Diskussion:Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Losdedos in Abschnitt Hinweis zur Überarbeitung
Hinweis zur Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Es fehlen bisher Nähere Angaben zur Gesetzgebungsgeschichte: Weshalb eine eigene Verfahrensordnung für dieses Rechtsgebiet? Gibt es Konkurrenzen mit dem SGB X oder — bei Lücken — mit dem VwVfG? Besonderheiten gegenüber diesen anderen verwaltungsrechtlichen Verfahrensordnungen? Inwieweit gilt dieses Verfahren für die Ausführung des SGB IX, das doch eine Querschnittsmaterie ist, für die es auch viele Regelungen in anderen Büchern des Sozialgesetzbuchs gibt? Absolute Spezialistenmaterie, würde ich sagen. Habe in 12 Jahren als Sozialrechtler heute abend zum ersten Mal von diesem Gesetz überhaupt gelesen. ;-) Danke.--Aschmidt 00:14, 12. Okt. 2010 (CEST)
- Die eigene Verfahrensordnung dürfte doch wohl historisch bedingt und daher nicht außergewöhnlich sein. Schließlich stammt diess Gesetz aus den 1950er Jahren, da war eine Vereinheitlichung innerhalb eines Sozialgesetzbuches (der SGBs), die erst in den 1970er Jahren einsetzte, noch in weiter Ferne. Insofern ist dies eher ein Überbleibsel der noch nicht in die SGBs integrierten Gesetze würde ich von einem allgemeinen juristischen Standpunkt aus gesehen mal locker aus der Hüfte heraus behaupten, oder?! Was die Ausführung des SGB IX anbelangt würde ich, ohne hier über Detail-Kenntnisse zu verfügen, vermuten, daß es sich beim hier thematisierten Gesetz doch wohl um die spezialgesetzliche und somit vorzuziehende Regelung handelt.--Losdedos 18:04, 5. Apr. 2011 (CEST)