Diskussion:Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)
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[Quelltext bearbeiten]Bitte auch Wikipedia:Belege/Recht beachten. Die Schreibweise § 139 II 1 ZPO ist danach zu vermeiden. Gruß --Malabon (Diskussion) 19:43, 19. Dez. 2015 (CET)