Diskussion:Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von A1000 in Abschnitt Aufhebung
Höchststrafe
[Quelltext bearbeiten]Im Gesetz wird eine Mindeststrafe von 3 Jahren Zuchthaus genannt. Im Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzeb und Rassenschande, wo ebenfalls keine Höchststrafe genannt wurde, hat mir ein Jurist gesagt, dass in solchen Fällen 15 Jahre gilt. --Holgerjan 13:32, 22. Mai 2009 (CEST)
Aufhebung
[Quelltext bearbeiten]Wann wurde das Gesetz wieder aufgehoben ? -- A1000 (Diskussion) 13:23, 9. Feb. 2017 (CET)