Diskussion:Generalstaaten
begriffsverwirrung
[Quelltext bearbeiten]staten generaal wird mit Generalstände übersetzt. Der niederländische Ausdruck stat bezeichnet hier nicht den Staat, sondern die Stände. staten generaal sind also nicht die "Staaten der Niederlande" sondern die Versammlung aller Stände. Generalstaten dient zur Bezeichung des Territoriums. Der Artikel ist also, obwohl teilweise inhaltlich richtig, durch das Bezugswort falsch. Eine umfangreiche Richtgstellung bzw. Klarstellung zur Abgrenzung der Begriffe Generalstände und Generalstaaten wäre wünschenswert.
Christian R. Katzer
- Tu dir keinen Zwang an! Gruß --Willicher 15:26, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Nachtrag: Ich habe mal in meinem Langenscheidt nachgeschau, dort ist für den niederländischen Begriff "staten-generaal" die Übersetzung "Generalstaaten" angegeben. Also ist hier alles korrekt gelaufen. --Willicher 01:57, 2. Apr. 2008 (CEST)
Begriffsverwirrung Fortsetzung
[Quelltext bearbeiten]Auf der Hauptseite von heute steht am Ende des Artikels zum Niederl.-Brit. Krieg "Der größte Teil des niederländischen Konvois erreichte später sicher die Generalstaaten." Damit kann doch aber sicher nicht das Parlament gemeint sein, sondern nur das Territorium .. Bitte um Klärung. Thomas -- 91.38.248.231 11:01, 12. Aug. 2008 (CEST)
Formulierungen
[Quelltext bearbeiten]"Das eigentliche Parlament ist die Zweite Kammer", "Ferner ist man Mitglied der Ersten Kammer nur in Teilzeit" und "Die Niederlande kennen somit nur praktisch das parlamentarische Regierungssystem" mag zwar WP:OMA-tauglich sein, ist aber fast schon BILD-Niveau. Ich würde das gerne etwas enzyklopädischer formuliert wissen. --Siwibegewp (Diskussion) 14:48, 24. Mär. 2017 (CET)