Diskussion:Geschlossene Ortschaft

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 188.104.110.178 in Abschnitt Unklarer Satz
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Zu deutschlandlastig

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Man sollte noch Regelungen von außerhalb von D hinzufügen. Dass nur im deutschen Verkehrsrecht geschlossene Ortschaften existieren, kann ich mir nicht so recht vorstellen. LG Stefan 19:56, 24. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Bringt es was, in der einleitung auf einen separaten artikel zur Schweiz zu verlinken und den dann nie anzulegen? (nein, ich bin auch nicht kompetent, den jetzt zu schreiben)

europa

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durch die erweiterung europas wird die verkehrsmischung auf unseren straßen immer intenationaler. Dieses schild kennt jeder.....


bei den ortseinganstafeln, die ja ähnliche anordnung bezüglich der geschwindigkeit enthalten gibt es noch gewaltige unterschiede. Ich rege an, zum thema eine rubrik zu schaffen, das die schilder geschlossener ortschaften im europ. raum darstellt.--217.88.165.19 11:29, 11. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt siehe Vergleich europäischer Verkehrszeichen --217.255.179.159 16:34, 20. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Kriterien

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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Ansammlung von Häusern an der Straße als geschlossene Ortschaft gilt? Zwei oder drei Häuser reichen wohl nicht, aber wie viele müssen es mindestens sein? --217.253.126.175 12:24, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Unklarer Satz

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"Davon abweichende Beschilderung hat keine rechtliche Verbindlichkeit" Was ist damit gemeint? Was wäre z.B. eine abweichende Beschilderung, die nichts bedeutet? Denke mal, das sollte spezifiziert werden - oder entfernt. -Mx (nicht signierter Beitrag von 188.104.110.178 (Diskussion) 14:49, 16. Mai 2016 (CEST))Beantworten