Diskussion:Geschäftsordnung der Bundesregierung
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Asperatus in Abschnitt Genehmigung durch Bundespräsidenten
Darf das Kabinett Gesetze beschließen?
[Quelltext bearbeiten]Darf das kabinett Gestzte beschließen? (nicht signierter Beitrag von 80.135.216.157 (Diskussion) 15:19, 15. Januar 2006)
- Die Bundesregierung darf Rechtsverordnungen erlassen, das sind auch Gesetze, also ja. Allerdings stellst du die Frage auf dieser Diskussionsseite, weshalb ich dich vorsichtshalber gleich nochmal darauf hinweise, dass Geschäftsordnungen nicht dasselbe sind wie Gesetze. Übrigens kommen auch der allergrößte Teil der vom Bundestag beschlossenen Gesetze letztendlich aus den Ministerien. --C.Löser Diskussion 16:22, 30. Jan 2006 (CET)
Genehmigung durch Bundespräsidenten
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage ist vom Bundespräsidenten zu genehmigen ist unpräzise. Sie lässt offen, ob der Bundespräsident sie zu genehmigen hat oder ob sie nur mit seiner Genehmigung in Kraft treten kann (letzteres ist offenkundig der Fall). Wie man es anders formulieren könnte, ohne einen zusätzlichen Halbsatz in der ohnehin nicht gerade kurzen Einleitung zu produzieren, weiß ich allerdings auch nicht.--Leit (Diskussion) 22:40, 25. Nov. 2017 (CET)
- Ich habe zu der Frage recherchiert, eine entsprechende Ergänzung vorgenommen und Literatur verlinkt.--Asperatus (Diskussion) 18:07, 6. Dez. 2021 (CET)