Diskussion:Gelborange S

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von PaGru in Abschnitt letzter Absatz
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Kennzeichnungspflicht?

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Ist Gelborange-S eigentlich kennzeichnungspflichtig? Ich meine, das im Seminar so gehört zu haben, leider finde ich keinen Beleg darüber.--77.188.87.48 23:52, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Von den knapp 2900 Anmeldern bei der ECHA sind offensichtlich 2354 der Meinung, dass man nicht kennzeichnen muss. Die Selbsteinstufung der anderen Anmeldern findet man hier:
Vorlage:CL Inventory/nicht harmonisiertFür diesen Stoff liegt noch keine harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von C.I. Food Yellow 3 im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 11. Januar 2022.--NadirSH (Diskussion) 16:13, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

letzter Absatz

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Die "früheren Bewertungen" sind lt. Beleg von 2017, der "aktuelle Kenntnisstand" von 2009. Dies widerspricht der gemachten Aussage. --2A02:560:5771:F100:9811:C9AE:8593:4BE9 23:44, 21. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Korrekt, bin gerade auch darauf gestoßen. Den Satz habe ich daher neutraler umformuliert. --PaGru (Diskussion) 00:21, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten