Diskussion:Gericht (Begriffsklärung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ich hatte sehr wohl alle Links korrigiert. Gericht (Begiffsklärung) verschoben nach Gericht. Gericht verschoben nach Gericht (juristisch). Bei mehren Begriffen mit dem gleichen Namen ist es üblich, das zunächst eine Begriffsklärungsseite als Erstes erscheint. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. Welcher Begriff nun am Wichtigsten ist, ist subjektiv. --hhp4 µ 21:21, 26. Jan 2006 (CET)
- Nein, die Links, die auf Gericht zeigten, wurden nicht geändert! Im übrigen siehe Wikipedia:Begriffsklärung. Es ist durchaus nicht üblich "das(s) zunächst eine Begriffsklärungsseite als Erstes erscheint". Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren?(!) Bitte vor einer erneuten Änderung erst diskutieren, denn davon lebt dieses Projekt. --Bubo 容 21:43, 26. Jan 2006 (CET)
Beginne eine Diskussion über den Artikel „Gericht (Begriffsklärung)“
Auf dieser Diskussionsseite kannst du dich mit anderen Wikipedianern und Interessierten darüber austauschen, wie der Artikel „Gericht (Begriffsklärung)“ verbessert werden kann. Diskussionsseiten sind öffentlich und für alle einsehbar, eine allgemeine Diskussion zum Thema des Artikels ist hier aber nicht das Ziel.