Diskussion:Geschäftsordnungsantrag
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Curt Kösters in Abschnitt Vereine
Vereine
[Quelltext bearbeiten]ich würde es für sinnvoll halten, in den Artikel auch noch hineinzuschreiben:
- Üblich ist z.B. auch in Vereinen, dass Anträge zur Geschäftsordnungsanträge durch das Heben beider Hände signalisiert serden - und dann vorrangig behandelt werden. Dann wird gefragt, ob es eine Gegenrede dazu gibt. Wenn es keine Gegenrede gibt, gilt der Antrag üblicherweise als angenommen.
- Üblicherweise wird nur eine Gegenrede zugelassen - und keine weitere Diskussion über den Antrag. Wenn es eine Gegenrede gab, wird sofort über den Antrag abgestimmt.
- Häufig besteht diese Geschäftsordnung in Vereinen nur informell. - Selbstverständlich können diese (und andere Fragen - z.B. auch Redezeitbegrenzungen etc.) auch verbindlich in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
Gibt es Einwände? --Curt Kösters (Diskussion) 17:46, 15. Nov. 2020 (CET)
- Und wie willst du das belegen, insbesondere auch die Aussage "Häufig besteht diese Geschäftsordnung in Vereinen nur informell."? --178.194.16.151 22:19, 15. Nov. 2020 (CET)
- Das die GO häufig informell besteht, steht so auch in Geschäftsordnung und offensichtlich auch in dem Buch, das dort als Referenz zitiert wird zu genau diesem Punkt. - Und aus diesem Buch ist auch dieses schöne Flußdiagramm, das ziemlich weitgehend meine Beschreibung des Gewohnheitsrechts bestätigt. http://zurgo.de/FDGO.pdf? Nur die Möglichkeit eine Gegenrede nicht zu begründen, war mir nicht geläufig. Das ist aber nachvollziehbar. --Curt Kösters (Diskussion) 21:51, 17. Nov. 2020 (CET)