Diskussion:Gemeindeordnungen in Deutschland/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Bahrmatt in Abschnitt Kritik
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Verschiebung des Artikels von Gemeindeordnungen zu Gemeindeordnungen in Deutschland

Ich halte die Absicht von K@rl für diskussionsfähig, den Artikel auf Deutschland zu beschränken. Andererseits könnte der Artikel auch um Österreich ergänzt werden, was mit Sicherheit dem Informationsgewinn dienen würde.

Ein Zeichen von Respekt vor der Arbeit der anderen Wikipedianer wäre es sicher, vor solch einer Handlung die Diskussionsseite zu verwenden, um Vor- und Nachteile einer Verschiebung mit den Leuten zu diskutieren, die maßgeblich an der Entwicklung des Artikels beteiligt waren. Zudem ist es unschön, die Seite zu verschieben und 33 falsche Links unbearbeitet für andere zurückzulassen, die dann diese Arbeit übernehmen dürfen. --Steschke 01:07, 5. Jun 2004 (CEST)

Hallo Steschke, das habe ich ereits bei Deutsche Gemeindeordnung gemacht. Daher der Titel. Du hast Recht, dass auch die Kombination mit der österreichischen ein Informationsgewinn wäre. Allerdings wäre auch eine eigene Seite möglich. Ich weiß, ich versuche immer wieder zu erklären dass es keine Deutschland Wikipedia sondern eine deutschsprachige Wikipedia ist und bin daher auch immer wieder am ändern. Deshalb sehe nicht ganz ein warum es wie bei sehr vielen Artikeln ist, der allgemeine Titel gilt sofort immer für Deutschland, wie wenn es keine andere gibt und andere müssen entweder das Land in Klammer setzen oder österreichische xy oder schweizer yz schreiben. Du hast recht dass es mir eigentlich schon bald leid ist. Gruß K@rl 08:55, 5. Jun 2004 (CEST)

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist eine Verschiebung grundsätzlich bedenkenswert. Es ergeben sich jedoch Probleme damit, die nicht so ohne weiteres von jedem beurteilt werden können. Eine Verschiebung von Gemeindeordnung nach Deutsche Gemeindeordnung z. B. hätte zu einem falschen Artikelnamen für den Inhalt geführt, denn die Deutsche Gemeindeordnung ist ein fest stehender Begriff für eine Gemeindeordnung, die bis nach dem Kreig einheitlich in ganz Deutschland galt.

Daher die Bitte um vorherige Konsultation der "Fachleute", damit solche Fehler vermieden werden und möglicherweise eine sinnvollere Lösung gefunden werden kann. Mir persönlich würde es besser gefallen, wenn österreichische und schweizer Regelungen in einem einheitlichen Artikel behandelt werden, aber darüber kann man diskutieren. --Steschke 11:02, 5. Jun 2004 (CEST)

Ich gebe dir sicher recht, dass alle möglichen in einem Artikel auch seine Berechtigung haben. Aber erstens ist es mit Verlinkungen dann einfacher wenn ich gleich auf den zuständigen komme. Ein weiterer Grund ist der, dass meistens der deutsche Teil meist umgeschrieben werden muss, dass man weitere Länder auch sinngemäß anhängen kann. Denn viele schreiben die Artikel, wie wenn es eben nur D geben würde (bitte nicht böse über den Satz sein ;-). Ich habe das auch bei Wie schreibe ich einen guten Artikel auch schon lange hineingeschrieben. Aber geholfen hat es leider nicht sehtr viel. Und tut mir leid, wenn mir da manchmal die Nerven durchgehen. Trotzdem einen schönen Tag K@rl 12:40, 5. Jun 2004 (CEST)

Die Versionsgeschichte von Gemeindeverfassungen:

10:01, 20. Aug 2004 Zwobot K (Zwobot - Katharina - Bot-unterstützte Begriffsklärung: GG)
13:27, 19. Aug 2004 Zwobot K (Zwobot - Katharina - Bot-unterstützte Begriffsklärung: Bundesland)
13:16, 19. Aug 2004 Katharina K (Doppeleintrag)
17:50, 9. Jul 2004 Weiacher Geschichte(n) (Norddeutsche Ratsverfassung)
22:37, 7. Jul 2004 Steschke K (Cat)
20:43, 25. Jun 2004 Zwobot K (Zwobot - Bot-unterstützte Redirectauflösung: Sachsen_(Land))
09:15, 5. Jun 2004 Karl Gruber K (Linkkorr)
08:23, 5. Jun 2004 Template namespace initialisation script
10:44, 7. Mai 2004 Zwobot (Kat - Bot-unterstützte Begriffsklärung: Sachsen)
13:56, 1. Mai 2004 62.167.209.73 (link)
10:07, 16. Apr 2004 217.83.103.84 (Ergänzung)
10:06, 16. Apr 2004 217.83.103.84 (Linksetzung)
19:14, 15. Apr 2004 Andrsvoss (überarbeitet, Ursprünglichen text zu Vollzugsziel verschoben)
15:54, 15. Apr 2004 84.128.189.183 (Korrektur)
15:51, 15. Apr 2004 84.128.189.183 (Beschreibung der Kommunalverfassungstypen)

:) --Daniel FR 01:40, 20. Sep 2004 (CEST)

Inhalt von Kommunalverfassung (gleich Redirect zu Gemeindeordnungen in Deutschland)

Auf Anraten von ST hierher verschoben. Die Versionsgeschichte enthält nur IPs und kleine Änderungen! --Flominator 12:25, 3. Aug 2005 (CEST)

Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Kommunalverfassungen legen die rechtlichen Regelungen zur Organisation der Kommunen (kreisfreie Städte, Land-, Verbandsgemeinden) fest. Die äußere Kommunalverfassung enthält Rechtsnormen über das Verhältnis der Kommune zum Gesamtstaat. Art. 28 Abs. 2 GG schreibt generell das kommunale Selbstverwaltungsrecht und damit einen dreistufigen Föderalismus (Bund, Länder und Gemeinden) fest. Die innere Kommunalverfassung, d.h. die Art, die Zusammensetzung und das Zustandekommen der Gemeindeorgane und damit die unterschiedlichen Typen von Kommunalverfassungen, ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Landesverfassung und Gemeindeordnung. Hier können mit Modifizierungen vier Grundtypen unterschieden werden:

1) Die Süddeutsche Ratsverfassung räumt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin eine sehr starke Stellung ein und ist der nach der Wiedervereinigung wichtigste Typ. In der Grundform (die in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und seit 1996 und 1999 in wesentlichen Punkten auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt) wird der Bürgermeister von der Bevölkerung direkt gewählt. Er führt den Vorsitz im Gemeinde- bzw. Stadtrat und ist sowohl oberster Verwaltungschef als auch oberster Repräsentant der Kommune. Ihm gegenüber steht der ebenfalls von der Bevölkerung gewählte Gemeinde- bzw. Stadtrat. Abweichend davon wählt der Gemeinderat in Brandenburg einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen und wählt Beigeordnete, die unter dem Bürgermeister die Verwaltung leiten. Zusätzlich zur Regelung in Brandenburg kennt die Kommunalverfassung in Sachsen-Anhalt beschließende und beratende Ausschüsse, die vom Gemeinderat besetzt und vom Bürgermeister geleitet werden. Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sieht seit 1999 ebenfalls direkt gewählte Bürgermeister vor, die den Hauptausschuss und die beratenden Ausschüsse (ähnlich wie in Sachsen-Anhalt) leiten, allerdings nicht dem Gemeinderat angehören. Alternativ zur Regelung in Brandenburg bleibt es in Thüringen dem Gemeinderat freigestellt, einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen zu wählen (dann steht dieser und nicht der Bürgermeister dem Rat vor).

2) Die Bürgermeisterverfassungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland (z.T. in Schleswig-Holstein) weisen ebenfalls dem Bürgermeister eine wichtige Rolle zu. Er steht (in Rheinland-Pfalz mit, im Saarland ohne Stimmrecht) dem Gemeinderat vor. In Rheinland-Pfalz wird der Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt, während die Beigeordneten vom Gemeinderat bestimmt werden. Im Saarland werden sowohl der Bürgermeister als auch die Beigeordneten vom Gemeinderat gewählt, immer ist jedoch der Bürgermeister Chef der Verwaltung.

3) Die Norddeutsche Ratsverfassung galt in Niedersachsen noch bis zur Beendigung einer natürlichen Auslauffrist und aufgrund von Übergangsfristen teilweise bis 1999 auch in Nordrhein-Westfalen. Sie weist dem Gemeinderat eine zentrale Rolle zu. Die Bevölkerung wählt den Gemeinde- oder Stadtrat, der aus seinen Reihen einen Vorsitzenden wählt, der auch das Amt des Bürgermeisters ausübt, d.h. die Gemeinde nach außen repräsentiert, und der einen Stadtdirektor als Verwaltungschef sowie die Beigeordneten wählt. Das Modell der Norddeutschen Ratsverfassung spielt praktisch in Deutschland keine Rolle mehr.

4) Die Magistratsverfassung, die in Hessen und überwiegend in Schleswig-Holstein gilt, trennt deutlich zwischen Bürgerschaft und Verwaltung. Die Bevölkerung wählt sowohl die Stadtverordnetenversammlung als auch den Bürgermeister. Dieser leitet nach dem Kollegialprinzip (als "Erster unter Gleichen") gemeinsam mit den vom Gemeinderat gewählten Beigeordneten die Verwaltung.

Die Abschnitte wurden überarbeitet, korrigiert und aktualisiert. --Bahrmatt (Diskussion) 08:40, 16. Mär. 2013 (CET)

Anfrage

Ich habe einen Testartikel zur Kommunalverfassung verfasst , insbesondere auf die neuen Länder zugeschnitten. Könntet ihr mir ein feedback dazu geben ? Sollte der Artikel zu dem der "Gemeindeordnungen in Deutschland" ? oder eigenständig bleiben ? Vielleicht unter der sollte der ebend genannte Artikel tatsächlich "Kommunalverfassung" heißen. Dann könnten die verschiedenen Arten erklärt werden. Ein Unterabschnitt könnte die besondere Situation zur "Wende" sein ? Was haltet ihr davon. Über feedback freut sich --Felicic 11:19, 8. Jun. 2009 (CEST)

Hallo Felicic, erst mal willkommen in der Wikipedia! Die von dir vorgenommene Schreibweise für Links ist unüblich in der WP. Außerdem sollten Testseiten niemals in schon "öffentliche" Artikel verlinkt werden. Ich hab daher deine Änderungen rückgängig gemacht. Deine Idee, ein Lemma "Kommunalverfassung" zu schreiben, finde ich gut. Weiteres zu deinem Entwurf auf deiner Disk-Seite. Gruß --roblion 12:43, 8. Jun. 2009 (CEST)

Gemeindeverfassung

Ist "Gemeindeverfassung" wirklich das richtige Wort? Letztendlich handelt es sich ja bei den GOs nicht um Verfassungsrecht, sondern lediglich um den Aufbau von Verwaltungseinheiten. Diese sind durch Art. 28 GG zwar mit einer Vertretungskörperschaft ausgestattet, aber dennoch ist ja "nur" Verwaltung. Käme dafür nicht ein besseres Wort in Betracht - Rechtsgrundlage vielleicht? --Roblion 21:26, 3. Mai 2008 (CEST)

Ja, es gibt den Fachbegriff "Gemeindeverfassungsrecht", und wie der Vorspann "Gemeinde" schon sagt, handelt es sich hier nicht um klassisches Verfassungsrecht, sondern um die "Verfasstheit" der Gemeinde, also die Frage: Wie ist sie (institutionell) organisiert? (Wenn ich sage: ich bin heute in schlechter Verfassung, dann meine ich damit ja auch nichts Juristisches.) MfG --Ulrich Waack 14:55, 29. Okt. 2008 (CET)
Das ist mir schon klar. Es geht mir eher um den Begriff an sich und ob er denn auch passend ist. Konkret: Sollte man anstatt "Gemeindeverfassung" nicht lieber "Rechtsgrundlage" o.Ä. sagen? --roblion 19:12, 29. Okt. 2008 (CET)
Der Begriff der Kommunalverfassungen findet sich auch in der einschlägigen Fachliteratur wieder, von daher passt die Bezeichnung. --Bahrmatt (Diskussion) 08:34, 16. Mär. 2013 (CET)

"Gemeinderäte"

Hallo Tomtiger, das ist der typische Fall eines Missverständnisses. Erst durch Deine Begründung der Rückgängigmachung meiner Änderung ist mir klar geworden, was Du meinst (Änderung 132590935 von Waldnobbi rückgängig gemacht; Grund: das stand vorher auch schon so genauso da, aber alfabetisch richtig sortiert.). Mit ging es nicht um Alphabetik. Ich habe den Satz so gelesen:
Allen Kommunalverfassungen ist die Existenz eines Gemeinderates...(gemeinsam) und jetzt kommt die Aufzählung von den Ländern, die einen Gemeinderat haben (... Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dann die Ausnahme Schleswig-Holstein: Gemeindevertretung). Also haben Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern Gemeinderäte und Schleswig-Holstein hat keinen, sondern eine Gemeindevertretung! So ist der Satz bei mir angekommen. Erst jetzt habe ich begriffen, dass Du mit dem Wörtchen in anscheinend ausdrücken wolltest, dass es in den Ländern nach dem in keine Gemeinderäte sondern Gemeindevertretungen gibt. Ich habe den Satz so verstanden, dass Du sagen wolltest, es gibt Gemeinderäte und dann in der Klammer einer Aufzählung der Ländern mit Gemeinderäten folgen lässt (mit der Ausnahme Schleswig-Holsteins). Das war mein Missverständniss!
Verstehe mich nicht falsch: Ich will Dich nicht belehren, aber wäre es nicht besser, wenn man es deutlicher formulieren könnte. Anscheinend verstehst Du Gemeinderat als Synonym für Vertretungsorgan, dann würde ich das aber auch schreiben, wenn Du eine Abgrenzung zum Beschlussorgan ("Exekutive") deutlich machen willst. Ich bin nicht unbedingt ein Schnellmerker, deshalb bitte ich nochmals um Entschuldigung für mein Missverständnis.--Waldnobbi (Diskussion) 15:48, 3. Aug. 2014 (CEST)

Hallo Waldnobbi, kein Problem, dafür sind wir ja in der Wikipedia, dass da immer nochmal jemand drüber liest. Ich habe versucht, den Satz übersichtlicher darzustellen. Die komplette Auflistung der Namen in den Ländern steht ja unten in der Tabelle Gemeindeordnungen_in_Deutschland#Gemeindeordnungen_der_L.C3.A4nder auch nochmal drin. Viele Grüße, --Tomtiger (Diskussion) 21:23, 4. Aug. 2014 (CEST)

Kritik

Warum wird nur die Süddeutsche Ratsverfassung kritisiert? NPOV? --(nicht signierter Beitrag von 84.164.199.159 (Diskussion) 6. Februar 2008, 16:18 Uhr)

Hallo, im Abschnitt wird auch Kritik an der norddeutschen Kommunalverfassung geübt. Auf der anderen Seite ist die süddeutsche Ratsverfassung die meist verbreitete Form. Angaben/Kritik zu den anderen Verfassungen sind aber natürlich gerne willkommen. --Bahrmatt (Diskussion) 17:04, 14. Sep. 2014 (CEST)