Diskussion:Geldtransport

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von SchmiAlf in Abschnitt Zusammenführung mit Artikel Werttransport
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SLA + ein LA

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Diese Artikel hatte ein SLA + ein LA. Es wurde heftig darüber eine Disku geführt. Es könnte noch etwas hinzu gefügt werden und evt. etwas verbessert werden. Auf Grund der LA usw. habe ich erstmal noch den Baustein eingesetzt, damit die bzw. eine Aufforderung für eine Verbesserung des Artikels bestehen bleibt. --Elkawe 15:26, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Waffen

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Im text steht: "Die Mitarbeiter im Aussendienst sind mit Pistolen oder Revolvern bewaffnet." Ich glaube gehört zu haben, daß nur Revolver zulässig sind. Die UVV BGV 7 (Wach- und Sicherungsdienste) schreibt vor, daß sich, außer bei Gefahr oder wenn eine Sonderregelung besteht (gilt bei Werttransporten nur für die Bundesbank), keine patrone im Lauf befinden darf. Um bei unmittelbarer Gefahr aber sofort einen Schuß abgeben zu können, ist nur der Revolver zulässig, da dieser nicht erste gespannt werden muß. Kann das jemand bestätigen und falls ja im Artikel auch gleich entsprechend ändern.--HolgerB 16:26, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten

-- Patronen dürfen sich nur dann nicht vor dem Lauf befinden, wenn durch technische Einrichtungen eine unabsichtliche Schussabgabe nciht verhindert wird. Da so ziemlich jede aktuelle Pistole eine oder mehere Sicherungen hat, ist somit der Einsatz von Pistolen im GuW zulässig und auch nicht unüblich.

Ich stelle mir hier eher die Frage, ob Ihr schon einmal geschossen habt, sei es auch "nur" auf einem Schützenfest etc., denn schon eure Beschreibung ist famos.

Welche Art von Waffen, auf so einem Transporter ist eigentlich fast egal, es dürfen nur keine Vollautomaten sein, ist im Zivilen untersagt oder halt Kriegswaffen, ich behaupte muß man nicht näher drauf eingehen. (nicht signierter Beitrag von 148.177.129.210 (Diskussion) 00:40, 17. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Es werden öfter Revolver verwendet, aber nur wegen der geringeren Störanfälligkeit. Natürlich ist das "Nicht-fertig-geladen-sein-dürfen"-Argument für Revolver hinfällig. Ab und zu sind auch die bei Behörden üblichen Pistolen wie die P228 in Gebrauch, da scheinen vielleicht Kostenfragen eine Rolle zu spielen. (nicht signierter Beitrag von 91.66.29.105 (Diskussion) 22:54, 16. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Bild aus dem Tropenmuseum Amsterdam

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Geldtransport auf Sumatra vor 1917. --Schlesinger schreib! 17:34, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Sehr schönes Exemplar, vllt. fällt einem ja mal was gutes für einen früheren Abschnitt in "Geschichte" ein. --WissensDürster 16:11, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Minors

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Gibt es Richtwerte wie viel Geld man für wie viel Geld zahlen muss? Was kostet ein Transport von 10 Millionen Euro? Natürlich abhängig ob Münzen und was für Scheine, also ein "voller" Transporter zum Beispiel. Viele Filme stellen es als relativ einfach dar Transporter zu überfallen, man könnte ein paar Sicherungssysteme erwähnen. Sowas wie unstete Teamzusammensetzung und was auch immer es da noch gibt. --WissensDürster 16:09, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Sicherungssystem: Einer bleibt immer im Fahrzeug. Es gibt diese Unbrauchbarkeits- und Markierungsmechanismen mit Farbe und es gibt GPS-Ortung des Fahrzeuges durch die Zentrale. Selbstverständlich auch Bewaffnung und wie erwähnt die wechselnde Besatzung. Dazu die Panzerung des Fahrzeuges und und und. Da muß mal jemand ran. --77.4.87.219 22:50, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Bin mir nicht 100% sicher, aber ich erinnere mich, dass wechselnde Routen und Besatzungszusammensetzung in irgendeiner Vorschrift mal gefordert waren. Die Panzerung der Fahrzeuge hängt von der jeweiligen Anforderung der Transportversicherung ab, genauso wie die GPS-Überwachung. Ist zwar relativ einheitlich, aber muss man trotzdem differenzieren. Ein Gesetz, wie Geld und Werte transportiert werden müssen gibt es in Deutschland jedenfalls nicht. Und mehr als 10 Millionen sind im allgemeinen bei einen Transport nicht versichert. Da wäre wohl doch noch einiges am Artikel zu verfeinern. Ich guck bei Gelegenheit mal nach, wenn ich Lust dazu habe... --StephanGruhne 20:52, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

BTW Videos

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Wer sehen will, wie die Fahrzeuge und die Kolonne des Geldtransportes durch die Polizei aussieht:

Ob das in den Artikel kann? --77.4.87.219 22:47, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Jüngere Probleme

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Dieser Abschnitt bedarf dringend einer Überarbeitung, wenn er nicht sogar gelöscht gehört. Das ist absolut nicht mehr aktuell und die Fokussierung des Abschnittes auf ein einzelnes Unternehmen mit Namensnennung gehört hier m.E. nicht rein. Und nein - ich habe niemals für oder bei einem Unternehmen Namens H****, A******, N*******, G***** etc. gearbeitet. --StephanGruhne 21:08, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sonstiges

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Sorry, dass ich hier noch ein Edit der Diskussion mache. Aber die Beschreibung der P-Behälter ist eindeutig sachlich falsch. Auch hier muss einiges getan werden. Vielleicht kann man da auch besser von gebräuchlichen Transportbehältern sprechen und nicht von Sonstiges und dort nur den P-Behälter erwähnen. Auch wenn das Ding sehr gebräuchlich ist, gibt es ja durchaus auch noch einige andere Möglichkeiten des Transports. Hier entsteht der Eindruck, dass Gelder grundsätzlich nur in P-Behältern transportiert werden. --StephanGruhne 21:22, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

"Privatwirtschaft": Folgende Formulierung bedarf der Überarbeitung: "Hierzu zählen sowohl die Betreiber als auch Dienstleister rund um die Abwicklung des Bargeldtransfers anbieten." 93.122.72.231 10:19, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Das keine Patrone im Lauf zu sein hat, ist hierbei die Rechtsfrage, wie Die jeweilige Waffe, von mir aus zum Schießstand ( Sportschießen) transportiert werden sollte.

Bei einer Notwehr/ Hilfehandlung, die Waffe erst laden zu müssen, merkt Ihr selber, ist ziemlich absurd, denn dann ist das "Ding" gelaufen.

Wer so etwas von sich lässt, hat Ihn ein entsprechenden Job / Auftrag nichts verloren.

Was die Einbringung, im Bereich von dem Gewerberecht angeht, ist das nur halber Kram, denn man muss zwar "nur" für den Anfang die Unterrichtung nach § 34 a mitmachen, allerdings muss man Separat auch die Waffensachkundeprüfung machen, wobei das Erste mit drinnen ist.

Nur mit § 34 a "Schein" kommt man nicht auf den Transporter.

Ihr habt hier geschrieben, das auch die Mitarbeiter eines Privaten Sicherheitsdienstes, im Aussendienst ebenfalls bewaffnet werden können, woher habt Ihr das und im welchen Außendienst?

Personenschutz ist keine Außendienst-Tätigkeit, das ist eine Separate Schutzmassnahme.

Geschichte

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Geld wird seit jeher transportiert, der Absatz "Geschichte" fängt aber mit den 2000ern an. Was ist also mit all den Geldtransporten seit der Antike? Den Goldtransporten der Spanier aus der Neuen Welt? Per Flugzeug?

Neuere Geschichte: Brinks (Das große Dings bei Brinks) wurde 1859 gegründet, die Bellamore Armored Car & Equipment Co. baute um 1910 die ersten motorisierten Geldtransporter in Serie.

Ein Ausbau wird sehr intensiv. Mir fehlt die Zeit und weitgehend die Literatur dazu. Imho sollten wir wenigstens über ein passenderes Lemma nachdenken, das die riesige Lücke ausklammert. Derzeit beschreibt der Artikel nur einen Teilbereich des Lemmas.--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 14:19, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Das Lemma müsste geändert werden; denn der Artikel betrifft offenbar nur den Transport durch Dienstleister mit Spezialfahrzeugen. „Geldtransport“ war es aber auch, wenn ich oder ein anderer Lehrling vor 60 Jahren mit einem Transportfahrrad und einer abgewetzten Aktentasche im Korb quer durch die Stadt fahrend 5000 Mark zur Dresdner Bank transportierte. Heute kaum vorstellbar, dass es so etwas gab! Ab 10.000 Mark musste der Bote des Hauses aus versicherungstechnischen Gründen in einem Pkw chauffiert werden. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 14:34, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Lothar hat Recht. Für die Zeit ab 1966 in D siehe auch hier (leider etwas dünn). --Roxedl Disk 08:15, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Derjenige welcher sich Lothar nennt, hat sich die Frage eigentlich schon selber beantwortet, denn Unternehmen welche die Dienstleitung mit dem Sonderschutzfahrzeug ( Panzerung) anbieten, sind von der Versicherung eine Empfehlung, das es Diesem für das Erste freisteht, ob Er so etwas in Anspruch nimmt.

Selbstverständlich, ist es natürlich eine Wirtschaftliche Frage, In wieweit man Sicherheitseinrichtungen, somit Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Unter Gewerberecht: zu finden, Dieser Satz ist leider nur halbe Sache: Die Tätigkeit unterliegt nicht der Bewachungsverordnung, sondern lediglich als "allgemeine Bewachungstätigkeit", was meint der Schreiber des Artikel, was Diejenigen machen, welche bei denn Werk oder Objekt Ihren Dienst versehen.

Es wäre ein Tick besser, wenn man einfügen würde, das man ebenso mindestens die Waffensachkundeprüfung haben muss, was auch Sportschützen haben oder das Förster und Jäger "innbegriffen", Logischerweise von der Waffensachkunde befreit sind.

Das mit den Einrichtungen, wie der Polizei; Zoll; B-Pol und auch Bundeswehr entsprechender Rang, muss man wohl nicht mehr erwähnen. Gruß Banjo

Die Frage kam von mir. Der Mangel des Artikel ist immer noch, dass er "Geldtransport" heißt, aber nur etwa 10% des WP:Lemmas abdeckt. Ich sehe es wie die Kollegen Lothar Spurzem und Roxedl: Er muss einen passenderen Titel bekommen. Mir greift auf Deutschland bezogen zu kurz (das ist Wikipedia für D-A-CH); passender wäre wohl etwas wie Geldtransport auf der Straße (Arbeitstitel!). So oder so wurde auch da schon vor dem Jahr 2000 Geld transportiert. Bleibt wirklich nur das "unvollständig"-Bapperl?--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 12:25, 20. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe mal Dosenöffner gespielt und den zeitlichen Horizont um einige Jahrzehnte erweitert. Der Artikel hat noch mehr Qualitätsmängel, aufgefallen ist mit der rudimentäre Abschnitt "Geldentwendung durch Veruntreuung" – also ob das bislang nur einmal vorgekommen sei... --Roxedl Disk 13:08, 20. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Eine klare Verbesserung. Wie wäre es mit Cash-in-Transit als Lemma, sofern das der eingführte Fachbegriff ist?--Chief tin cloudIm Zweifel für den Artikel 15:01, 20. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ach, die Schweizer mit ihrem Wording. Gibt es da nichts Frankophileres? Theoretisch wäre für das Metier Geld- und Werttransport korrekt, aber wohl kaum gangbar. Dann doch besser den Artikel ausbauen, oder? Habe mal 2 Kriminalfälle hinzugefügt, aber da kann man Dutzende mehr hinzufügen.--Roxedl Disk 22:17, 20. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Was den Geldtransport angeht, an die Schreiber Lothar und Kollegen,.. wurde Dieser schon immer auf der "Straße" durchgeführt,... allerdings vor einigen Hundert Jahren noch mit der Kutsche.

.. Und wenn damit zurechnen war, das es hier zu Überfällen kommen sollte,... waren Soldaten dabei,.. auch hat es für denn Anfang,.. nicht unbedingt etwas mit den "Geldinstituten" zu tun gehabt.

Auch wurde Diese Gangart, von Staatlichen Unternehmen,.. Hauptsächlich noch selber durchgeführt.--176.94.48.75 23:02, 3. Mär. 2019 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Handschellen

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"Das Befestigen mittels Handschellen am Handgelenk des Boten, wie es in Filmen teilweise zu sehen ist, widerspricht § 25 der DGUV Vorschrift 23."

Das muss noch genauer ausgeführt werden. Warum ist das verboten? Was steht in § 25 der DGUV Vorschrift 23? Was ist § 25 der DGUV Vorschrift 23 für ein Gesetz? Madame Zeena (Diskussion) 13:58, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Explizit besagt der Paragraph (eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) der gewerblichen Berufsgenossenschaft, kein Gesetz): "Die Behälter in denen sich das Geld befindet, müssen handhabbar sein (keine schweren und großen Kisten) und dürfen nicht mit dem Boten fest verbunden sein (z.B. durch Handschellen)." Die Vorschrift soll verhindern, dass der Bote im Fall eines gewaltsamen Raubs alternativlos mit der Beute abtransportiert und dadurch ggf. schwer verletzt wird. --SchmiAlf (Diskussion) 21:45, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort. Das muss jetzt nur noch in den Artikel. Soll ich oder willst du das schreiben? Madame Zeena (Diskussion) 15:40, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Schreib das, du hast die Frage aufgeworfen. Dabei könntest du auch die DGUV Vorschrift 23 auf den Stand von 2005 aktualisieren, siehe https://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/documents/vorschrift23da.pdf --SchmiAlf (Diskussion) 17:05, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Zusammenführung mit Artikel Werttransport

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Ich halte es für geboten, diesen ausführlicheren Artikel mit dem vernachlässigten Artikel Werttransport zusammenzufügen und primär als "Werttransport" zu bezeichnen, mit Geldtransport als Unterkategorie. Auch die Branche bezeichnet sich als "Werttransportunternehmen", da sie alle Arten von Sicherheitstransport anbietet. Der häufig verwendete englische Begriff Cash-in-Transit (CIT) ist ebenfalls weiter gefasst (siehe en:Cash-in-Transit, der als englischer Wikipedia-Artikel mit Geldtransport verlinkt ist).

Wer kann diese Umorganisation durchführen? Ich würde dann die wesentlichen Inhalte aus dem gelöschten Werttransport einarbeiten. --SchmiAlf (Diskussion) 10:24, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten