Diskussion:Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
Kritik
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel sollte ergänzt werden um die Kritik, die da lautet, daß durch die enge räumliche Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten im GTAZ das grundgesetzliche Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei aufgehoben sei. Es bestehe prinzipiell kein Unterschied zwischen nacheinander efolgendem Zugriff auf gemeinsame Dateien und gleichzeitigem. Im GTAZ erhalten Geheimdienste und Polizei Zugriff auf die jeweiligen Datenbestände - bei normalem Zugriff nur auf den Index, bei Anordnung oder bei Geahr im Verzug auch Vollzugriff. Geheimdienste und Polizei legen hier also gemeinsam Datenbestände an.
Enge Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizeien ist meist merkmal totalitärer Staaten und scheint an das Ministerium für Staatssicherheit oder die Gestapo zu gemahnen - Parallelen jedenfalls sind erkennbar:
- Enge räumliche Zusammenarbeit
- Nicht oder schwer kontrollierbarer Austausch von Daten und Erkenntnissen, in die Erkenntnisse aller Beteiligten fließen können
Die Humanistische Union e.V. ist jedenfalls der Meinung, daß das Trennungsgebot durch das "Gemeinsame-DateienGesetz" aufgehoben sei:
"Die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten steht unter dem Vorbehalt des Trennungsgebotes. In organisatorischer Hinsicht verbietet es die Angliederung der Nachrichtendienste an Polizeidienststellen. Dies wird dadurch ergänzt, dass den Verfassungsschutzämtern polizeiliche Befugnisse vorenthalten werden (sog. Exekutivverbot für Nachrichtendienste). Informationsgewinnung mit Hilfe polizeitypischen Zwangs ist danach den Verfassungsschutzbehörden verwehrt. Die Polizei darf ihrerseits nicht auf Vorfelddaten der Nachrichtendienste zugreifen. Geht man – wie die Humanistische Union – vom Verfassungsrang des Trennungsgebotes aus, dann verstößt das Gesetz gegen diese Regel. Zwar bleiben die bisherigen Strukturen der beteiligten Behörden unangetastet, mit den Dateien werden aber gemeinsame Strukturen geschaffen, die Arbeitsabläufe der Polizei und der Geheimdienste organisatorisch miteinander verbinden. Zudem verstößt die Möglichkeit des Zugriffes aller beteiligten Behörden auf die Anti-Terror-Datei und die Projektdateien gegen das Gebot der befugnisrechtlichen Trennung."