Diskussion:Georges Azzi

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von FlorianThomasHofmann in Abschnitt Sprachliches
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Sprachliches

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"Executive Director" sollte man ins deutsch übersetzen. Mit "executive" wird meist eine geschäftsführende Tätigkeit bezeichnet; "director" impliziert eine leitende und Aufsichtsposition. Während "directors" ggf. Mitglied eines Gremiums sind (z.B. Board of Directors = Aufsichtsrat), legt der Zusatz "executive" die Vermutung nahe, es handele sich hier um einen Spitzenposten innerhalb eines Gremiums von sonst nicht-executive directors. Der Begriff "Executive" wird auf englisch häufig etwas inflationär benutzt--z.B. "Executive Club" als Name für den Frequent-Flyer-Programm von British Airways im Sinne von "wichtige und wohlhabende Leute". Die Unterschiede zwischen den verschiedenen deutschen Übersetzungen "Leiter", "Vorsitzender", etc. sind m.E. nicht sonderlich relevant--warum gibt es hier so einen Streit darüber?

Dazu kommt die Frage der "Wahrung und Erweiterung" von Rechten. Ich weiss nicht, ob beides hier wirklich geht? Welche Rechte sind gemeint? Das implizierte (noch nicht gewährte) Recht auf sexuelle Selbstbestimmung oder freie Entfaltung der Persönlichkeit? Ich befürchte, mit dem Begriff "Wahrung und Erweiterung" könnte man in eine unglückliche Debatte über "special rights" abdriften, was hier nicht mit NPOV vereinbar wäre. Entweder unterstellt man, es gäbe bestimmte allgemeine Menschenrechte, und diese gilt es dann zu wahren--aber dann braucht man sie nicht erweitern, sondern sie würden schon reichen, wenn sie beachtet werden würden--oder aber man nimmt Bezug auf dem Ist-Zustand statt dem Soll-Zustand, wo diese postulierte Rechte eben nicht gewahrt werden, und man müsste den Kreis der gewahrten Rechte erweitern, um es dann an den Soll-Zustand anzupassen (z.B. wenn gleichgeschlechtlicher Verkehr noch kein Recht ist, müsste man dann die Rechte erweitern, aber was wird dann noch "gewahrt"?). Vielleicht wäre "Wahrung bzw. Erweiterung" besser?--Bhuck 12:48, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wie ich an Bhucks Kommentar lese, war meine Motivation, diese Passage zu ändern richtig. Genau die gleiche Frage habe ich mir in der Vorversion gestellt. "Wahrung und Erweiterung" war sicherlich von der Sichtweise der jeweiligen Landesgesetzgebung geprägt. Aber auch, wenn man auf weltweite oder universelle Rechte verweist, passt das. Die jetzige Form "für den Repekt der Menschenrechte... einsetzt" halte ich für grob mißverständlich. Mit Menschenrechte assoziieren die Meisten Menschen die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, diese enthalten aber die hier in Frage kommenden Lesben, Schwulen, Trans- und Bisexuellen-Rechte nicht. Beide enthalten (für diesen Kontext relevant) nur das Recht der Eheschließung und den Schutz der Familie.
Nur wenn mit Recht ein universelles - aber bis jetzt ungeschriebenes - Recht auf Gleichberechtigung der Beziehungen von Lesben, Schwulen, Trans- und Bisexuellen mit der traditionellen Ehe unf Familie gemeint ist, passt "für den Repekt der Menschenrechte ... einsetzt" halbwegs. Dann aber müßte man dieses - bis jetzt allgemein nicht formuliertes - Recht hier definieren, damit der Satz verständlich wird. Aber dann hätten wir einen NNPOV-Artikel mit Theorienfindung, was die Relevanz des Artikels gefährden würde. --MfG: --FTH DISK 14:31, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


das stimmt so nicht der EGMR hat aufgrund der EMRK zum Sorgerecht, Versammlungsrecht [1], Strafrecht, Diskriminierung von Soldaten, wurde alles als emrk-widrige Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verurteilt.--Augustinus-Bekenntnisse 15:21, 26. Jul. 2007 (CEST) Nur im außereuropäischen Rechtsraum wird bestritten, dass Schwulen- und Lesbenrechte Menschenrechte sind.Beantworten
Das stimmt doch. en:Bączkowski and Others v. Poland Betrifft zumindest nach dem ersten Durchlesen hauptsächlich die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, sowie Justizgrundrechte. Es geht NICHT um sexuelle Identität selbst, sondern das Recht, eine Gay-Parade abzuhalten. Also nicht Gay-sein, sondern Pro-Gay-sein. Ich fürchte jedeoch, ich muß mich damit tiefer auseinandesetzen und das würde dieses Diskussion sprengen. Ich bitte Dich, sie hier fortzuführen. Wenn wir beide konstruktiv zusammenarbeiten, vielleicht wird ja ein Artikel wie en:LGBT rights in Poland daraus. Ich muß los. --MfG: --FTH DISK 19:16, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten