Diskussion:Geringwertiges Wirtschaftsgut/Archiv
Polen ?
Warum wird hier die Situation in Polen beschrieben? Mir leuchtet es ein, dass in einer deutschsprachigen Wiki die Situation in Österreich angeführt wird, und die in Schweiz wäre sicherlich auch interessant. Vielleicht wäre auch ein internationaler Vergleich spannend, aber explizit Polen aufzuführen ist seltsam.
- mag daran liegen, dass es leute mit einem breiteren teller oder mit dem Mut zum Blick über dessen Rand hinaus gibt ...Sicherlich Post 20:11, 20. Aug 2006 (CEST)
Wertgrenzen 60, 410, 1000
Der Punkt "höchstens 410 Euro (ab 2008: 1000 Euro)" wurde immer wieder verändert, weil es Leute zu geben scheint, die die Zusammenhänge nicht verstehen. Daher hier der Versuch der Aufklärung: Bisher ist ein Anlagegut zwischen 60 und 410 EUR in der Regel GWG. Ab 2008 liegt diese Grenze zwischen 150 und 1000 EUR. Der Link von Benutzer:Sicherlich auf eine Diskussion im Finanzausschuss ist veraltet. Das Gesetz hat den Bundestag und -rat passiert und tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Siehe [1]--Udo.Netzel 17:18, 3. Okt. 2007 (CEST)
- danke für die Info; nur schade, dass du die Quelle nicht auch gleich im artikel verlinkt hast!?! habe das mal nachgeholt ...Sicherlich Post 15:44, 4. Okt. 2007 (CEST) (ich glaube übrigens nicht wirklich, dass es zusammenhänge sind die hier nicht verstanden werden; welchen zusammenhang gäbe es denn zu verstehen?!)
Poolabschreibung
Es ist m. E, hier falsch beschrieben, dass GWG's bis 1.000 Euro ab 2008 im Anschaffungjahr abgeschrieben werden müssen. Vielmehr müssen Sie zusammgefasst und dann zwingend über fünf Jahre abschrieben werden.
- Ja, korrekt. Die Neuregelungen in 2008 sind hier noch nicht korrekt beschrieben. Da muss man noch mal die derzeitigen Regelungen von den Neuregelungen abgrenzen. Dazu bedarf es aber mehr, als einen Halbsatz. --Udo.Netzel 22:09, 17. Okt. 2007 (CEST)
Wertgrenze 60 €
Meines Erachtens gibt es ab 2008 die Wertgrenze von 60 € nicht mehr. Ich bin der Auffassung, dass die Regelung so zu verstehen ist, dass Wirtschaftsgüter bis 150 € ohne Umsatzsteuer ab 2008 als geringwertig anzusehen sind und in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden müssen.
J.Glauch
- sollte mit dem absatz 'Aufnahme in das Bestandsverzeichnis (bis inkl. 2007)' klargestellt sein, oder? --Tobias heinrich karlsruhe 11:06, 2. Dez. 2007 (CET)
In enger Auslegung ist ab 2008 nur noch ein Wirtschaftsgut "geringwertig", wenn es höchstens 150 Euro wert ist. Da die neuen/neugefassten Absätze 2 und 2a des § 6 EStG aber bis auf die unterschiedlichen Wertgrenzen gleiche Voraussetzungen haben, würde ich bis 1.000 Euro von "geringwertig" sprechen, zumal der Begriff sowieso nicht gesetzlich definiert ist. Ich habe mir erlaubt die Definition entsprechend zu erweitern. Die neuen Rechtsfolgen nach Abs. 2 habe ich ergänzt.
Tippfehler
Hallo!
Mir ist ein kleiner Fehler aufgefallen: "Anschaffung nach dem 21. Dezember 2007", ich denke es müsste 31.Dezember 2007 heißen.
- Da hast du natürlich recht, war ein Tippfehler! Este 14:50, 25. Jul. 2008 (CEST)