Diskussion:Geistliche Genossenschaft

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Artikel

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...sagt mir in dieser Form rein gar nichts........--Stephan Klage (Diskussion) 23:16, 7. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ich hoffe das der Artikel jetzt informativer ist. Hab ein paar sachen hinzugefügt und sprachlich (hoffentlich) verbessert. --Calle Cool (Diskussion) 00:47, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Durchaus...--Stephan Klage (Diskussion) 17:02, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Sozialversicherungen

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Hier bin ich noch nciht ganz durchgestiegen. Was nicht gezahlt werden muss sind ja auf jedenfall die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Wie funktioniert das aber genau mit der Rentenversicherung? Wird die dann am ende der Dienstzeit nachbezahlt? So würde ich zumindest mal die Quellen verstehen - ist das richtig? --Calle Cool (Diskussion) 00:50, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Auch keine Rentenversicherung (s. zusätzlichen ref-tag, den ich im Art. eingestellt habe). Dich irritiert vermutlich § 318 SGB VI, wo es heisst: 3.früher deutsche Staatsangehörige waren und als Angehörige deutscher geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher Gemeinschaften aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht, Seelsorge oder ähnlichen gemeinnützigen Tätigkeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 beschäftigt waren und bis zum 31. Dezember 1984 Anspruch auf eine Rente entstanden ist. Hier geht es aber nur um Ermessensleistungen unter den o.g. Gründen.
Wer keine Rentenbeiträge bezahlt erhält auch keine Leistungen.--Stephan Klage (Diskussion) 17:15, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 18:26, 6. Feb. 2016 (CET)Beantworten