Diskussion:Gelborange S
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von PaGru in Abschnitt letzter Absatz
Kennzeichnungspflicht?
[Quelltext bearbeiten]Ist Gelborange-S eigentlich kennzeichnungspflichtig? Ich meine, das im Seminar so gehört zu haben, leider finde ich keinen Beleg darüber.--77.188.87.48 23:52, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Von den knapp 2900 Anmeldern bei der ECHA sind offensichtlich 2354 der Meinung, dass man nicht kennzeichnen muss. Die Selbsteinstufung der anderen Anmeldern findet man hier:
- harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von C.I. Food Yellow 3 im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 11. Januar 2022.--NadirSH (Diskussion) 16:13, 11. Jan. 2022 (CET) Für diesen Stoff liegt noch keine
letzter Absatz
[Quelltext bearbeiten]Die "früheren Bewertungen" sind lt. Beleg von 2017, der "aktuelle Kenntnisstand" von 2009. Dies widerspricht der gemachten Aussage. --2A02:560:5771:F100:9811:C9AE:8593:4BE9 23:44, 21. Okt. 2022 (CEST)
- Korrekt, bin gerade auch darauf gestoßen. Den Satz habe ich daher neutraler umformuliert. --PaGru (Diskussion) 00:21, 18. Jun. 2024 (CEST)