Diskussion:Gerichtsdolmetscher

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Malabon in Abschnitt Eid und Auswahl
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hinweis auf § 9 FGG

[Quelltext bearbeiten]

ist überholt. Gruß--Malabon (Diskussion) 11:29, 18. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Eid und Auswahl

[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben sind etwas knapp. Ich habe einiges Material zusammengetragen und könnte es in den Artikel einbauen. Dazu müsste ich ihn aber sehr verändern. Alternativ könnte ich einen eigenen Artikel (etwa Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher (Deutschland)) schreiben und im Artikel Gerichtsdolmetscher auf diesen neuen Hauptartikel verweisen. Dies scheint mir die bessere Lösung. Gibt es dazu Meinungsäußerungen? Gruß --Malabon (Diskussion) 11:33, 18. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ist nunmehr erledigt. --Malabon (Diskussion) 15:17, 23. Aug. 2014 (CEST)Beantworten