Diskussion:Geld/Archiv/2018
Geldschöpfung II
Wenn man nur 1% Mindestreserve und Bargeldquote als limitierenden Faktor für die Giralgeldschöpfung nennt, entsteht der falsche Eindruck, dass Geschäftsbanken fast grenzenlos Giralgeld schöpfen können. Die weitaus größeren Engpässe, die in der Praxis auftreten, sind aber die regulatorischen Eigenmittelvorschriften (Basel I bis III) und die Refinanzierung.
Eine 8%ige Mindesteigenmittelquote limitiert die Giralgeldschöpfung auf das Zwölfeinhalbfache (unter der Annahme einer 100%igen Risikogewichtung) statt auf das genannte Hundertfache bei einer 1%igen Mindestreserve.
Es ist zwar im ersten Schritt richtig, dass Giralgeld durch eine reine Kredit- und Kundeneinlagenbuchung geschöpft werden kann, aber spätestens wann der Kreditnehmer sein Geld ausgeben will, muss es die Bank refinanzieren. Das kann sie tun in den sie sich Geld ausborgt von a) der Zentralbank b) einem Sparer der sein Geld aufs Sparbuch legt oder c) von einer anderen Bank für die wieder a) und b) gelten. Da die Zentralbank aus Gründen der Geldpolitik nicht unendlich Geld an die Geschäftsbanken verborgt, bleibt de facto nur Quelle b) ie der Sparer.
Vollkommen fehlt die Geldschöpfung durch Schattenbanken. Sehr verkürzt: Geldmarktfonds vergibt Zertifikate und kauft mit dem eingenommenen Geld kurzfristige Bankanleihen, die von der emittierenden Bank zur Kreditvergabe verwendet werden. --195.230.56.250 18:21, 15. Feb. 2018 (CET)