Diskussion:Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung
Ich halte den Artikel für irreführend: eine GbRmbH als Rechtsform gibt es nicht. Es handelt sich vielmehr nach der derzeitigen Rechtsprechung des BGH um eine schlichte GmbH, bei der die GmbH mit ihren Gläubigern eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbart hat. Es wäre sinnvoller, hierauf beim Lemma "BGB-Gesellschaft" kurz einzugehen (was etwas knapp bereits geschehen ist). Ein eigener Artikel ist nicht sinnvoll. --Caeruleus 21:06, 27. Jun 2006 (CEST)
- Du meinst doch sicherlich, dass es sich um eine schlichte GbR handelt, oder? Denn bei einer GmbH ist meines Wissens nicht nur stillschweigend sondern tatsächlich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Grüße, --Birger 23:22, 27. Jun 2006 (CEST)
- In der Tat; ich hatte mich verschrieben und im Artikel diesen Teil korrigiert, leider in der Diskussionsseite aber nicht. Sorry. --Caeruleus 09:30, 28. Jun 2006 (CEST)
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