Diskussion:Gerichtseingesessene
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von R2Dine in Abschnitt Wozu dient die Kennzahl?
Wozu dient die Kennzahl?
[Quelltext bearbeiten]Noch heute findet er Anwendung, um die einzelnen Gerichtsbezirke untereinander im Hinblick auf die Größe zu vergleichen. An der Zahl der Gerichtseingesessenen wird regelmäßig die Zahl der Spruchkörper an den jeweiligen Gerichten bemessen. Geht es nicht vielmehr um die Mindestgröße für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Gerichts? --Malabon (Diskussion) 22:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Vgl. zum Aspekt Funktionsfähigkeit der Rechtspflege auch Niedersächsisches Gesetz zur Umgliederung des Landgerichtsbezirks Göttingen von 1997 (LT-Drs. 13/726) und BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1859/97. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:59, 25. Jul. 2024 (CEST)