Diskussion:Gerichtslinde

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 86.56.50.159 in Abschnitt Beispielgalerie
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In Gesmold wird die Gerichtslinde als Femlinde bezeichnet. Diskussionen über die Schreibweise gibt es in der Literatur, wo aber nscheinend beide Schreibversionen zugelassen sind- Femelinden in Westfalen usw.. Richtig ist, dass die Linde in Gesmold eine Gerichtslinde ist, aber den Namen Femlinde zu Unrecht führt. Hier sind nie Femgerichte durchgeführt worden, sondern nur Fälle von einfachen Straftaten. Tötungsdelikte wurden vom Meller Richter oder während der Regierung der Bischöfe auf Schloß Gesmold geahndet. Die erste Erwähnung der femlinde in Gesmold scheint von einer Postkarte um das Jahr 1910 zu stammen, die Erwähnung der Gerichtslinde ist fasr 500 Jahre nachzuweisen.

Thing-Linde?

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Kommen Bezeichnungen wie Thie-Linde nicht vielleicht auch von Tilia? Vor allem die Angabe, dass Thing-Linde südddeutsch sei, kann eigentlich kaum sein. Thing ist isländisch bzw. altgermanisch (das th wie englisch gesprochen). Auf Deutsch hat sich das th zu d verändert, das entsprechende deutsche Wort wäre also "Ding" (mittelhochdeutsch noch dinc für Dorfgericht), s. Thing. Gibt es überhaupt eine Linde, die Thing-Linde heißt (und das nicht erst seit dem 20. Jahrhundert)?. Auch die Behauptung, dass die Germanen in der Linde Freya verehrt hätten, hab ich in den einschlägigen Nachschlagewerken noch nicht gefunden. Gibt es dafür irgendwelche Belege? Ralfonso 00:05, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Eine Google-Suche ergibt nur eine Linde, die den Namen Thingslinde trägt. Sie steht in Kierspe in NRW. Da das Buch von A.Lenzing, aus der der entsprechende Abschnitt stammt, nicht nur rechtsgeschichtlich (s. unten), sondern auch sprachlich äußerst schlecht recherchiert zu sein scheint, werde ich den Abschnitt demnächst löschen - außer es bringt noch jemand Linden aus Süddeutschland, die "Thing-Linde" heißen. Ralfonso 12:06, 6. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtsgeschichte

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"Gerichtslinde" ist ein Begriff aus der Rechtsgeschichte und bezeichnet eine Form der Gerichtsstätte. Im Mittelalter bestand noch die Pflicht, Gericht unter freiem Himmel abzuhalten. Erst Karl der Große gestattete 809, Gericht bei schlechtem Wetter auch unter einem Dach abzuhalten. Zu diesem Zweck wurden teilweise extra Bäume angepflanzt (außer Linden auch Eichen, Ulmen, Fichten und Eschen). Die Linde erwies sich als besonders geeignet. Zum einen glaubte man sich damals dort besonders vor Blitzschlag geschützt. Zum anderen ließen hoher Wuchs, rasches Wachstum, eine lange Lebensdauer und ein dichtes, ausladendes Blätterdach die Linde zu einem bevorzugten Gerichtsbaum werden. Mehr dazu siehe auch unter Lück, Gerichtsstätte, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., überarb. Auflage, 9. Lieferung 2009. ISBN 978-3-503-07911-7 --Phoenix09 11:42, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Vgl. zur rechtsgeschichtlichen Kritik an dem im Artikel verwendeten Grundlagenwerk auch die Rezension von Wilhelm A. Eckhardt. Die bisherige Engführung des Artikels könnte sich auch aus den Schwächen des Buches erklären lassen.--Engelbaet 15:29, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Johann t'Serclaes Graf von Tilly

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Im Artikel steht Eine Ableitung vom Namen des Feldherrn Johann t'Serclaes Graf von Tilly scheidet aus. Hier fehlt der Beleg oder wenigstens eine logische Herleitung dieser Behauptung. -- ew_h2002 12:21, 7. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

An der Gerichtslinde in Göttingen

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Die Linde in Göttingen ( An der Gerichtslinde) ist in den Stadtteil Grone( Stadtrand) und nicht am Leineberg oder in Leineberg, das damals abgebildetes Bild sowie der Artikel im Göttinger Tageblatt ist ein Irrtum. Die Linde steht unmittelbar des Stadt Friedhofs Göttingen (Grone). Ich bitte um Verbesserung des geschrieben Artikel, komischerweise ging es bei mir nicht. Dj Ingo (Diskussion) 15:52, 10. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Beispielgalerie

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Sollte in der Beispielgalerie nicht wenigstens die vermutlich älteste Gerichtslinde Deutschlands, die Linde in Schenklengsfeld mit aufgenommen sein? --86.56.50.159 17:21, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten