Diskussion:Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)
Allgemein
[Quelltext bearbeiten]Kennt sich jemand aus: Gibt es die GmbH nur in Deutschland oder auch anderswo? Ist die gegebene Beschreibung auf Deutschland beschränkt? -- Schewek 18:29, 23. Feb 2004 (CET)
- Ja, in Österreich gibt es die GmbH genauso, hat jedoch kleinere Unterschiede (Stammkapital) -- MatthiasKabel 12:16, 29. Jun 2004 (CEST)
- In der Schweiz gibt es die GmbH auch -- Ein Gast
Interessant wäre auch eine Erläuterung zur GmbH & Co. und zur GmbH & Co. KG --Strangemeister 08:47, 10. Mär 2004 (CET)
Stimmt der Satz, dass ab 500 Arbeitnehmern ein Aufsichtsrat einzurichten ist oder beträgt die Grenze jetzt nicht nach § 1 Nr. 2 MitbestG 2.000 Arbeitnehmer? --Andrsvoss 09:55, 10. Apr 2004 (CEST)
Vielleicht könnte auch jemand etwas über die GmbH in Gründung sagen?
Vielleicht könnte auch jemand etwas über die gGmbH sagen (heisst glaub ich soviel wie "gemeinnützige GmbH")?
Ich habe die Seite überarbeitet und insbesondere die landesspezifisch unterschiedlichen Angaben in jeweils einem Absatz für D, A und CH zusammengefasst. Ich habe den Artikel auf Überarbeiten gesetzt, weil sich in der D und A-Fassung Fehler beim Übertragen eingeschlichen haben könnten, da einige Formulierungen vorher nicht ganz klar gewesen sind. Könnte noch jemand, der sich mit der deutschen und österreichsichen GmbH-Gesetzen auskennt, dies prüfen, korrigieren und dann das überarbeiten wieder entfernen.
Liebe Grüsse --Rabe4127 21:36, 23. Mär 2005 (CET)
Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar, weiss jemand wo sich der Paragraph im Gesetz, in dem steht, dass bei Einbringung von Grundstücken der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss, befindet? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
- Sofern sich Deine Frage auf die Schweiz bezieht:
- Dies nennt man eine Qualifizierte Gründung und läuft ähnlich ab wie bei der AG. Hier siehst Du die gesetzlichen Grundlagen und dass jede Einbringung in das Geschäft vom Notar erfasst und geprüft werden muss.
- Gruss --Flyout 09:55, 29. Mär 2005 (CEST)
- Grundstücksgeschäfte sind generell notariell zu beglaubigen, insofern würde ich ins BGB §873(2) sehen. MatthiasKabel 10:15, 29. Mär 2005 (CEST)
Ein Gesellschaftsvertrag ist regelmäßig nicht notariell zu beurkunden. Soweit es sich um eine in das Handelsregister (HR) einzutragende Gesellschaftsform handelt, ist der Antrag zur Eintragung in das HR jedoch nur in notarieller Form möglich, da andernfalls das HR nicht tätig wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Grundstücke bei der Gründung eingebracht werden oder nicht. Für die späteren Geschäftstätigkeiten (Einkäufe oder Verkäufe, Vermittlungen, Dienstleistungen) der GmbH ist, vorbehaltlich einiger Ausnahmen im Immobilien- und Gesellschaftrecht, keine notarielle Form vorgeschrieben. Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist hingegen regelmäßig - d.h. unabhängig von der Rechtsform der Vertragsparteien - notariell zu beurkunden. Andernfalls ist eine Eintragung im Grundbuch nicht zulässig.
--Pietzsch 17:38, 24. Nov 2005 (CET)
Ganz nebenbei: Habe im Internet nirgens etwas über die "null-mann-GmbH" gefunden. Wäre gut, wenn das mal erweitert werden könnte. Soweit ich weiß, ist diese Konstruktion zumindest nach teilweiser Ansicht vorübergehend zulässig.
Mindesteinlage........
[Quelltext bearbeiten]Da es immer wieder Änderungen bei der mind. Höhe der Stammeinlage gibt (einmal 10000; einmal 25000 Euro); hab ich mich mal im Internet umgeschaut und folgendes gefunden:
- Ab 1.1.06 gilt also 10000Euro.
- Ich hab das auch schon mal vermerkt. Hoffe das dies ok ist!--Topfklao 14:42, 6. Okt 2005 (CEST)
- Es ist keineswegs beschlossen, dass ab 1.1.2006 ein Mindestkapital von 10.000 gilt - schließlich ist der Gesetzentwurf in der abgelaufenen Legislaturperiode vom Bundestag nicht mehr verabschiedet worden und muss deshalb erst noch einmal im Bundestag eingebracht werden. Este 18:25, 24. Nov 2005 (CET)
Der Artikel führt leider nicht auf, woher das geld kommt, und was man damit machen darf. muss es eigenes, real vorhandenes vermögen sein? vermögen einer firma? ein kredit? darf man es ausgeben? muss es immer aufm konto bleiben? kann man davon sachwerte im eigentum der firma kaufen (computer, mobiliar etc.)? Dies halte ich für sehr wichtige fragen, um ansatzweise abzuschätzen ob man über möglicherweise ein gmbh gründen könnte.
- guck mal beim verlinkten Stammkapital ...Sicherlich Post 09:05, 30. Aug 2006 (CEST)
Da das veränderte Stammkapital (von 25.000€ auf 10.000€) bei der GmbH nun 2007 kommt sollte man dies vielleicht doch noch in dem Artikel wenigstens erwähnen finde ich. Hierzu habe ich noch folgenden Link rausgekramt Stammkapital GmbH Jack25995 16:00, 12. Dez. 2006 (CET)
So viel ich weiß ist dieses Thema schon vom Bundestag (März 2007) abschließend berabeitet worden. Mindesteinlage ist nun also 10000 Euro. Könnte also mal in den entsprechenden Texten angepasst werden! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.122.102.210 (Diskussion • Beiträge) 13:39, 5. Jul 2007) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 14:40, 5. Jul. 2007 (CEST)
- Richtig, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft (ab 2008 AFAIR), noch gelten die 25.000 € wie eh und je. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 14:40, 5. Jul. 2007 (CEST)
Wurde denn das jetzt nicht beschlossen? Wir diskutierten letztens im Unterricht und waren uns da auch nicht 100%ig sicher!--212.123.105.146 09:42, 17. Sep. 2008 (CEST)
- die 10.000 sind eigentlich schon lange vom Tisch. Das Mindest-Stammkapital bleibt bei 25.000.--Udo.Netzel 13:12, 17. Sep. 2008 (CEST)
- das ist ja schon richtig. Das MoMiG ist jetzt in Kraft und hat an den 25000€ für die normale GmbH nichts geändert. Aber es gibt jetzt die Unternehmergesellschaft, die mit einem Stammkapital von unter 25000€ ausgestattet werden kann. Mindestens aber 1 €.
Gemeinnützigkeit (gGmbH)
[Quelltext bearbeiten]Leider ist hier nicht so viel über die Gemeinnützige GmbH zu finden. Kennt sich jemand damit aus? Z.B. zählt das normale Gesetz der GmbH (also GmbHG) ? In diesem Gesetz finde ich die Gemeinnützigkeit nicht. Wäre klasse, wenn dazu jemand noch ein paar Takte schreiben könnte. Danke.Axel 10:34, 4. Jan 2006 (CET)
- das habe ich gerade gelesen - eine gGmbH hat, wenn nicht einen eigenen Artikel, so doch eine weitergehende Erläuterung hier verdient. Mal sehen, kommt demnächst. Tipp bis dahin: die Gemeinnützigkeit ist in der AO geregelt. --Omi´s Törtchen 23:57, 29. Mär 2006 (CEST)
Neue einleitung
[Quelltext bearbeiten]danke an die torte von Oma für die einleitung! .. finde sie ganz gut .. aber "Die GmbH hat selbständige Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden" .. ist das nicht redundant zu "ist eine eigenständige juristische Person" ? ...Sicherlich Post 23:25, 29. Mär 2006 (CEST)
- jup, dem ist so; allerdings ist ein kurzer erklärender Satz, was genau eine jur.Pers. ausmacht, nicht ganz verkehrt, denke ich. Vielleicht sollte ich es etwas umstellen? --Omi´s Törtchen 23:57, 29. Mär 2006 (CEST)
- okay wenn du es für wichtig hälst .. vielleicht ganz gut im sinne des oma-tests ;) ... ist für mich halt redundant aber wahrscheinlich nicht für alle ... also passt! danke! ...Sicherlich Post 00:49, 30. Mär 2006 (CEST)
Aktuelle Entwicklungen
[Quelltext bearbeiten]Folgender Absatz stand bisher unter Aktuelle Entwiklcungen:
"Das Bundeskabinett hatte am 1. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sah vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abzusenken. Das Gesetz sollte zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Es konnte jedoch aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr in der 15. Legislaturperiode verabschiedet werden. Am 23. September 2005 hat der Bundesrat das sogenannte MindestkapG, BR-Dr 619/05, abgelehnt. In der Praxis war der Gesetzesentwurf ohnehin als völlig unzureichende Reaktion auf die schwindende Konkurrenzfähigkeit der Rechtsform der GmbH (vor allem gegenüber den vermehrt von deutschen Unternehmern genutzten ausländischen Gesellschaftsformen (sog. "Briefkastengesellschaften") gewertet worden.
Für April 2006 ist nun die Vorlage eines Diskussionsentwurfes des Bundesjustizministeriums für eine umfassende Reform des GmbH-Gesetzes geplant. Dem Vernehmen nach wird der Reformentwurf die Problemfelder Mindestkapital, Eigenkapitalersatzrecht, Cash Pooling, Geschäftsführerhaftung, "Firmenbestattungen" und wohl auch den gutgläubigen Erwerb von GmbH-Anteilen und den Wegzug von GmbHs in das europäische Ausland aufgreifen und neu regeln."
Die GmbH-Reform stockt, das ist klar. Nur wie ist der momentane Stand? Ich habe keine Quelle gefunden, die eine Einstellung der o.g. Verfahren belegt. Daher sind die Verfahren m.E. noch aktiv und sollten ggf. mit einem Zusatz geführt werden. --Ulle 18:14, 15. Mai 2006 (CEST)
- Das eine Verfahren ist abgeschlossen, weil die 15.Legislaturperiode beendet ist und der Gesetzentwurf bisher nicht erneut eingebracht worden ist. Zum anderen liegt ebenfalls noch kein Gesetzentwurf vor, ein Verfahren ist also noch gar nicht in Gang gebracht - und der April ist längst vorbei. Also nix is aktuell. Falls du aber konkrete Anhaltspunkte hast, dann bitte auch konkret: Gesetzentwurf von wem und wann und wo eingebracht? Este 21:22, 15. Mai 2006 (CEST)
- Kenne mich mit den einzelnen Gesetzgebungsverfahren nicht aus, aber die Reform und deren verschiedenste Ausprägung schwebt ständig durch die Fachliteratur. Mich störte aber dein unkommentiertes Löschen ohne selbst etwas Neues einzubringen (siehe Was ist Vandalismus?. Insofern: bevor du wieder einfach etwas löscht, tue dies bitte richtig und kommentiere es entsprechend. --Ulle 21:36, 15. Mai 2006 (CEST)
- Und mich stört es, wenn jemand einfach so etwas hinschreibt bzw. behauptet, ohne es belegen zu können - weil etwas irgendwo schwebt! Ist das dein Verständnis von seriöser Information? Este 22:16, 15. Mai 2006 (CEST)
- Und was deinen Vorwurf des Vandalismus anbelangt: Ich habe zwar ohne Begründung geändert, aber nicht ohne Grund. Este 22:24, 15. Mai 2006 (CEST)
- ein ersatzloses löschen halte ich auch nicht für angebracht; ggf. kann ja unter "geschichte" o.ä. erwähnt werden das es entsprechende vorhaben usw. gab und wie es sich entwickelt hat; ist ja wohl relevant genug dafür ...Sicherlich Post 22:28, 15. Mai 2006 (CEST)
- @ Este: Falsch war es ja nicht, was da stand. Lediglich überholt. Insofern wäre es angebracht, die Informationen zu relativieren. Und löschen tut auch ein echter Vandale mit Grund. --Ulle 22:44, 15. Mai 2006 (CEST)
- Ich habe jetzt mal einen modifizierten Absatz reingenommen. Das Thema ist zu wichtig und präsent, um es unkommentiert zu lassen. --Ulle 22:54, 15. Mai 2006 (CEST)
- @ Este: Falsch war es ja nicht, was da stand. Lediglich überholt. Insofern wäre es angebracht, die Informationen zu relativieren. Und löschen tut auch ein echter Vandale mit Grund. --Ulle 22:44, 15. Mai 2006 (CEST)
- ein ersatzloses löschen halte ich auch nicht für angebracht; ggf. kann ja unter "geschichte" o.ä. erwähnt werden das es entsprechende vorhaben usw. gab und wie es sich entwickelt hat; ist ja wohl relevant genug dafür ...Sicherlich Post 22:28, 15. Mai 2006 (CEST)
- Und was deinen Vorwurf des Vandalismus anbelangt: Ich habe zwar ohne Begründung geändert, aber nicht ohne Grund. Este 22:24, 15. Mai 2006 (CEST)
- Spekulationen gehören ja nun wirklich nicht in Wikipedia - und irgendeine Quelle für deine Behauptungen hast du bisher auch nicht geliefert. Und was in der letzten Legislaturperiode war, kannst du allenfalls in einen Abschnitt Historie einstellen - aber nicht unter aktuelle Entwicklungen. Und für wen soll eigentlich ein nicht verwirklichter Gesetzentwurf so relevant sein, dass er in wikipedia erwähnt werden muss. Este 17:55, 16. Mai 2006 (CEST)
- Ok, mach was du willst. Wieder ein typischer Wikipedia-Fall, wie er zuletzt leider allzu häufig vorkommt. Das Halbwissen häuft sich.
Wo siehst du hier Spekulationen? Hast du aktuelle Fachliteratur gelesen? Dann weißt du, dass die GmbH-Reform dringend gefordert und auch aktuelle umgesetzt wird. Schlag einfach mal alle GmbHR, DB, BB usw. des letzten halben Jahres auf. Da findest du genug Quellen. Zudem habe ich ständig Seminar- und Fachvorträge mit Mitgliedern des BMJ auf dem Tisch. Es tut sich also was. Und für den Praktiker ist es sehr wohl von Bedeutung, was sich an dem Rechtsgebilde der GmbH tut. Das solltest du als Steuerrechtler (bist du das wirklich?) eigentlich wissen. Es macht gerade eine Online-Enzyklopädie aus, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und wiederzugeben. Schade. Schreib du an dem Artikel, wie du es für richtig hälst. --Ulle 18:58, 16. Mai 2006 (CEST)
- Ok, mach was du willst. Wieder ein typischer Wikipedia-Fall, wie er zuletzt leider allzu häufig vorkommt. Das Halbwissen häuft sich.
- Spekulationen gehören ja nun wirklich nicht in Wikipedia - und irgendeine Quelle für deine Behauptungen hast du bisher auch nicht geliefert. Und was in der letzten Legislaturperiode war, kannst du allenfalls in einen Abschnitt Historie einstellen - aber nicht unter aktuelle Entwicklungen. Und für wen soll eigentlich ein nicht verwirklichter Gesetzentwurf so relevant sein, dass er in wikipedia erwähnt werden muss. Este 17:55, 16. Mai 2006 (CEST)
- Ja-genau, das Halbwissen häuft sich. Du wirfst mir Halbwissen vor und behauptest gleichzeitig, dass die GmbH-Reform aktuell umgesetzt wird, kannst aber keine Fundstelle für einen Gesetzentwurf nennen. Es geht nicht darum, wer in welcher Fachzeitschrift was gefordert hat, sondern um einen konkreten Gesetzentwurf, in dem genau das steht, was du hingeschrieben hast. Alles andere ist irrelevant weil niemand weiß, was wann wirklich beschlossen wird. Eine Enzyklopädie ist nach meinem Verständnis kein Steuerberaterbrief - und was in den Fachzeitschriften steht, musst du hier nicht wiederholen. Ich habe nicht behauptet, dass ich mehr Kenntnisse über eine Reform des GmbH-Gesetzes habe als du, aber ich wehre mich dagegen, dass du Inhalte eines angeblichen Gesetzentwurfs verteidigst, denn bisher niemand gesehen hat - oder hast du? Sobald du einen Gesetzentwurf hast, ist eine Ergänzung im Abschnitt "Aktuelle Entwicklung" angebracht. Alles was ich gelöscht habe, betraf die Vergangenheit. Und es geht nur um eine objektive Information in Wikipedia, nicht um mich und nicht um dich. Este 19:25, 16. Mai 2006 (CEST)
Ich war gerade auf der BMJ-Seite; dort ist kein Gesetzentwurf in der Richtung zu finden. Este 20:27, 16. Mai 2006 (CEST)
- Am 29.5.2006 hat das BMJ den Gesetzesentwurf vorgelegt, siehe Pressemitteilungen auf bmj.bund.de. Konkreter geht es wohl nicht. Im übrigen stimme ich Ulle hinsichtlich des Halbwissens zu. --Issi 13:54, 14. Jun 2006 (CEST)
- Ich vermisse hier die Beschreibung und Entwicklung. Warum wurde die rausgelöscht? --84.173.29.102 14:11, 21. Mai 2006 (CEST)
Der Artikel ist im aktuellen Zustand irreführend. "Um im Wettbewerb gegen die Ltd. bestehen zu können, wurde die Vorschrift gestrichen, wonach eine Deutsche GmbH ihren Sitz nicht im Ausland haben kann." vs. "Sitz der Gesellschaft ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Der Sitz muss in Deutschland liegen. ".
die Höhe des Stammkapitals min. 100 euro
[Quelltext bearbeiten]"die Höhe des Stammkapitals: Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 25.000 Euro, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 100 Euro betragen, vgl. § 5 Abs. 1 GmbHG" mit den 100 Euro ist doch schon überholt, oder nicht. mein lehrer hat davon gesprochen. ein Gast
- Du verwechselst hier Stammeinlage und Stammkapital. Einfach mal ins Gesetz gucken. --84.173.29.102 14:10, 21. Mai 2006 (CEST)
LLC
[Quelltext bearbeiten]Wieso wird denn die LLC auf die GmbH verlinkt? Diese beiden Gesellschaftsformen sind nun wirklich nicht vergleichbar. Eine LLC ist in etwa eine KG ohne Komplementär. Lediglich steuerlich wird sie in Deutschland, je nach Ausgestaltung, als Kapitalgesellschaft behandelt. Wie kann man die Weiterleitung aufheben?.--Issi 13:57, 26. Mai 2006 (CEST)
- Nach der Weiterleitung wird der Artikel, von dem aus weitergeleitet wurde, unterhalb des Zielartikels dargestellt. Klicke darauf und du gelangst in den eigentlichen Artikel. Jedoch solltest du nach Aufhebung der Weiterleitung wenigstens ein paar Zeilen zur LLC schreiben, um keinen leeren Artikel stehen zu haben. --Ulle 10:07, 9. Jun 2006 (CEST)
- Vielen Dank, Herr Kollege (Ulle aus Mannheim, das kann doch kein Zufall sein ;) ), und schöne Grüße aus Hamburg. --Issi 09:56, 14. Jun 2006 (CEST)
Haftungsdurchgriff auf GmbH-Gesellschafter
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht wäre es der Vollständigkeit halber sinnvoll, etwas über die Haftung der GmbH-Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern einzufügen.
Verständnisproblem
[Quelltext bearbeiten]diese Ergänzung verstehe ich nicht; was will mir der schreiber sagen? ...Sicherlich Post 17:12, 16. Aug 2006 (CEST)
- Den Sinn kann ich so auch nicht erfassen - Vielleicht geht es in Richtung "Es ist nicht möglich, das Gründungskapital durch die Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu ersetzen. Ein der Kapitalgesellschaft durch den Gesellschafter zur Verfügung gestelltes Darlehen kann aber unter Umständen Eigenkapitalersetzenden Charakter bekommen." ? --Omi´s Törtchen ۩ - ± 17:55, 16. Aug 2006 (CEST)
- hmmm; also das in dem satz lesen zu wollen erfordert reichlich interpretation ;) .. ich habe den satz erstmal rausgeworfen da ich ja offensichtlich nicht der einzige bin der es nicht versteht und so ganz blöd bin ich in dem gebiet auch nicht ;) .... @ es ist nicht möglich ... das passt IMO eher bei Stammkapital oder? .. wobei ich wieder gern quellen hätte; zwar stimme ich dem zu aber unbelegtes zeug ist immer so "naja wikipedianer denken sich mal folgendes ..." ;o) ...Sicherlich Post 18:41, 16. Aug 2006 (CEST) QUellen so mit <ref> Fußnotentext </ref>
Frage eines Gründungsinteressierten
[Quelltext bearbeiten]1.) "die Höhe des Stammkapitals - Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 25.000 Euro, " Kann jemand noch erklären, wieviel davon "bar" sein muss und wieviel man quasi als "Pfand" (Haus, Auto, Boot) hinterlegen kann?
2.) Gibt es bereits einen Plantermin ab wann die neue 10.000 EUR Regelung einsetzen könnte? wÜrd mich brennend interessieren´, weil ich ne GmbH als Rechteinhaber brauche, bevor ich mir Projekt und Venture-Capital hole - also bevor ich an die Geldquellen gehen will.
Wäre nett, wenn der Text so ergänzt würde, dass er mir und anderen diese Frage aufklärt. Ansonsten Wiki ist genial!!
mfg Martin
zu 1.)
- Ist es meines Wissens nach nirgendwo geregelt wie viel des Stammkapitals bar eingezahlt werden muss. Man kann also auch das gesamte Stammkapital mit Sachgegenständen hinterlegen.
zu 2.)
- Wie die Diskussion oben zeigt ist man sich in diesem Punkt zumindest bei der Wikipedia noch uneinig. ;-) Laut meinem Lehrer soll das Gesetz Anfang 2007 in Kraft treten. Hier noch eine kleine Verlinkung zu diesem Thema GmbH
Mit freundlichem Gruß Jack25995 16:07, 12. Dez. 2006 (CET)
- zu 1) Dann braucht man aber auch einen Sachgründungsbericht, außerdem muss dann sofort das ganze Stammkapital erbracht werden.
- zu 2) Wohl eher Oktober 2007, wenn nicht gar zum Ende nächsten Jahres.--Issi 18:08, 12. Dez. 2006 (CET)
Zusätzlicher Absatz: Beispiel für eine GmbH
[Quelltext bearbeiten]Grüße! ich wollt nur mal ein Beispiel für eine GmbH in Deutschland mit unterbringringen um mal zu zeigen wie eine Firma im Alltag außehen kann die eine GmbH ist. Ich hoffe ich kann das verständlich machen!
M.Süsser (nicht signierter Beitrag von Benutzer:M.Süsser (Diskussion | Beiträge) )
- Und wieso hast du ausgerechnet "deine" GmbH hier als Beispiel angegeben? Das riecht mir zu stark nach Selbstdarstellung. Ich werde das entfernen. --82.83.228.36 17:56, 28. Okt. 2006 (CEST)
- genau, dieses Beispiel erklärte für den Benutzer rein garnichts und dient nur dazu, den Namen einer nicht WP:RK entsprechenden Firma in die WP zu schleusen. Andreas König 18:08, 28. Okt. 2006 (CEST)
"Mindeststammkapital beträgt derzeit 10.000 Euro"???
[Quelltext bearbeiten]Siehe Stammkapital: „Bei GmbHs in Deutschland muss das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen“. Was stimmt nun? -- IP 15:47, 7. Nov. 2006
- Der Artikel über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung weist auf seinen Artikelstand hin: Juni 2005. Er ist insofern richtig, nur nicht mehr aktuell.
- Die Änderungen zum Stammkapital wurden zwar beschlossen, aber dann auch wieder blockiert. Am besten kann man das wohl im Artikel GmbH-Gesetz klären. -- Simplicius ☺ 22:30, 19. Nov. 2006 (CET)
laut GmbH-Gesetz http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__5.html 25.000 -- Lysior 15:54, 19. Mär. 2010 (CET)
Unverständlich
[Quelltext bearbeiten]Ich habe ziemliche Probleme, den Artikel zu verstehen, speziell die Einleitung, obwohl ich mich nicht für ungebildet halte. Es wimmelt nur so von juristischem Fachjargon, den man als Nichtjurist nur schwer versteht. Nur mal ein paar Beispiele:
- Kapitaleinlage
- juristische/natürliche Person
- unbeschränkte Haftung
- Kapitalerhaltungsvorschriften
Teilweise sind einige der Begriffe in Nebensätzen erklärt (z.B. juristische Person), aber alles in allem finde ich es schwer verständlich. Vielleicht hat mal jemand Lust, die Einleitung in Deutsch für Normalsterbliche zu übersetzen?
Auch finde ich, dass die ständige Nennung der Paragraphen und Daten (§ 11 Abs. 2 GmbHG) sehr den Lesefluss stört. In juristischen Fachtexten mag das schön und richtig sein, aber dies ist eine Enzyklopädie!
--Olenz 14:24, 20. Dez. 2006 (CET)
- Ich kann dein Anliegen nachvollziehen, kann mir aber nur schwer vorstellen, wie man das formulieren könnte für vollkommene Laien. --Issi 21:14, 20. Dez. 2006 (CET)
Ich finde, bei der juristischen Person ist das schon ganz gut gelungen. Vielleicht versuche ich es selbst einmal. Ich möchte auch nochmal betonen, dass ich den Artikel insgesamt schon ziemlich gut finde, aber es besteht noch Raum für Verbesserungen. --Olenz 08:42, 21. Dez. 2006 (CET) --Olenz 08:42, 21. Dez. 2006 (CET)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung heißt es: „ Gesellschafter, die ihre Einlagen ordnungsgemäß erbracht und in der Folgezeit nicht gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen haben, haften regelmäßig nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH.“ Dieser Satz ist irreführend. Der naheliegende Umkehrschluss aus dieser Aussage ist, dass Gesellschafter, die ihre Einlage nicht ordnungsgemäß erbracht haben, für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Das ist aber definitiv falsch. Sind nicht die Stammeinlagen aller (!) Gründer ordnungsgemäßg erbracht, kann die GmbH als solche gar nicht entstehen. Die Gründer können hier höchstens für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH in Anspruch genommen werden. fsh --84.57.35.5 19:32, 13. Jan. 2007 (CET)
Struktur zwischen allgemeine Erklärungen und länderspezifischen Infos
[Quelltext bearbeiten]Hier in dem Artikel werden zum einen Infos über das Kunstrukt einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genannt, als auch viele Deutschlans-spezifische Infos. Ich würde dafür plädieren die Deutschlandspezifischen Infos auf z.B. GmbH (Deutschland) auszulagern (ähnlich wie das bereits bei Aktiengesellschaft bzw. Aktiengesellschaft (Deutschland) gehandhabt wird) und diesen Artikel auf die allgemeinen Grundcharakteristiker dieser Gesellschaftsformen sowie die entprechenden Links zu den länderspezifischen Seiten zu beschränken. Wie seht ihr das? Gruß Bahnemann 00:11, 25. Jan. 2007 (CET)
- Go for it, halte ich für einen überzeugenden Vorschlag. Dabei aber bitte extrem auf die Präzision der Formulierungen achten, keine unkomplizierte Materie. --Grüße, DINO2411FYI 00:13, 25. Jan. 2007 (CET)
- Finde ich vernünftig. Der Österreich-Artikel ist ja schon in GesmbH ausgelagert.Karsten11 21:25, 25. Jun. 2007 (CEST)
- Meine volle Unterstützung - vorbildlich sind in diesem Zusammenhang die Artikel Verfassung oder Aktiengesellschaft. -- Zehnfinger 00:56, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Finde ich vernünftig. Der Österreich-Artikel ist ja schon in GesmbH ausgelagert.Karsten11 21:25, 25. Jun. 2007 (CEST)
Hab's mal entsprechend überarbeitet. -- Zehnfinger 18:24, 11. Nov. 2007 (CET)
Jetzt gibt es aber das Problem, dass es inzwischen kein allgemeines Lemma für die GmbH mehr gibt, sondern nur noch eine Begriffsklärungsseite. Damit sind Interwikilinks auf andere Sprachversionen unmöglich geworden, siehe meine Anmerkungen dort.--Micge (Diskussion) 18:30, 15. Okt. 2018 (CEST)
Kapitalerhöhung
[Quelltext bearbeiten]Welche Gründe und Möglichkeiten gibt es für eine Kapitalerhöhung der GmbH? Gruß --ChrisGH 20:31, 6. Mär. 2007 (CET)
Aktuelle Entwicklungen
[Quelltext bearbeiten]Das Bundeskabinet hat am 23. Mai 2007 Reformen des GmbH-Rechts beschlossen. Der Artikel sollte angepasst werden.
Quellen/Material:
- Bundesministerium für Justiz: Reformen für Gründer – das MoMiG
- Universität Augsburg - Juristische Fakultät - Prof. Dr. Thomas M. J. Möller: Modernisierung des GmbH-Rechts – Referentenentwurf (MoMiG)
--jigoro 15:49, 12. Jun. 2007 (CEST)
Ich habe mal den Begriff Mini-Gmbh für die UG entfernt. Dieser Begriff oder auch 1-Euro-GmbH wird hauptsächlich als Marketingbegriff bei diversen Gründungsagenturen verwendet. Man muss nur den Begriff "googeln". Welcher Begriff sich umgangsprachlich durchsetzt bleibt abzuwarten, kann ja auch einfach nur "UG" sein. --Salier100 04:18, 17. Aug. 2008 (CEST)
1-Euro-GmbH
[Quelltext bearbeiten]Was ist mit der ein Euro GmbH? Wird hier gar nicht erwähnt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.182.65.132 (Diskussion • Beiträge) 21:37, 18. Aug 2007) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 21:40, 18. Aug. 2007 (CEST)
- Mussu lesen Unternehmergesellschaft. Steht da auch. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 21:40, 18. Aug. 2007 (CEST)
Kapitalertragssteuer
[Quelltext bearbeiten]die wurde abgeschafft es gibt jetzt so eine abgeltungssteuer(25%+SolZ+eventuelle KiSt)
Gründungskosten
[Quelltext bearbeiten]M. E. erfüllt der neu eingefügte Absatz in weiten Teilen die Negativkriterien von WP:WWNI, Punkt 9. Für eine Enzyklopädie erscheint es mir jedenfalls irrelevant, wie viel die Beglaubigung der Gesellschafterversammlung durch den Notar kostet. Ich habe den Absatz daher gekürzt. Geisslr 23:50, 20. Sep. 2010 (CEST)
- Kann ich schlicht und ergreifend gar nicht nachvollziehen, schon gar nicht den Bezug auf Punkt 9. Der Absatz enthält weder Anleitungen noch Ratschläge. Bitte um weitere Meinungen und ggf. Rückabwicklung. Juliane 01:36, 21. Sep. 2010 (CEST)
- Hallo Juliane, Formulierungen wie "Eine minimale Ersparnis kann man erzielen, wenn" sind schon recht Ratgeber-like. Aber abgesehen davon finde ich es hier einfach viel zu ausführlich. Wenn wir jetzt anfangen, jeden einzelnen Ausgabenposten einer GmbH hier aufzudröseln, dann steht als nächstes drin, wie eine GmbH Stromkosten sparen kann und dann kommt ein Essay über Vor- und Nachteile eines GmbH-Büros im eigenen Haus. Ich denke, 2 Sätze zu den Gründungskosten reichen einfach. In der von dir eingefügten Länge wäre das evtl. was für eine Seminararbeit zum Thema "Gründung einer GmbH". Aber für hier nach meinem Geschmack zu viel. Gruß Kai. Geisslr 07:18, 21. Sep. 2010 (CEST)
Lohnsteuer
[Quelltext bearbeiten]Hier stehen verbesserungswürdige Dinge. Der Geschäftsführer ist Dienstnehmer, jedoch kein Arbeitnehmer, der Klammerzusatz erweckt aber diesen Eindruck. Außerdem ist es inzwischen möglich, dass Geschäftsführer als Selbständige ihr Entgelt der Gesellschaft in Rechnung stellen. Belege dafür muss ich allerdings erst suchen. Wenn ich Quellenangaben gefunden habe, würde ich ändern. --Immofried 00:50, 23. Okt. 2010 (CEST)
Ausnahmen der beschränkten Haftung
[Quelltext bearbeiten]Sollte man die erwähnen? Bspw. denke ich da an die persönliche Haftung des/der Geschäftsführer, wenn Sozialabgaben oder die Umsatzsteuer falsch berechnet oder nicht vollständig abgeführt werden oder die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen die den Umweltschutz betreffen oder auch der Fall, wenn der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät stellt: Auch hier haftet er persönlich schadensersatzpflichtig gegenüber der GmbH. Ich denke es gibt noch weitere Fälle (z.B.: wenn die Buchhaltung der Maurer übernimmt). --Hochachtungsvoll: Q Nut 16:44, 10. Feb. 2011 (CET)
Historie und internationaler Vergleich
[Quelltext bearbeiten]Ich vermisse im Artikel Angaben zur Geschichte der GmbH. Seit wann gibts die in D? Hat sie sich seit damals stark verändert? Was waren die Gründe ihrer Einführung? Gabs damals viellecht schon ähnliche Vorbilder im Ausland? Was ist mit den aktuellen Varianten im Ausland, wie SARL etc? Sind die später entstanden? Nach deutschem Vorbild? Mit wesentlichen Unterschieden? Vielleicht auch ein Hinweis drauf, daß die "LLC" nicht vergleichbar ist... --BjKa 11:15, 23. Mär. 2011 (CET)
- Nur kurz: GmbH entstand 1892, hatte kein internationales Vorbild, wurde aber selbst recht schnell dazu. --Immofried 00:18, 24. Mär. 2011 (CET)
- Bei Kapitalgesellschaft_(Vereinigtes_Königreich)#Geschichte liest man etwas anderes. Die englische Ltd. gab es schon seit den 1850ern mit Haftungsbeschränkung. --Carl B aus W (Diskussion) 12:03, 13. Aug. 2018 (CEST)
Anstellung des Geschäftsführer
[Quelltext bearbeiten]Dieser Abschnitt ist nicht konform mit Geschäftsführung#Geschäftsführungsorgane, wo gesagt wird, dass
- Für die folgenden Gesellschaften muss der Geschäftsführer nicht Gesellschafter sein (Fremdgeschäftsführer), er ist dann leitender Angestellter und wird "bestellt" durch den Eigentümer
--PiNy (Diskussion) 21:29, 8. Aug. 2012 (CEST)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist nach deutschem Recht eine juristische Person des Privatrechts
[Quelltext bearbeiten]Ich glaube nicht, dass das richtig ist, was aktuell in dem ersten Satz des Artikels steht. Vermutlich ist das aber nur unglücklich formuliert. Gemeint ist wohl, dass konkrete GmbHs juristische Personen sind. Der Artikel handelt aber nicht von einer konkreten GmbH sondern von der Rechtsform? Gehe ich da recht in meiner Annahme?--Jocme (Diskussion) 10:59, 24. Dez. 2015 (CET)
- Korrigiert --Juliane (Diskussion) 13:59, 24. Dez. 2015 (CET)
Musterprotokoll
[Quelltext bearbeiten]Ich habe klargestellt, dass ein Musterprotokoll nicht verwendet werden muss. Die Verwendung des Musterprotokolls hat auch nichts mit einer Einpersonengesellschaft zu tun. Daher ebenfalls gestrichen. Weiterhin habe ich auf den primären Text des Musterprotokolls aus dem Bundesgesetzblatt verlinkt und nicht auf eine sekundäre Quelle. --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:16, 31. Jan. 2017 (CET)
- Für die Gründung im vereinfachten Verfahren ist das Musterprotokoll nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 1a GmbhG obligatorisch: "(1a) Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Für die Gründung im vereinfachten Verfahren ist das in der Anlage bestimmte Musterprotokoll zu verwenden. Darüber hinaus dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden." R2Dine (Diskussion) 09:58, 1. Feb. 2017 (CET)
- Das ist absolut richtig. Ich wollte den Eindruck vermeiden, dass in bestimmten Fällen das Musterprotokoll verwendet werden MUSS. Diese Meinung hört man immer wieder. Ich habe dies nun durch einen weiteren Satz gelöst und gleich die Konsequenzen bei den Kosten aufgenommen. Außerdem sind es genau genommen nicht ein sondern zwei Musterprotokolle. Auch dieses habe ich berücksichtigt. --Michael Metschkoll (Diskussion) 15:42, 1. Feb. 2017 (CET)
- Nichts für ungut, doch die Änderung von 15:43 Uhr ist so sicherlich keine Verbesserung des Artikels. Der Absatz behandelt in der Vorversion allein das vereinfachte Verfahren, die Ergänzung um "Sofern abweichende Bestimmungen vereinbart werden soll, kann auch eine Satzung nach allgemeinen Regeln verwendet werden, wodurch bei einer Gründung bis ca. 30.000,00 EUR Stammkapital höhere Kosten als bei Verwendung eines Musterprotokolls entstehen." erzeugt einen Sprung hin zum normalen/klassischen Gründungsverfahren, ohne dieses entsprechend deutlich zu benennen. So kann bei Lesern bspw. der Eindruck entstehen, dass es ein vereinfachtes Verfahren unter Verwendung einer "Satzung nach allgemeinen Regeln" gebe. Im Übrigen gelten die "allgemeinen Regeln" (Formzwang, Mindestinhalt) auch beim Musterprotokoll fort. Der Hinweis auf höhere Kosten ist m.E. enzyklopädisch mindestens an der Stelle zu vernachlässigen, auch sehe ich kein Erfordernis explizit darauf hinzuweisen, dass es zwei Ausführungen des Musterprotokolls gibt. Sollte letzteres unbedingt betont werden sollen, so wäre IMHO auch der wesentliche Unterschied der beiden Varianten zu benennen (a: Einpersonen- vs. b: Mehrpersonengesellschaft) und nicht der etwaige Eindruck zu erwecken, als bestünde eine weitergehende Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Musterprotokollen.
- Habe mir erlaubt den Absatz grundlegend zu überarbeiten und IMHO zu strukturieren [1]: erst beide Gründungsverfahren benennen, dann das vereinfachte Verfahren in aller Kürze erläutern. Hoffe meine Überarbeitung ist konsensfähig, ansonsten gerne direkt nachbessern oder hier Kritik äußern, danke. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 16:53, 1. Feb. 2017 (CET)
- Die Kostenfrage beim Musterprotokoll sollte erwähnt werden, da ansonsten unklar bleibt, warum ein vereinfachtes Verfahren gewählt wird. Die Kosten sind der einzige Vorteil. Ich habe aber nur einen allgemeinen Hinweis aufgenommen und gleich den Unterabschnitt Gründungskosten überarbeitet und dort auch diesen Hinweis aufgenommen.
- Ich habe auch weitere Ergänzungen bei der Gründung aufgenommen, um das Verfahren vollständig zu erwähnen. Auch hier gilt: wer eine bessere Idee hat, nur zu. --Michael Metschkoll (Diskussion) 18:35, 1. Feb. 2017 (CET)
Fehlende Verknüpfung mit weiteren Sprachen
[Quelltext bearbeiten]Offenbar fehlt die Verlinkung des deutschen Artikels mit vielen weiteren Sprachen https://en.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung