Diskussion:Geschichte des Führerscheins

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Macuser10 in Abschnitt Führerschein für Frauen
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Stoffsammlung für die Schweiz

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Da der Artikel sowohl Deutschland- als auch Österreichlastig ist, hier eine kleine Linksammlung, die hoffentlich den Ausbau und damit die Beseitigung der Bapperl zulässt (der Führerschein heisst dort übrigens Fahrausweis oder umgangssprachlich Führerausweis):

Artikel wurde mit Hilfe der genannten Quellen ausgebaut. Bausteine wurden entfernt. -- Pionic !? 19:34, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Österreichischer Führerschein

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Soweit ich mich erinnern kann, gab es in den 1970er Jahren auch eine Gruppe H, die Tankwagenerlaubnis einem Vorgänger des ADR-Scheines. weiß da vielleicht noch etwas genauer? --K@rl 20:40, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

NSKK

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habe ich herausgenommen: Dort gab es technischen Unterricht und - örtlich verschieden - auch eine kleine Lehrwerkstatt, aber keine Fahrschule und erst recht keine Führerscheinprüfungen; die wurden von Kfz.-Sachverständigen im staatlichen Auftrag abgenommen (Theorie und Praxis); die Führerscheine stellte (nur) das Polizeipräsidium aus. Das NSKK erteilte lediglich Fahrunterricht für Leichtmotorräder (z. B. auf DKW RT100) auf nichtöffentlichen Straßen (Privatgelände oder Truppenübungsplätze - Verkehrsübungsplätze gab es noch nicht), denn für den Führerschein 4 beschränkte sich die staatliche Prüfung auf die Verkehrsregeln (keine Fahrt!); eine vorherige Fahrschule war nicht vorgeschrieben, auch nicht die Teilnahme an den genannten NSKK-Veranstaltungen. Für die Führerscheine 1 (Motorräder über 250 ccm), 2 (LKW) und 3 (PKW) musste man dagegen eine ganz normale, kostenpflichtige Fahrschule in Anspruch nehmen - nur die waren berechtigt, Bewerber zur Führerscheinprüfung 1-3 anzumelden. Wie in der Zusammenfassungszeile schon kurz erwähnt, stammt mein Führerschein (4) vom 9.1.42 und die Erweiterung auf 1, 2, 3 vom September 43 (wegen bevorstehender Einberufung mit 17). --Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:31, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Einführung Führerschein IV

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ist im Artikel jetzt vollständig Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:31, 2. Apr. 2008 (CEST) Der Führerschein IV von 1937/1938 war meines Wissens ohne jegliche theoretische/praktische Prüfung einfach zu beantragen. Leider hab ich keine Quelle dafür. Vielleicht jemand anders? (nicht signierter Beitrag von 2003:D7:1F49:AF00:B129:65E:4E04:3CEF (Diskussion) 21:34, 22. Apr. 2023 (CEST))Beantworten

Urheberrechtsverletzung

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Ganze Strecken sind wortwörtlich kopiert aus [1]. Hier ist eine Bereinigung erforderlich. Der Fall ist bei Wikipedia:Versionslöschungen eingetragen (7. April). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:12, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Führerscheine III a und III b

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unterschieden sich nach "unter oder über 10 PS": Hier fehlt der Hinweis, dass es sich bei dieser PS-Angabe um "Steuer-PS" handelte: Schon das Hanomag-Kommissbrot als einer der schwächsten Wagen in den zwanziger Jahren hatte 10 PS (aber nur 2 Steuer-PS). Dabei handelte es sich nicht um Leistung, sondern um Hubraum: 2,618 Liter Hubraum waren die Grenze; Berechnungsformel siehe hier. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:08, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Der Unterschied "unter oder über 10 PS" wird aber aus der derzeitigen Formulierung nicht deutlich. Da steht "Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr Steuer-PS". Ich schlage die Aufteilung dieser Zeile vor: "Klasse IIIa für Kraftwagen bis 2,5 Tonnen unter zehn Steuer-PS. Klasse IIIb für Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit mehr als zehn Steuer-PS". Oder ist es andersrum? Die Aufteilung hätte den Vorteil, dass es vier Aufzählungspunkte sind, denn zuvor ist ja auch von vier neuen Klassen die Rede. --Asdert (Diskussion) 12:43, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Artikel des Tages

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Dort habe ich den Artikel für den 3. Mai 2009 zum "hundertjährigen" Führerscheinjubiläum vorgeschlagen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:49, 26. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Warum dieses Datum?
Lt. VdTÜV der 23. November 2004! - Ad.ac 06:50, 27. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Einfach mal den Artikel lesen! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:36, 27. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Einleitung

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sollte ja eine Zusammenfassung des Inhalts sein - die befasst bisher sich nur mit den Anfängen. Details zur Straßenbahnereignung haben dagegen in der Einleitung nichts zu suchen - es fragt sich spgar, ob es überhaupt mit dem Führerschein etwas zu tun hat und kann wohl gelöscht werden (in Straßenbahn passt es - und dort steht es schon drin). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:17, 28. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

"Wendezeit" ist auch nicht sehr schön, oder? Ist der Abschnitt überhaupt wichtig? Ad.ac 11:51, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das gehört in TÜV und DEKRA (bzw. steht dort schon) Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:00, 1. Mai 2009 (CEST)Beantworten

DDR-Führerschein

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Hat jemand Informationen über den DDR-Führerschein und seine Geschichte? Der Artikel beleuchtet leider nur die Geschichte in der BRD nach dem Krieg. Ich meine, dass man mit dem auch ohne Weiteres LKW bis 7,5 Tonnen fahren konnte, aber sicher bin ich mir da nicht.

Gruß --Norweger1986 11:13, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

In der DDR hieß der Führerschein früher "Fahrerlaubnis". --77.179.210.211 22:45, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ürsprünglich war diese "Fahrerlaubnis" auch eine Klappkarte (Pappe). Dann kam in den 60er Jahren ein kleines graues Buch mit einem durchsichtigen Umschlag, ähnlich wie beim Personalausweis, aber im Querformat. Der nachfolgende Führerschein ist im Artikel abgebildet. Die Klassenbezeichnungen waren ursprünglich auch Buchstaben, dann Ziffern und sind jetzt wieder Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen. Meine erste Fahrerlaubnis von 1968 habe ich leider nicht mehr, die musste ich bei Aushändigung des neuen Dokumentes abgeben. Interessant war auch die Einlegekarte (Stempelkarte). Bis zu vier Eintragungen (Stempel) durfte man höchstens haben, die 5. Eintragung ergab ein Fahrverbot.

Dmicha 11:33, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Text der "Benz"-Fahrerlaubnis

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im Wortlaut:

     Mannheim ,1. August 1888.
Ausfahren mit dem Patent-Motorwagen betr.
No 5: 222,
Dem Herrn Benz, Besitzer der Rheinischen
Gasmotoren-Fabrik hier wird bis auf Weiteres
die Genehmigung zu versuchsweise Fahrten
mit dem von ihm hergestellten Patent-
Motorwagen auf den die Gemarkungen
Mannheim, Sandhofen, Käferthal, Feuden
heim, Ilvesheim, Schriesheim, Ladenburg,
Neckarau durchziehenden Straßen
und Wegen unter dem ausdrücklichen Hin-
weis erteilt, dass der Unternehmer
für allen Schaden, der durch den Ge-
brauch des Motorwagens für andere
entsteht, verantwortlich ist.
Gr. Bezirksamt
Unterschrift (unlesbar)
Herrn Benz hier
Gr. = Großherzogliches (Bezirksamt)
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:54, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

2032

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Ich lese immer wieder die Angabe, alte deutsche Führerscheine liefen zu 2032 aus - auch hier. Ich kann dazu aber keinerlei gesetzliche Regelung finden. In der EU-Richtlinie 2006/126/EG [2] heißt es, die dort festgelegten Regeln müssten bis zum 19. Januar 2033 umgesetzt werden. Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung [3] nennt keine Übergangsfristen, soweit ich das sehe. Ein Gesetz, dass die EU-Richtlinie voll umsetzt, muss ja bis 19. Januar 2013 in Kraft treten, aber scheint noch nicht verabschiedet worden zu sein. Folglich müsste die Angabe 31. Dezember 2031 falsch sein. Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden deutschen Gesetzes dürfte der 19. Januar 2033 gelten. Weiß jemand mehr? --Hansbaer 11:45, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dazu wird vermutlich 2016-2018 noch etwas ausgearbeitet. Ich glaube nicht, dass alle Führerscheine bis 2033 gültig bleiben werden. Denn wenn doch, dann solltet ihr keine zeitige Bearbeitung des Umtauschantrages erwarten, wenn ihr ihn erst im Dezember 2032 stellt. Denkbar wäre, dass alle vor 1944 geborenen von der Umtauschpflicht ausgenommen werden.
Als Quelle kann ich nur die mir bekannten Informationen aus meiner Dienststelle nennen. Konkretes ist wie gesagt nicht beschlossen. Auf meiner Nutzerseite gibt es einen Link, dort wird Aktuelles veröffentlicht. Gruß --Mount'N'Update (Diskussion) 23:24, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Benz' Führerschein

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Die Einleitung des Abschnitts Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland lautet derzeit: "Die erste bekannte Fahrerlaubnis erhielt 1888 Carl Benz [...]. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch übersichtlich war, glich der Unterricht einer Einführung in die Mechanik. So fertigte auch der Hersteller das Dokument aus." Ich nehme an, der zweite Satz bezieht sich auf die ersten nach Benz vergebenen Führerscheine. Momentan klingt es aber eher so (auch mit dem Hersteller-Nachsatz), als erkläre er, wie Benz' Führerscheinerwerb ablief. Für diesen sollte eine Einführung in die Mechanik des Automobils aber gerade nicht nötig gewesen sein. Kann das jemand umformulieren? --YMS 13:28, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe die Formulierung nun mal gegen eine in meinen Augen weniger missverständliche ausgetauscht, und bei der Gelegenheit auch die Bildunterschrift zu einem explizit als "Ungültig" gekennzeichneten Führerschein abgeändert, die diesen (redundant zum Artikeltext) als bis zum 31. Dezember 2031 gültig bezeichnete. --YMS 20:30, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Haben die Preußen das den US-Amerikanern nachgemacht?

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Haben die Preußen das den US-Amerikanern nachgemacht? Oder war es umgekehrt? (nicht signierter Beitrag von 91.52.153.187 (Diskussion) 03:29, 4. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Fahrzeugklassen

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Ich hatte gehofft, in diesem Artikel mehr Informationen dazu zu finden, wie sich die Fahrzeugklassen über die Jahre entwickelt haben, d.h. welche Fahrzeuge (z.B. Motorräder) durften wie lange grundsätzlich ohne Führerschein gefahren werden, wann wurden welche Beschränkungen eingeführt und später weiter verschärft, genauere Informationen über die Fahrzeugklassen zur Einführung erste Führerscheine und ihre spätere Entwicklung etc. Wer kennt sich aus und könnte das nachtragen? 88.217.97.195 23:53, 6. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Frauen und der Führerschein

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@78.51.204.138: @PibeDeOuro: Mit diesem [4] Edit bin ich nicht einverstanden und auch die zusammenfassende Begründung überzeugt mich nicht. Die Aufgabe einer Enzyklopädie ist es, ein Thema in seiner Gesamtheit für den Leser verständlich aufzubereiten. Dazu gehört auch, dass Artikel nicht einfach nur stumpf tabellarisch die Fakten auflisten, sondern eine Einbettung in den historischen Kontext aus heutiger Sicht erfolgt.


Die Tatsache, dass Frauen im Jahr 1957 nicht ohne Einverständnis ihres Ehemannes in Fahrschulen anmelden durften ist keineswegs nur aus meiner subjektiven Perspektive erstaunlich (was ja durch die Formulierung "Erst..." zum Ausdruck gebracht werden soll). Vielmehr ist es eben gerade objektiv betrachtet hier eine Wertung vorzunehmen, dass die Einführung der freien Entscheidungsmöglichkeit in diesem Bereich zu einem historisch gesehen späten Zeitpunkt erfolgte. Beispielsweise waren Frauen bereits politisch stark vertreten, passiv bereits nach dem ersten Weltkrieg und aktiv bereits bei der Ausarbeitung des GG. Dass ihnen dennoch solch grundlegende Entscheidungen verwehrt blieben, scheint mir die Formulierung "erst 1958 durften Frauen sich" aus allgemeinen Wertungsgesichtspunkten heraus durchaus zu rechtfertigen. Hier liegt also auch kein Verstoß gegen [WP:NPOV], auch wenn du mir das hier mal eben vorwirfst.

Dementsprechend würde ich meine Version gerne wieder in den Artikel stellen, möchte hier aber jetzt natürlich nicht erneut revertieren und würde deshalb jetzt erstmal hier um Antwort bitten. Viele Grüße --Macuser10 (Diskussion) 03:06, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Das ist subjektiv und nicht objektiv. Andersrum kann man ja auch sagen, dass es zu einer Zeit, als Frauen alleine kein Bankkonto eröffnen durften, keine große Ausnahme war.--77.188.26.39 00:13, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Davon hängt es aus meiner Sicht gar nicht ab. Die Tatsache, dass Frauen auch in anderen Bereichen unterdrückt wurden, schließt die objektive Möglichkeit, dass es sich hier um eine Unterdrückung bis in die Neuzeit handelte, nicht aus. --Macuser10 (Diskussion) 23:30, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Es ist auch so ersichtlich, dass es bei dem Thema bis 1958 keine Gleichberechtigung gab. Dafür braucht es deine Formulierung nicht.--78.51.16.152 14:28, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Wikepedia orientiert sich grundätzlich an den Quellen. Wenn in der Fachliteratur überwiegend "Erst 1958 durften sich Frauen ohne Einverständnis des Vaters oder Ehemannes zum Führschein anmelden" steht, dann schreiben wir das; und wenn in der Fachliteratur überwiegend "Zum Glück durften Frauen bis 1958 ohne Einverständnis des Vaters oder Ehemannes keinen Führerschein machen." steht, dann schreiben wir das. --Kurpälzer (Diskussion) 14:41, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Führerschein für Frauen

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Zitat aus dem Artikel: "Der Ausstellung eines Führerscheins an eine Frau musste der Ehemann oder Vater zustimmen."

Dies ist ja nicht belegt, und es ist auch kein Enddatum angegeben. Ich möchte nachfragen, auf was diese Einschätzung beruht. Es gab ja bis 1957 den Gehorsamsparagraph. Vielleicht ist dies hier gemeint. Aber dann hätte nur der Ehemann das Recht, nicht der Vater. Intuitiv würde ich sagen, dass die Notwendigkeit der Zustimmung durch den Vater (für unverheiratete Frauen) für 1909 plausibel ist, aber ab 1918 (oder kurz später) nicht mehr. --Leipzig-Patriot (Diskussion) 21:35, 24. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Führerschein für Frauen

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Die Behauptung, Frauen hätten für den Führerschein der Zustimmung ihres Vaters oder ihres Ehemanns bedurft, ist zwar weit verbreitet, aber – wann immer man irgendwo nachfragt – ohne jeden Beleg. Nicht nur in dem von Ihnen erwähnten Gesetz aus dem Jahre 1909, sondern auch in der 1910 erlassenen umfänglichen Durchführungsverordnung steht nichts dergleichen. Irgend eine andere Rechtsquelle ist auch nicht ersichtlich, in Betracht käme nur das Familienrecht des BGB, wo aber ebenfalls rein gar nichts zu finden war. Die falsche Angabe taucht auch auf in Ihrem Artikel Frauen in der Automobilgeschichte, dort bei der Fn. 11. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. jur. Jürgen Schwabe (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:845F:1F00:150A:E9ED:D3A:E33 (Diskussion) 15:57, 7. Mär. 2020 (CET))Beantworten

Meine Vermutung wäre, dass man hier vielleicht § 1354 BGB heranziehen könnte, dass es sich aber eher um eine theoretische Konstellation handelt, die nie zur praktischen Anwendung kam? Ansonsten erschließt sich mir die gesetzliche Grundlage im Familienrecht ebenfalls nicht, Fachliteratur aus Datenbanken konnte ich nicht finden und die Zeitungsartikel scheinen alle voneinander abzuschreiben. Wäre aber eine spannende Recherche. Im Ergebnis habe ich die Aussage jetzt vorläufig gelöscht. --Macuser10 (Diskussion) 00:01, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten