Diskussion:Genfer Seerechtskonventionen
Vollständige Begründung der Verschiebung nach Genfer Seerechtskonventionen
[Quelltext bearbeiten]Da im Bearbeitungsvermerk der Versionsgeschichte die Begründung abgeschnitten ist, hier nochmal vollständig: Dieser Satz völkerrechtlicher Verträge wird praktisch ausschließlich als solcher genannt. Die Namen der einzelnen Verträge sind kaum bekannt. Auch hier wurde der deutsche nicht genannt. Vor allem gibt die Materie nicht genug her für vier oder fünf Artikel. --Lax 17:12, 8. Sep. 2009 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://untreaty.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/8_1_1958_continental_shelf.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org * webcitation.org
- Wechsel zwischen http und https erforderlich
– GiftBot (Diskussion) 09:32, 24. Dez. 2015 (CET)
Deutschland vor 1990 ist nicht nur BRD!
[Quelltext bearbeiten]Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen über die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schätze der Hohen See nicht unterzeichnet … und was war der Status der DDR zum SRÜ und wie ist das vereinigungsübergeleitet worden? --2003:E2:724:8D53:113:B899:2BB4:B5AC 23:26, 3. Okt. 2020 (CEST)
- Zum Status ein Zitat aus Staat und Recht 1968: "Der Deutschen Demokratischen Republik wurde bislang der Beitritt zu den Genfer Seerechtskonventionen im eklatanten Widerspruch zu dem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Universalitätsprinzip auf Betreiben der imperialistischen Großmächte unmöglich gemacht. Ungeachtet dessen hält sie sich konsequent an den Inhalt dieser Konventionen, soweit sie nicht wie die anderen sozialistischen Staaten zu einzelnen Punkten Vorbehalte machen muß."[1] 109.43.176.104 14:22, 15. Aug. 2022 (CEST)