungen. --103II 16:01, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Was mit Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen gemeint ist, wird zwar klar, aber es fehlt noch, woher eigentlich der Begriff des "Erfüllungsgehilfen" stammt, im § 278 BGB ist schließlich nur von "Personen, deren er [der Schuldner] sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient" die Rede. Also warum nicht "Erfüllungsdiener"? Des weiteren fehlt für den erklärenden Abschnitt "Der Erfüllungsgehilfe steht zum Gläubiger in keiner Sonderbeziehung ..." eine Quellenangabe. Beim Verrichtungsgehilfen fehlt schließlich eine Erklärung und eine Quellenangabe für die Einschränkung "Die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe setzt soziale Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit voraus", denn aus § 831 BGB geht das nicht hervor. --Fit 11:53, 10. Feb. 2009 (CET)
Verrichtungsgehilfe Beispiel 2
[Quelltext bearbeiten]"Beispiel 2: Die Ehepartner A beauftragen das zuverlässige Kindermädchen B, auf den sechs Jahre alten Sohn C aufzupassen. Während des Aufpassens bricht sich die B ein Bein, der C läuft auf die Straße und verursacht vorsätzlich einen Massenunfall, wobei ein Sachschaden entsteht. C ist Deliktsunfähig (§ 828 BGB). Nach § 831 BGB bestünde nun ein Anspruch gegenüber den Geschäftsherren, also den Ehepartnern A. Nun jedoch der Unterschied zum Erfüllungsgehilfen: Die Ehepartner A haben die Möglichkeit den Entlastungsbeweis zu bringen, dadurch würde kein Anspruch gegenüber A bestehen." 1. ist mir nicht klar was der Entlastungsbeweis sein könnte (der Beinbruch?) und 2. frage ich mich wer nun haftbar ist (B?). Da das Kind nicht schuldfähig ist und das Kindermädchen nicht in der Lage war das Kind aufzuhalten ist doch gar keine Schuld oder nicht? Aber warum ist das jetzt ein Verrichtungsgehilfe gewesen und kein Erfüllungsgehilfe?! Also wie viele andere verstehe ich nicht wann was zutrifft. -- 91.55.27.253 11:30, 2. Nov. 2011 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 23:38, 27. Nov. 2015 (CET)
Gehilfe ist kein Hilfsarbeiter
[Quelltext bearbeiten]Schon der erste Satz im Artikel ist falsch! Einen Gehilfen mit einem Hilfsarbeiter gleichzusetzen ist falsch. Gehilfe ist man in verschiedenen Ausbildungsberufen nach bestandener Abschlußprüfung. --Frau Olga (Diskussion) 18:27, 28. Jun. 2020 (CEST)