Diskussion:Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden
Überarbeitungshinweis
[Quelltext bearbeiten]Die jetzige Version hat folgende Mängel:
- Der Begriff Entmietungsgesetz ist in der Fachliteratur kaum gebräuchlich (google Entmietungsgesetz = 3 / Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden = 729)
- Die Verknüpfung mit Arisierung, die hier dargestellt wird, ist so nicht gegeben. Im Gegenteil: Wie das Dokument 069-PS (IMT, Band 25) ausweist, entschied Hitler Ende Dezember 1938, die Arisierung des jüdischen Hausbesitzes "an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen" (im Original unterstrichen!) und nach Möglichkeit Juden in einem Haus zusammenzulegen. Diese Anweisung stellt die Grundlage des Gesetzes dar.
- Der Satz "Die Wohnungen der jüdischen Bevölkerung wurden von den Wohnungsämtern „arischen“ Interessenten angeboten und die Wohnungen ohne Rücksicht auf die bestehenden Mietverträge der Juden „entmietet“.[2]" ist nicht datierbar und nur scheinbar belegt als snippet-google-Fetzen. --Holgerjan 19:50, 4. Dez. 2011 (CET)
- * Wie die Häufigkeit in der Fachliteratur per Google festgestellt werden kann, ist mir unklar. Vieleicht hilft es, in der Einleitung "machmal auch Entmietungsgesetz" zu schreiben. Dass "Entmietunggesetz" ebenfalls verwendet wird, scheint mir unstreitig.
- * Die Verknüpfung mit Arisierung ist zwar nicht von mir, aber dennoch gegeben. Bei der Arisierung ging es darum, die Juden um ihr Vermögen zu bringen, hier um ihre Rechte aus Mietverhältnisse. Vieleicht kann man diese Analogie durch eine geeignete Formulierung deutlich machen.
- * Dass die Wohnungen der jüdischen Bevölkerung „arischen“ Interessenten angeboten und die Wohnungen ohne Rücksicht auf die bestehenden Mietverträge der Juden „entmietet“ wurden, ist der Gegenstand des Gesetzes. Die Hauptquelle Ulrike Haerendel ist online im Volltext verfügbar. Da ist der Sachverhalt nachlesbar. Auf Seite 401 ist sogar eine Tabelle mit der Zahl der in München betroffenen Wohnungen. Da ist Stoff zum Ergänzen.Karsten11 20:26, 4. Dez. 2011 (CET)
- Also dreimal Entmietungsgesetz im Internet ist etwas dürftig... Da ich nun gerade mehrere Bücher und neuere Fachaufsätze vor mir liegen habe, bezweifele ich, ob der terminus eingeführt ist.
- Du bringst hier eine eigene Definition (TF): Bei der Arisierung ging es darum, die Juden um ihr Vermögen zu bringen, hier um ihre Rechte aus Mietverhältnisse. Nein, Arisierung wird keineswegs als terminus für den Entzug von Rechten gebraucht (sonst gehörte auch schon das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dazu / siehe auch Arisierung):
- Adolf Hitler selbst hatte nach Vortrag Görings Ende Dezember 1938 entschieden, den „Mieterschutz für Juden nicht generell aufzuheben”, vielmehr „in Einzelfällen nach Möglichkeit so zu verfahren, dass Juden in einem Haus zusammengelegt werden...”[1] Die Arisierung des Hausbesitzes sei deshalb an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen; vordringlich sei die Arisierung der Betriebe und Geschäfte sowie des landwirtschaftlichen Grundbesitzes.
- Bitte, lies den Gesetzestext genau durch: §1 greift nur in der Konstellation arischer Vermieter - jüdischer Mieter. Der SatzDass die Wohnungen der jüdischen Bevölkerung „arischen“ Interessenten angeboten und die Wohnungen ohne Rücksicht auf die bestehenden Mietverträge der Juden „entmietet“ wurden, ist der Gegenstand des Gesetzes ist nicht korrekt: Waren Vermieter und Mieter Juden, so griff das Gesetz nicht (s. auch 069-PS). Die von dir aufgeführte Quelle ist in den angeführten Seiten nicht vollständig online erreichbar. Der Beleg gilt offenbar nur für die spätere Ausformung der Mietgesetze ab 1940, nicht aber für das hier angesprochene Gesetz von April 1939. --Holgerjan 00:06, 5. Dez. 2011 (CET)
- Vieleicht bin ich ein wenig begriffsstutzig. Natürlich ist die Aufhebung des Mieterschutzes keine Arisierung. Aber der Satz lautet doch "Sie ist im Kontext der sogenannten Arisierungen zu sehen.". Und den Kontext belegt Dein Zitat. Ich habe das Zitat daher in den Artikel eingebaut, um diesen Kontext zu erläutern. Daneben habe ich bezüglich "Entmietungsgesetz" das Wort selten ergänzt. Das das Gesetz für "arische" Vermieter galt, steht explizit im Artikel (und dass der Anwendungsbereich mit Verordnung vom 10. September 1940 erweitert wurde). Ich hoffe, ich habe Deinen Anregungen entsprochen. Karsten11 12:49, 5. Dez. 2011 (CET)
- Bitte, lies den Gesetzestext genau durch: §1 greift nur in der Konstellation arischer Vermieter - jüdischer Mieter. Der SatzDass die Wohnungen der jüdischen Bevölkerung „arischen“ Interessenten angeboten und die Wohnungen ohne Rücksicht auf die bestehenden Mietverträge der Juden „entmietet“ wurden, ist der Gegenstand des Gesetzes ist nicht korrekt: Waren Vermieter und Mieter Juden, so griff das Gesetz nicht (s. auch 069-PS). Die von dir aufgeführte Quelle ist in den angeführten Seiten nicht vollständig online erreichbar. Der Beleg gilt offenbar nur für die spätere Ausformung der Mietgesetze ab 1940, nicht aber für das hier angesprochene Gesetz von April 1939. --Holgerjan 00:06, 5. Dez. 2011 (CET)
+nach-vorne-rück: Ein Zusammenhang mit Arisierung besteht bestenfalls negativ, nämlich dadurch, dass die Arsisierung von Wohngebäude und Altersheimen aufgeschoben und n i c h t sofort durchgeführt wurde, wie es eigentlich in der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vorgesehen und auch schon vordem insbesondere bei Betrieben/Geschäften praktiziert wurde (siehe ebendort Abschnitt "Umsetzung".)
Die amtliche Begründung des "Gesetzes über die Mietverhältnisse ..." führt an, dass es eine vertrauensvolle Hausgemeinschaft zwischen Juden und Nichtjuden nicht geben könne (es nicht zumutbar sei). Bezweckt wurde in erster Linie eine Segregation und daneben eine Wohnraumbeschaffung durch Einweisung in beengten Judenhäusern.
Mit dem mir vorliegenden Material möchte ich das Lemma umfassend bearbeiten und referenzieren, insbesondere ein auf dieses Gesetz gezieltes Intro verfassen, Hintergründe des Zustandekommens darstellen und natürlich auch (endlich!) den Inhalt des Gesetzes bzw. seiner wichtigsten Paragraphen referierien. Möglicherweise könnte sich dann noch Abschnitte anschließen, die spätere Verordnungen darstellen sowie Deutungen von Historikern aufnimmt. Ich bitte um dein Vertrauen, so vorgehen zu dürfen - einer anschließenden Kritik stelle ich mich selbstverständlich. MfG --Holgerjan 16:36, 5. Dez. 2011 (CET)
- Das ist ein Wiki. Jeder darf Artikel verbessern. Und ich freue mich über jede Verbesserung.Karsten11 19:46, 5. Dez. 2011 (CET)
„Hausgemeinschaften mit deutschen Nachbarn“
[Quelltext bearbeiten]Wenn wir hier in der Einleitung von deutschen Nachbarn schreiben - ohne Anführungszeichen zu verwenden - benutzen wir nicht auch die NS-Sprache?--Reinhardhauke 19:48, 8. Dez. 2011 (CET) P.S. Ich finde den Artikel u. vor allem auch seine Überarbeitung gelungen!
- Deine Bedenken sind mir nachvollziehbar. Findest du eine geeignetere Formulierung? --Holgerjan 19:59, 8. Dez. 2011 (CET)
Möglicherweise mit „deutschblütige - wie im Artikel kurz danach verwendet.--Reinhardhauke 20:07, 8. Dez. 2011 (CET)
- Umgesetzt - bitte gegenlesen. MfG --Holgerjan 20:14, 8. Dez. 2011 (CET)
fragliche Kategorie
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist u.a. der Kategorie "Wohnungseigentumsrecht (Deutschland)" zugehörig, was ich nicht verstehe. Das Recht, nach welchem die Kategorie benannt ist, entspringt einem Gesetz von 1951. --Immofried 19:59, 17. Dez. 2011 (CET)
- Die Kategorie ist doppelt falsch: Zum einen weil es das WEG damals nicht gab und vor allem, weil hier ausschliesslich mietrechtliche Sachverhalte geregelt werden. Ich habe sie mal rausgenommen.Karsten11 20:33, 17. Dez. 2011 (CET)