Diskussion:Gerhard Ittner
Nürnberg und Gotha
[Quelltext bearbeiten]Das ist so unlogisch. In der Quelle steht: "Im Jahr 2003 wurde er deshalb vom Gothaer Amtsgericht wegen volksverhetzender Äußerungen zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Doch zur Berufungsverhandlung im Jahr 2005 kam es nicht mehr. Nachdem Ittner auch in Nürnberg wegen des gleichen Delikts eine Haftstrafe drohte, ging der in den Untergrund.
Sollte er gefasst werden, erwarten ihn immer noch 33 Monate Haft aus seiner Nürnberger Verurteilung sowie weitere acht Monate Freiheitsstrafe für die Thüringer Tat." http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Vier-Rechtsextreme-auf-der-Flucht-vor-Thueringer-Fahndern-1254976775
Also zwei unabhängige Taten, zwei Gerichte. Keine Berufung eines Gothaer Urteil in Nürnberg.--Elektrofisch (Diskussion) 07:49, 25. Mai 2012 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel ergänzt. -- Eynbein ⚗ 14:17, 25. Mai 2012 (CEST)
Seine Verlobte?
[Quelltext bearbeiten]Oder Lebensgefährtin, was ist eine Verlobte?--Wikiseidank (Diskussion) 20:17, 12. Feb. 2017 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/7538_9062.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 15:10, 6. Feb. 2016 (CET)